Moin Leute.
Ich bekomme 511€ BAföG, darf ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 400€ durch ein Pflichtpraktikum behalten? Habs jetzt oft gelesen, dass das angerechnet wird. Werde mich noch bei dem Studierenden Werk melden, wollte aber erstmal hier nachfragen. Diese Prozeduren dauern jedoch immer und kosten einem die Nerven.
Vielleicht kann ja einer helfen, danke.
hm zudem muss ich auch kurz erwähnen, dass ich bei meinen Eltern lebe und diese Leistungen vom Jobcenter bekommen, ich jedoch logischer Weise nicht.
Könnte ich verpflichtet werden, die Aufwandsentschädigung für diese Bedarfsgemeinschaft einzusetzen?