Laut den neuen Corona Regeln für Berlin dürfen sich bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 20 Personen gleichzeitig treffen.
Zählt ein Treffen der Jungen Gemeinde (von der Kirche und von einem Jugendarbeiter organisiert) als öffentliche Veranstaltung?
Soweit ich weiß gibt es zwei Anforderungen um als öffentlich, nicht als privat, zu gelten:
- Personenkreis darf nicht abgegrenzt sein
- Es darf keine "innerliche Bindung" untereinander oder zum Veranstalter bestehen
Nun, zum JG Treffen darf wirklich jeder kommen der Bock drauf hat, auch Außenstehende, daher würde ich sagen 1. ist durch. Allerdings zu 2., manchmal kommen neue dazu die sich nicht untereinander kennen, manchmal durch Zufall halt doch nur die üblichen Leute. Kann man das trotzdem zählen oder wie wird das Treffen sonst klassifiziert?