Hallo Fragesteller,

zunächst einmal ff.: Gegen den Willen des zu Betreuenden kann keine Betreuung aufrecht gehalten werden.Ob in Ihrem Fall eine Betreuung gerechtfertigt ist oder nicht kann und will ich nicht beurteilen.Wenn Sie einen Antrag beim Betreuungsgericht auf Aufhebung der Betreuung stellen wollen,dann sollte man dem Gericht so wenig wie möglich Argumente liefern,was einer Aufhebung der Betreuung entgegenspricht.

Formulieren Sie den Antrag formlos in einem Anschreiben an das Betreuungsgericht unter Angabe Ihres Namens,der Anschrift,des Aktenzeichens.Sprechen Sie mit Ihrem Arzt des Vertrauens und bitten Sie ihn,ein Schriftstück zu verfassen in welchem er Ihnen bestätigt,daß Sie im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind und aus medizinischen Gründen eine Betreuung nicht mehr notwendig ist. Dieses Schreiben fügen Sie Ihrem formlosen Antrag bei und unterschreiben Sie diesen Antrag persönlich.Beide Blätter in einen Briefumschlag und diesen per Einschreiben an das Amtsgericht senden.Dann müssen Sie aber etwas Geduld haben,die Antwort über die Aufhebung kann schon zwei bis drei Monate dauern.

Viel Glück

"Hiermit bitte ich um Aufhebung meiner Betreuung"

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Hallo TheBa62,

ein Betreuerwechsel ist immer möglich.Man muß aber bedenken,sollte man dem momentanen Betreuer etwas vorwerfen können,muß man dies beweisen können (Gefahr einer Verleumdungsklage).Wenn ein Verwandter,in Ihrem genannten Fall,der Sohn,dies tun möchte,sollte,wie man so schön sagt,zwischen Sie und Ihrem Sohn kein Blatt Papier passen.Der Betreuer,vor allem wenn es ein Verwandter 1. u. 2. Grades ist,darf nicht vorbestraft sein ( dies ist nur ein formeller Hinweis).In Ihrer Frage fehlt der Hinweis ob die zu betreuende Person Pflegegrad/e hat und ob sie in den eigenen vier Wänden lebt.Sollte es im Pflegeheim sein ist die Betreuung der Säule Vermögensfürsorge an die Säulen Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge gekoppelt.Alles evtl. darüber hinausgehende wird vom Betreuungsgericht beim Amtsgericht festgelegt.Ob es dafür,da diese Betreuung ja angeordnet wurde,eine finanzielle Aufwandsentschädigug gibt,weiß ich nicht,denn ich stand bis vor einem Monat (nach einem Herzinfarkt und anschließenden künstlichen Koma aus Heilungszwecken) ebenfalls unter gesetzlich angeordneter Betreuung.Nun noch ein Extra-Tipp.Sollte die Betreuung aufgehoben werden sollen,weil es cder Gesundheitszustand des zu Betreuenden zuläßt,genügt ein formloser Antrag unter Beilegung eines Schreibens des behandelnden Arztes das die zu Betreuende " Im Vollbesitz ihrer geistigen,seeligen und körperlichen Kräfte " ist.Sonnst geht nichts.

Ich habe zusätzlich noch einen Passus aus Wikipedia angefügt.

Erforderlichkeit

Ein Betreuer darf gemäß 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB nur für diejenigen Aufgabenkreise bestellt werden, in denen der Betreute der Hilfe bedarf. Wird beispielsweise der Betreute nur in einigen Lebensbereichen beeinträchtigt, so ist die Betreuung auf diese zu beschränken, z. B. Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfürsorge. Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenkreise, für die eine Betreuung notwendig ist, fest.

So,ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und verbleibe mit LG

HansLibero

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Hallo Boscabana,ich gehe davon aus,das der Raum 2 Türen mit jeweils einem Schalter haben soll oder es ein Schlafzimmer mit einem Schalter an der Tür und einem in der Mitte des Doppelbettes ist.So muß eine Wechselschaltung installiert werden.Am besten ist eine Installation ohne Abzweigdosen,denn in der Elektrik ist es eine alte Weisheit die sagt:"Klemmstellen sind Fehlerquellen".Wenn Du die Leitungen unter Putz oder im Trockenbau-Hohlraum legst,dann die Schalterdosen mit 65mm Tiefe verwenden.Jetzt zur direkten Installation.Die 3-adrige Zuleitung(fortan ZL genannt) auf die 1.Schalterdose,dann eine 5-adrige Leitung von Schalterdose zu Schalterdose.Von der 2.Schalterdose eine 3-adrige Leitung zur Lampe.Von der ZL den braunen Draht auf die Klemme des Aus/Wechselschalters welche mit"P" für Polklemme gekennzeichnet ist (bei Rasterklemme "roter Federknopf").Von der 5-adr.Ltg den schwarzen und den grauen(evtl.2.schwarzen) auf die beiden anderen Klemmen(schwarze Federknöpfe).2 blaue Drähte mit Wagoklemmen und 2 grün/gelbe Drähte ebenso mit Wagoklemmen verbinden.Den braunen Draht der 5-adrigen Leitung unangeschlossen lassen.2.Schalter:Schwarz und Grau der 5-adrigen Leitung gleich dem 1.Schalter anschließen.Den Braunen der gleichen Ltg.nicht anschließen.Den braunen draht der 3-adrigen Ltg. auf"P" des 2.Aus/Wechselschalters.Dann noch blau auf blau und grün/gelb auf grün/gelb.Beide Schalter einbauen und festschrauben.An der Lampe blau auf blau und grün/gelb auf grün/gelb,die beiden übrigbleibenden Drähte verbinden.Am besten mit Leuchtenklemmen ( eine Seite ist für massiven Draht die andere ist federbar für die flexiblen Drähte der Lampe )oder Lüsterklemmen zum schrauben.Leuchtmittel ( im Volksmund "Glühbirne" genannt ) in die Lampe und Spannung zuschalten,dann wirst Du sehen,"Deine" Schaltung funktioniert .Gruß HansLibero

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