Lieber Fragesteller,
zuerst habe ich Ihre Frage fehlinterpretiert.
Also wenn Sie keinen Geschlechtspartner haben, bleibt Ihnen nur in Abstinenz zu leben, sich einen Geschlechtspartner suchen oder sich selbst zu befriedigen
MFG
Hannah1603
Lieber Fragesteller,
zuerst habe ich Ihre Frage fehlinterpretiert.
Also wenn Sie keinen Geschlechtspartner haben, bleibt Ihnen nur in Abstinenz zu leben, sich einen Geschlechtspartner suchen oder sich selbst zu befriedigen
MFG
Hannah1603
Lieber Fragesteller,
in Ihrem Fall würde ich Ihnen empfehlen, die Rezension über diesen Betrieb zu entfernen.
Oder können Sie dem Betrieb, die von Ihnen erhobenen Vorwürfe, nachweisen?
Wenn nicht, kann hier der Straftatbestand nach Paragraph 186 Strafgesetzbuch vorliegen.
Ob Sie der Inhaber des Betriebes beanzeigen darf? Klar, darf er.
Wurde dokumentiert, dass Sie in diesem Betrieb gearbeitet haben?
Ihre Stundenvergütung wurde leider nur verbal festgelegt. Gibt es hierfür Zeugen?
Und Ihre Vergütung darf nicht unter 8,60€ pro Stunde betragen, da dies der Mindestlohn in Deutschland ist.
Dafür wäre es wichtig, beweisen zu können, dass Sie in diesem Zeitraum für die Firma tätig waren.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
MFG
Hannah1603
Lieber Fragesteller,
die Frage ist, ob Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden oder zu dem Eignungstest.
Der Eignungstest besteht aus mehreren Teilen. Ich gehe bei Ihnen davon aus, dass Sie den letzten Teil der Eignungsprüfung meinen.
Aber wie genau können wir Ihnen helfen?
Haben Sie Fragen zur Eignungsprüfung allgemein oder zu bestimmten Teilen?
Wenn Sie mir dies mitteilen würden, kann ich Ihnen gerne Ihre Fragen beantworten.
MFG
Hannah1603