Den Erlaubnisschein nach §27 kannst du ausschließlich als Privatperson Erwerben.
In Halle (Saale) kannst du ihn, bei der Polizei Inspektion beantragen.
Voraussetzung ist, das du das 18. Lebensjahr vollendet hast und keine Vorstrafen in dem Bereich besitzt.
Wichtig ist, das du beim beantragen, die Tätigkeiten die du machen möchtest rein schreiben lässt. z.B. Erwerben, Verbringen, Aufbewahren, Abbrennen und welche Kategorien es sein sollen z.B. F2 & F3 Feuerwerk oder Treibladungen. Ansonsten kann es beim kauf von den gewünschten Artikel, zu Komplikationen führen.
Die Kosten für die Beantragung fallen in Halle recht gering aus.
Hier findest du Kontaktinformationen zum beantragen: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizeiinspektion-halle-saale/service/waffen-sprengstoffrecht