Es wackelt spät durch Nacht und Wind, ein Ferkelchen, das Lacht und singt. Es wünscht nur eines, das ist klar: Alles Gute im neuen Jahr !

...zur Antwort

Kann strafbar werden, da es das recht am eigendem Bild gibt und die Bilder urheberrechtlich geschützt sind also müsste er die Person zuerst fragen, ob er diese Bilder benutzen Darf

...zur Antwort

Probieren Sport zu machen und zu einem anderen Arzt fahren um eine zweite meinung einzuholen und mehr trinken

...zur Antwort

Werden Bilder von einem selbst ohne Erlaubnis im Internet veröffentlicht, wird das Recht am eigenen Bild verletzt. Selbst wenn der oder die Ex nur droht, die Bilder ins Internet zu stellen, kann dies als Nötigung laut §240 StGB strafbar sein.

...zur Antwort

melden

...zur Antwort