Also nachdem ich dann alles ausprobiert hatte... Waschbenzin etc kam dann 1 Woche später ein Maler und renovierte die komplette Küche neu! Von daher weder ein Gerücht eher Gericht und auch nichts ausgedachtes. Zumal ich besseres zutun habe als mich hinzusetzen und einen AUSGEDACHTEN, ewig langen Text zu schreiben der dann nicht der Wahrheit entsprechen soll.. LOLLIG
Magdeburg hat drauf. Zumindest Sparkasse
Hallo,
nehmen wir mal an...
Frau X erhält Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für das minderjährige, schulpflichtige Kind (10). Sie ist alleinerziehend, lebt nur mit dem Kind zusammen in einer Wohnung, erhält Leistungen vom Jobcenter (ALG2), welche ihr bis einschließlich Dezember 2018 gewährt wurden.
Nun würde Frau X im November 2018 ein Änderungsbescheid ins Haus flattern. Darin wird eine Erhöhung der Leistungen nach dem UVG aufgeführt. Diese Erhöhung tritt nach Aussage des Jobcenters in diesem Bescheid ab Januar 2019 in Kraft.
Da aber diese Leistungen nach Aussage des Jobcenters bereits im Dezember 2018, also "immer am Ende des Vormonats" (Original-Text aus dem Bescheid) ausgezahlt werden, wird diese Erhöhung des UVG bereits bei den genehmigten Leistungen (ALG2) für Dezember 2018 berücksichtigt. Also wird weniger ALG2 für Dezember 2018 (erhält Frau X bereits Ende November 2018) ausgezahlt.
Frau X wurde die Erhöhung der Leistungen nach UVG seitens des Jugendamtes bisher nicht mitgeteilt, was sonst immer der Fall war.
Es stimmt, dass UVG immer am Monatsende für den nächsten Monat auf das Konto überwiesen wird, damit es zum Monatsanfang pünktlich zur Verfügung steht. Ist ja bei ALG2-Leistungen auch so, dass sie meist zeitgleich mit dem UVG ein bis zwei Tage vor Monatsende für den nächsten Monat auf dem Konto zur Verfügung stehen.
Frage:
Auch wenn es "nur" um ein paar Euro "mehr" ab Januar 2019 geht, ist es in Ordnung, dass Frau X bereits diese Erhöhung im Monat zuvor, abgezogen wird? Ist ja noch nichts dergleichen in irgend einer Form spruchreif.
Im Januar 2019 würde Frau X das noch einsehen, da das UVG ja für den Januar 2019 auch gezahlt wird. Aber es werden jetzt schon Geldbeträge "berücksichtigt", welche eigentlich noch nicht gezahlt wurden. Kann das Jobcenter tatsächlich schon mit Geld "rechnen", was noch nicht zur Verfügung steht?
Gibt es da eine Nummer zum Anrufen würde ich gern mal tätigen. Weils doch echt nervig ist
Magdeburg gestern am späten Nachmittag
Ich guck mal wieder in die Röhre bis Freitag Nachmittag da bin ich mir sicher ^^
Neee ich brauch die Heizung auf Hawaaiiiii :)
Ich hab immernoch nichts drauf. Auch immer schön wenn die ersten Alkis am Penny sitzen und eine Pulle neben der anderen stehen haben... und ich als Alleinerziehende Mutter von 4 Kindern immernoch warten muss und es mittlerweile 13:30 Uhr ist...
Er ist doch drin bei YouTube
Ich hab ihn gerade gesehen und bin echt verstört....
Es gibt wohl ne Eselsbrücke...glaub ich mal gehört zu haben beim Jugendamt. Irgendein Datum muss vor dem Mittwoch sein ist das Datum danach kommt es später.
Hier in MD ist es schon drauf