Im Supermarkt an der Kasse Rechtsgeschäft
Hey,
mich würde mal interessieren, wie ein Rechtsgeschäft beispielsweise im Supermarkt abläuft. Es muss ja von beiden Seiten eine Willenserklärung abgegeben werden, geschieht dies erst an der Kasse, durch das auflegen der Ware auf das Laufband oder bereits früher? Wird also dadurch, dann ein Antrag auf Abschluss des Kaufvertrages gestellt und man geht ein Verpflichtungsgeschäft ein, sobald es durch den Scanner ist? Nach der Bezahlung und übernahme der Ware sollte der Kaufvertrag dann abgeschlossen sein oder?
Vielen Dank schonmal!