Mann sollte hier unterscheiden einmal um was es sich bei dieser Mitnahme genau handelt. Der Transport von Alkohol ist folgendermaßen nach internationalen Vorschriften folgendermaßen geregelt.

Alkohol mit einer Menge von zwischen 20 und 79 Volumenprozent kann im REISEGEPÄCK (aufgegebener Koffer) nach den internationalen IATA Richtlinien (Tabelle 2.3.A) bis zu 5 Liter mitgenommen werden. Alkohol mit 80 oder mehr Volumenprozent ist nicht zum Transport freigegeben.

Nach Europäischen Richtlinien (EU VO 2015/1998) gibt es eine Mitnahmebeschränkung von Flüssigkeiten im HANDGEPÄCK, diese besagt, dass Flüssigkeiten nur in Einzelbehältnissen von max. 100ml in einem wiederverschließbaren Zip-Beutel mit einem Fassungsvermögen von max. 1 Liter mitgenommen werden dürfen.

Hinzu kommen noch weitere Richtlinien wie zum Bsp. Einfuhrbestimmungen, diese können beim Zoll (www.Zoll.de) eingesehen werden

und noch die Ausfuhrbestimmungen im jeweiligen Land, am besten sollte man sich diesbezüglich direkt vor Ort informieren.

Ich hoffe dass ich ein wenig weiterhelfen konnte und einen schönen Urlaub noch. :)

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