Würde gerne mal wissen, welcher Artikel/§ in welchem Gesetzbuch dieser Artikel steht, den jemand hier gepostet hat. (weiß leider nicht wie man auf eine Antwort direkt antworten kann)
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
Habe alles schon versucht ich darf aber nicht aufhören und die Musikprobe ist natürlich genau jeden Freitag von dreiviertel 8 bis halb 10...
Party geht also nicht jeden Freitag...
man muss villeicht dazusagen, das ich letztes Jahr schonmal einfach gesagt habe, das ich da nichtmehr hingehen werde. Konsequenz war Pc-Verbot bis ich wieder hinging. 2 Monate hats ca. gedauert, denn ohne Facebook & Co gehts heutzutage einfach nichtmehr, da ich sogar für die Schule meist Facebook nutze.