Hier scheint es nur eine Lösung zu geben und die ist das Faustrecht. Zusammenschlagen und nur daraus lernt man, das man zu verschwinden hat. Die Polizei taugt ja auch nichts, ist nur gut für Anzeigen aufzunehmen. Sehr wohl fühle ich mich bedroht und zwar in der Form das ich mir selber Schaden zufüge und entsprechend austeile. Der stellt sich einfach mit überkreuzten Armen dahin, bewegt sich nicht vom fleck, trotz vielfacher Aufforderung sich zu entfernen, auf gut Deutsch auch sich zu verpissen. Nichts zu machen.Wartet bis man zuschlägt. Und droht selber mit Polizei. Da draußen gibt es keine Ruhezeiten. Da ist weit und breit kein Wohngebiet.
Ist wohl jetzt schon alles gepfändet oder?. Ich habe Aktuell genau dasselbe Problem. Meine Frau soll meine Schulden bezahlen. Und das ist soweit sogar zulässig. Wahrscheinlich schützt hier nur ein P-Konto. Und wenn da nur Harz 4 drauf ist, weiss ich nicht was passiert. Habe vorsorglich das Konto geräumt, ging noch obwohl Post bereits von der Kontopfändung informiert hat. Sich mit denen nunmehr rum zustreiten, sprich das Gericht entscheidet darüber, kann ich mir praktisch ersparen, da Konto leer. Aber last euch eins gesagt sein und das zieht. Dem Rechtsanwalt der die Kontopfändung durchführt, geradewegs eine Legementationsfrage stellen und konkludenten Vertrag hinzu. Dem heize ich jetzt mal richtig ein. Informiert euch mal was geht, wichtig gegen Willkür anderer. Ihr könnt mich auch gerne kontaktieren an miiicha@gmx.de.
Das sollte man sich mal anschauen. Mal sehen ob ich die Wasserpumpe trennen kann und ggf. reinigen.
Die Tatsache mit der Wasserzufuhr scheint hier nicht gegeben, zumindest mal bis zur Wasserzufuehrung ins Geraet. Habe 1/2 Zoll dran. Kann natuerlich sein das im inneren vor oder nach der Pumpe irgendwas verschmuzt ist oder Sieb teilweise zu.
Waere Prima wenn es gelingt das Teil ordnungsgemaess in Funktion zu bringen. Praktiker zurueckbringen ist nicht. Das Teil ist in Thailand und gerade deswegen wichtig das der wieder laeuft.
Isar12, ich werde hier Berichten. Bin da echt gespannt.
Gruessle.
der Forumsbetreiber ist nicht im Recht !.
Vielleicht im Recht aus Sicht der Allgemeinheit. Diese sieht auch nur die Tatsache das virtuell zugestimmte AGB,s nunmal welche sind die anzuerkennen sind.
Ich hatte oben bereits erwaehnt das AGB,s nur dann rechtgultigkeit haben duerfen, wenn sie per Vertrag Hanschriftlich unterzeichnet vorliegen.
Das ganze Virtuelle im Internet ist nicht Rechtmaessig.
Warum, betone ich bereits auch oben. Man wird gezwungen, beziehungsweise genoetigt diese anzuerkennen, andernfalls man kein Zutritt erhaellt.
Bei einen Vertrag den ich Unterschreiben kann tue ich das weil ich davon ueberzeugt bin.
Im Internet tue ich es, indem mir keine andere moeglichkeit gegeben ist, also notgetrungen um teilnehmen zu koennen unfreiwillig und das kann es ja nicht sein im Sinne des Gesetzes.
Ich halte es sehr wohl fuer ein Unterschied ob AGB,s mit Unterschrift oder Virtuell anerkannt werden. Ich sehe es nicht in meiner Verantwortung wenn der Forenbetreiber es nicht noetig hat die sich die Daten des Mitgliedes zu sichern. Da dieser somit versaeumt sich eine Mitgliedschaft handschriftlich unterschreiben zu lassen und er es sich somit sehr einfach macht, sind solche Virtuellen AGB,s rechtsunwirksam.
Schliesslich verdienden die Forenbetreiber auch Geld mit so einen Forum, sei es nur durch Werbung. Die Zeit hat er ja auch sich darum zu kuemmern das dies alles ordnungsgemaess laeuft. Also muss er auch dafuer sorgen das seine Mitglieder im nachweisslich bekannt sind und seinen AGB,s handschriftlich unterschrieben zugestimmt haben.
§5. Urheberrecht. Der Thread wurde von mir gestartet, er betrifft ingesamt meine Person, so auch die Antworten anderer Mitglieder. Ich habe nicht beantragt nur meine Eingaben zu loeschen sondern den gesamten Thread. Es trifft somit nicht zu das einzelne Beitraege die dann fehlen wuerden den Verlauf nicht mehr nachvollziehbar machen koennten. Es muss das persoenlichkeitsrecht bestehen das ein Threadstarter aus diversen Gruenden die ich aus meiner Sicht habe, insgesamt geloescht wird.
Es darf nicht sein das ein jeder Forenbeteiber mit seinen mal gerade selbst gedachten AGB,s sich gegen das Persoenlichkeitsrecht, alle Rechte hat, tun und lassen zu koennen was er will.
Eine Loeschung des Threads wird schlicht verweigert.
Ich unterstelle den Forenbetreiber indirekt, Moderatoren auf mich gehetzt zu haben, welche dafuer sorgten das ich kurzerhand freiwillig das Forim verliess. Die von Moderatoren abgefassten Beitraege sind Hetze und nicht Gegenstand der Sache. Ich unterstelle den Forenbetreiber, Moderatoren das diese genau dieses Ziel verfolgten, das meine Person das Forum verliess, weil ich diesen Dreck nicht mehr ertragen konnte. Das brauchte ich mir auch nicht weiter antun.
Aber nunmehr den Thread nicht insgesamt zu entfernen, ist noch die Kroenung oben drauf. Mior bleibt der Trost das andere vor solchen teils gehessigen Mitgliedern gewarnt bleibt.
ich komme im Moment nicht ins Forum, kann keine AGB,s lesen. Da heisste es, Gast sie wurden aus dem Forum verbannt. Egal was ich anklicke, Zugang nicht moeglich, wohl wegen der IP.
Wollt Ihr 100 Beitraege Lesen ?. Im Prinzip ist es kein Geheimnis, kann ja eh jeder Lesen. Gebt in Google Sucherforum ein. Dort geht es um die Goldsuche. Findet ihr in der Uebersicht weiter unten.
Macht wer moechte sich mal schlau mit den AGB,s. Aber wie auch immer, ich will meine Angelegenheit da raus haben.
Sagt mal, hat der Verein tatsaechlich die sprichwortlichen Narrenfreiheit. Ich finde das es ein Hilfe Verein ist der besteht um Leute in der Not helfen zu muessen.
Der Verein hat mir keine Fahrlaessigkeit Verantwortungslosigkeit oder Leichtsinn unterstellt.
Hat er tatsaechlich keinerlei rechtliche Verpflichtung irgend jemandem gegenüber, wenn doch der Verein nach dem Grundsatz besteht - Deutscher Hilfsverein fuer in Not geratene Deutsche in Thailand.
Tatsache ist auch das der Verein damals in zusammenarbeit mit der Botschaft gegruendet wurde, wohl auch deswegen um die Botschaft Hilfebeduerfte sich vom Hals zu halten. Aber geholfen wird Antragsgemaess dennoch nicht.
Der Verein ist somit eine Farst der die Spenden misbraucht und fuer zb.Thailaendische Krankenhaeuser in Form von Spenden zur Verfuegung stellt. ,al gerade hier 50000 Thailand Baht und mal gerade noch im Krankenhauis nebenan.
Aber wenn Sinngemaess ein Hilfesuchender auftaucht wird an ihm gegeizt, bzw. er wird mit nur sehr geringer Hilfe abgespeist.
In meinen Fall finde ich das als unterlassene Hilfeleistung in einer Notlage. Fuer mich ist meine Sache eine Notlage. Fuer so ein Hilsverein ist nur das aller, aller wichtigste ein Notfall. Das durch die Weigerung weitere Probleme entstehen und mit der bedachten Abhilfe nicht geholfen ist, interessiert die nicht.
Ich weiss, unterlassene Hilfeleistung ist was anderes. Die Botschaft kann ich deswegen nicht strafrechlich belangen, wohl auch den Hilfeverein mit Narrenfreit nicht.
Ich frage mich warum die Menschen so bloed sind und solche Hilfsvereine mit Spendengelder versehen. Richtig waere es Privat Deutschen in Not zu helfen, ohne Hilfsvereine die sich nur daran bereichern um es zweckzuentfremden. Mann hoert es ja auch immer wieder das 90% aller Spendengelder in Dukelne Kanaele versickern und nur 10% von Millionen tatsaechlich bei Notleiden ankommt.
Prima, schoene heile verkommene Welt.
Das hier zum Thema Botschaft. Die Botschaft Anwortet nicht, obwohl der Antrag direkt an einen Konsul in der Botschaft in Bangkok gerichtet wurde. Absolut keine Reaktion.
Und so wie es sich anhoert hat eine Hilfsorganisation die dafuer besteht auch Narrenfreiheit. Nehmen immer, geben und Helfen fehlanzeige. Hilfen werden ausschliess zweckentfremdet.
Bundesministerium der Justiz § 5 Hilfeleistung an einzelne (1) Die Konsularbeamten sollen Deutschen, die in ihrem Konsularbezirk hilfsbedürftig sind, die erforderliche Hilfe leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann. Dies gilt nicht für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem ausländischen Staat haben, wenn sie gleichzeitig die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen und auch ihr Vater oder ihre Mutter sie besitzt oder besessen hat sowie für ihre Abkömmlinge; diesen Personen können die Konsularbeamten jedoch Hilfe gewähren, soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht.
(2) Soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht, können die Konsularbeamten Hilfe auch nichtdeutschen Familienangehörigen von Deutschen gewähren, wenn sie mit diesen in Haushaltsgemeinschaft leben oder längere Zeit gelebt haben.
(3) Art, Form und Maß der Hilfe richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Empfangsstaat unter Berücksichtigung der notwendigen Lebensbedürfnisse eines dort lebenden Deutschen. Die Hilfe kann auch in der Gewährung von Rechtsschutz bestehen.
(4) Wenn es sich empfiehlt, können die Konsularbeamten die Hilfe auch dadurch leisten, daß sie dem Hilfesuchenden die Reise an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder an einen anderen Ort ermöglichen.
(5) Der Empfänger ist zum Ersatz der Auslagen verpflichtet. Die Ersatzpflicht trifft neben ihm auch seine Verwandten und seinen Ehegatten im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht. Die Verpflichtung zum Ersatz geht auf die Erben über. Die Haftung der Erben beschränkt sich auf den Nachlaß.
(6) Dauert die Notlage eines Hilfeempfängers, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der im Ausland in Untersuchungshaft ist oder eine Freiheitsstrafe verbüßt, länger als zwei Monate, so ist vom Eintritt der Hilfsbedürftigkeit an Hilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes zu gewähren. Absatz 4 bleibt unberührt.
(7) Die Hilfeleistung kann abgelehnt werden, wenn festgestellt wird, daß der Hilfesuchende frühere Hilfen mißbraucht hat, es sei denn, daß er im Falle der Ablehnung einen ernsten Nachteil an Leib, Leben oder Gesundheit erleiden würde.
Wiso keine Frage vorhanden ? Der text steht doch hier und einer hat doch auch drauf geantwortet ?.
@ ligierambra
danke der Fuersorge. Nein wir haben keine Wohnung und sind immer noch in Thailand. Wobei das Wohnungsproblem eigendlich keines ist um meiner Frau ein Visum zu verweigern. Wegen fehlender Wohnung ist kein Grund zu verweigern. Wir werden das anderes machen, kurzfristig bei Mutter unterkommen und dann auf die Behoerden. Ich denke nicht das diese Frau und Kind auf der Strasse schlafen lassen.
Derzeit haben wir das Problem das es uns finanziell nicht moeglich ist zur Visabeantragung 3 Dokumente die von der Deutschen Botschaft ueberbeglaubigt werden muessen, in Auftrag zu geben.
Kosten knapp 100 EUR mit je ca je nach Aufwand 25 bis 35 EUR das Stk. Nun, vielleicht findet sich ja hier eine Hilfsbereite Person die diesen Betrag leien kann (spenden moechte ich nicht fragen).
Erst wenn diese 3 Unterlagen (Fuer den Sohn) ueberbeglaubigt sind(Namensaenderungsurkunde, Geburtsurkunde und Adoptionseintrag), kann ein Visum beantragt werden. Dauer der ueberbeglaubigung durch die Botschaft 6 bis 8 Wochen. Dann der eigendliche Visaantrag nochmal eine Wartezeit bis zu 10 Wochen, gut was !.
Leider ist meine Mutter in Deutschland auch nur eine arme Rentnerin, da kann ich nichts erwarten, also was bleibt, warten. Leider laesst das Armenhaus Thailand es nicht mal gerade so zu 100 EUR mit Arbeit zu verdienen. Das wenige was wir haben benoetigen wir zum Essen, insbesondere des wohlbefindens des Jungen. Hier bekommt man nur Tagelohn von etwa 2 bis 3 EUR. (sofern einen ueberhaupt Arbeit angeboten wird). Letzteres ist nur der Fall wenn man seine Leistung unter Wert anbietet, sprich auch fuer 1 EUR am Tag arbeitet.
Dabei faellt mir was ein, meine Frau ist gelernte Naeherin. Habt ihr Auftraege fuer sie. Sie macht Kleider jeder Art, Gardienen, uebergroessen, einfach alles. Stoff gibts hier guenstig. Einfach mal anfragen. Frau wuerde sch freuen und es hilft uns hier weiter ohne wie oben anbetteln zu muessen. miiicha@gmx.de .
Beste Gruesse.
OK, das Aktuell
Fortsetzung:
Ich habe hierzu Aussetzung des Haftbefehls nach Paragraph 360 (2) und Beiordnung eines Verteidigers nach Paragraph 364 a,b. Beides wurde mir verweigert.
Ich moechte hier nunmehr nicht laenger diesem Deutschen Elend hinterherschauen und den EGMR aufrufen. Nun macht es mir Sorgen ob ich ueberhaupt noch berechtigt bin vom EGMR gehoert werden zu duerfen, wegen eben der 6 Monatsfrist nach letzter innerstaatlicher Entscheidung wegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Meine Frage an euch, werde ich angenommen oder zurückgewiesen anhand der Sachlage. Man muss hierzu wissen das der EGMR 90% aller Eingaben als unzulaessig verwirft, aufgrund unzureichender oder falsch begruendeter Eingaben.
Hallo Janine und die anderen. Zunaechst sei mal gesagt das ich keinerlei Ansprueche habe. Nur mal Beispiel fuer das Handeln des Sozialamtes. Ob ich nun eine 3 Zimmer Wohnung beim Amt vorzeige oder eine 2 oder gar 1 Zimmer Wohnung, wuerde nicht interessieren. Selbst wenn die Miete fuer 1 Zimmer so gering waere und diese nur 10 Euro hoeher waere als ein Mietspiegel, wuerde das Sozialamt auch diese Wohnung ablehnen.
Die Notsituation ist diese das wir hier in Thailand festsitzen ohne jegliches Einkommen, geschweigedenn finanzielle Mittel. Man sollte es nicht glauben, aber ich kann unseren Jungen noch nichtmal Milch kaufen und deswegen ist normal erstes Ziel zurueck nach Deutschland. Und das ist nicht alles denn ohne Wohnung kann meine Frau und das Kind kein Antrag auf Familiennachzug stellen. Eine Wohnung jedoch ist logischerweise zum Antrag notwendig. Meine Mutter kuemmert sich in Deutschland um die Wohnungssuche. Sie steht auch im Kontakt mit dem Sozialamt. Meine Person auch per email. Aber die Mutter kann ja auch nichts weitertun, als freie Wohnungen der Stadtbau auszudrucken und den Bearbeiter vom Sozialamt vorzulegen. Ihr sind die Haende gebunden, wenn sich das Sozialamt weigert selbst eine Sozialwohnung und deren Miete zuzusprechen.
Das S-amt hat zwar alles bewilligt in Vorschau, aber es gibt mir derweil einfach keine Wohnung, weil der Preis der Wohnungen generell knapp ueber den Mietspiegel liegt. Und das selbst bei der Stadtbau, wo Sozialwohnungen die Tatsache sind. Es geht sich hier um den Landkreis Karlsruhe.
Nun habe ich mich gar mit einer der Wohnungsbaugesellschafften in der Wolle. Namendlich Familienheim Karlsruhe die sich damit bruestet Soziale Verantwortung zu haben und schon vielen Menschen in aussergewoehnlichen Lagen geholfen zu haben. Ich habe hier gar geplannt an die Presse zu gehen. Das ist sowas von scheinheilig und Augenwischerei, das man sich nur noch wundern kann. Ich weiss nicht wer letztlich was nicht richtig macht. Entweder sind die Bemessungsgrundlagen des Sozialamtes aus den 18 Jahhundert oder die Wohnungsbaugesellschaften schlicht und einfach in den Mieten zu hoch. Der Witz ist dann noch das das Familienheim und sogar die Webseite der Stadt Karlsruhe betont, das es fuer Karlsruhe Stadt und Ettlingen gar kein Mietspiegel gibt.
Und noch ein Witz, sollte tatsaechlich dann mal in weiter Ferne ein Angebot der Wohnungsbaugesellschaften reinkommen, gibt es 30 bis 50 Bewerber und letztlich entscheidet das los oder wer gut schmiert, der gut faehrt, wer denn die Wohnung erhaellt (der Gedanke waere ja nicht abwegig).
Zudem darf ich mich nur auf eine Wohnung bewerben, die zuvor vom Sozialamt zugestimmt wurde. Sprich habe ich von dort die Zusage, habe ich noch lange keine Wohnung von den Wohnungsbaugesellschafften.
Gruessle.