Hallo Fragesteller,
zunächst einmal ff.: Gegen den Willen des zu Betreuenden kann keine Betreuung aufrecht gehalten werden.Ob in Ihrem Fall eine Betreuung gerechtfertigt ist oder nicht kann und will ich nicht beurteilen.Wenn Sie einen Antrag beim Betreuungsgericht auf Aufhebung der Betreuung stellen wollen,dann sollte man dem Gericht so wenig wie möglich Argumente liefern,was einer Aufhebung der Betreuung entgegenspricht.
Formulieren Sie den Antrag formlos in einem Anschreiben an das Betreuungsgericht unter Angabe Ihres Namens,der Anschrift,des Aktenzeichens.Sprechen Sie mit Ihrem Arzt des Vertrauens und bitten Sie ihn,ein Schriftstück zu verfassen in welchem er Ihnen bestätigt,daß Sie im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind und aus medizinischen Gründen eine Betreuung nicht mehr notwendig ist. Dieses Schreiben fügen Sie Ihrem formlosen Antrag bei und unterschreiben Sie diesen Antrag persönlich.Beide Blätter in einen Briefumschlag und diesen per Einschreiben an das Amtsgericht senden.Dann müssen Sie aber etwas Geduld haben,die Antwort über die Aufhebung kann schon zwei bis drei Monate dauern.
Viel Glück
"Hiermit bitte ich um Aufhebung meiner Betreuung"