So einfach ist es nicht
Deine Freundin kann ja beweisen das sie regelmäßig gezahlt hat oder ?
Die Vermieterin kann nur wegen Eigenbedarf kündigen !
Würde ihr raten einen Anwalt zu holen wenn sie Rechtschutzt hat
So einfach ist es nicht
Deine Freundin kann ja beweisen das sie regelmäßig gezahlt hat oder ?
Die Vermieterin kann nur wegen Eigenbedarf kündigen !
Würde ihr raten einen Anwalt zu holen wenn sie Rechtschutzt hat
Ja probezeit drauf man 0,0% alk haben
wann erscheinen Eintragungen nicht mehr im Führungszeugnis?
Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden im Zentralregister eingetragene Verurteilungen grundsätzlich nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen. Dies gilt gemäß § 33 Abs. 2 BZRG jedoch nicht bei Verurteilungen, durch die
Die Länge der Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist, richtet sich grundsätzlich nach der verhängten Strafe und bestimmt sich im Einzelnen nach den §§ 34 ff. BZRG.