Falls das Orgelspiel bei Trauungen im Dienstumfang des neben- oder hauptamtlichen Organisten der jeweiligen Kirchengemeinde enthalten ist, muss man nichts bezahlen. Dies gibt es allerdings nur sehr selten, z.B. bei älteren, besser bezahlten evangelischen Kirchenmusikerstellen. In den allermeisten Fällen zahlt die Kirchengemeinde dem Organisten kein Honorar, sodass dieses vom Brautpaar in voller Höhe übernommen werden muss. Dann gibt es auch keinen festen Tarif, sondern es ist reine Verhandlungssache. Die Höhe richtet sich - abgesehen von Standortfaktoren wie Stadt/Land, große/kleine Kirche, schöne/schwierige/große/kleine Orgel, Konkurrenz etc. - nach der Qualifikation. Der größte Unterschied besteht zwischen Amateur (Hobby-) Organisten und professionellen, d.h. mit akademischem Studienabschluss (Diplom, Bachelor, Master, B-Examen, A-Examen). Die letzteren leben - wie andere Profimusiker auch - davon, bieten aber auch mehr Qualität und Sicherheit. Der Vergleich mit Fotografen ist dabei ganz gut. Vielleicht ist der Organist sogar Konzertorganist oder hat schon CDs eingespielt. Ein solcher ist nicht unter 150 Euro zu haben. Eine vergleichbare Sängerin würde nicht unter 200 Euro kommen. Schließlich handelt es sich nicht um einen Stundenlohn, sondern um die Gratifikation von Ausbildungszeit- und Kosten, Probenzeit, Organisation, Anfahrtszeit- und Kosten etc. Vergleichen Sie es mit einem Rechtsanwalt - sobald der mit Ihnen telefoniert, kostet es...

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