Du musst bei der Polizei zumindest mal anrufen. Bin selbst Hundehalter und solche arroganten Säcke bringen mich echt regelmäßig zur Weißglut.

Außerdem solltest du noch die zivilrechtliche Seite bedenken. Dir steht ein Anspruch auf Schmerzensgeld sowie Ersatz etwaiger Arztkosten und Beschädigungen an Kleidung zu.

...zur Antwort

Ähm, der Tatbestand der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist eigentlich nur bei Männern erfüllt, die sich in aller Öffentlichkeit einen wedeln. Diese Norm trifft also keine Frauen, da man dort eine sexuelle Erregung öffentlich kaum feststellen kann.

...zur Antwort

Kann man überhaupt zu spät zu seiner Crew kommen? Ich weiß nur, dass man sie bei den Reapern sterben lassen kann. Setz doch mal einen Speicherpunkt und teste es aus. Mach also zuerst mal die Missionen fertig. Dein Team ist ohnehin wichtiger als deine Crew.

...zur Antwort

Hm, hab das Programm zwar auch, aber den Fehler kenne ich nicht. Hast du eine Neuinstallation von RocketDock ausprobiert?

...zur Antwort

Schlagen darfst du den Jungen jedenfalls nicht. Zwar hat man generell ein Notwehrrecht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen darf, wie es so schön heißt. Doch es gibt Ausnahmen, in denen eine "Flucht" zuzumuten ist; nämlich bei Tätern, die zum einen ihr Handeln kaum einschätzen können oder sowieso keine Gefahr darstellen - also Kinder, Alkoholisierte, Behinderte usw.

Wenn du meinst, du willst die Polizei rufen, kannst du ihn auch festhalten - jeder Bürger hat ja ein Festnahmerecht, bis die Polizei da ist. Schlagen darfst du ihn aber auch da nicht.

Schlucks am besten einfach runter.

...zur Antwort

Die Muskeln wachsen nur dann, wenn sie auch Regenerationsphasen bekommen. Bei deinem Trainingszyklus haben sie den aber nicht, also solltest du das Training herunterfahren und lieber drei, vier mal die Woche richtig auspowern.

...zur Antwort

Schade, keiner eine Idee?

...zur Antwort

Umstritten heißt (bei den Juristen) einfach, dass es unterschniedliche Meinungen gibt. Beispiel:

Meinung A sagt, dass derjenige Mittäter ist, der den Taterfolg als eigenen will, Beihilfer ist der, der die Tat als Fremde will.

Meinung B sagt, dass man auf die Herrschaft über das Tatgeschehen abstellen muss.

Urheberrecht heißt einfach, dass ein Künstler grundsätzlich das Recht an all seinen Werken besitzt - bis er diese Rechte weiterverkauft.

...zur Antwort

Hi, gut, dass du etwas für die Fitness tun willst. Ich selbst bin sicherlich kein Profi, hab es aber auch schon auf gute Strecken geschafft.

Ich würde generell mehrmals die Woche Joggen, dafür kürzer. Lieber jeden Tag 30 Minuten, als ein mal 90. Zum einen hast du jeden Tag den Nachbrenneffekt, zum anderen hast du in der Gesamtbilanz mehr verbrannt. Für den Speck ist Joggen sowieso das beste, was es gibt. Aber es ist eben auch für die meisten unangenehmer als Radeln oder Walken.

Laufe auch lieber langsam und dafür lange, als kurz und schnell. Erst, wenn du wirklich fit bist und dich langweilst, würde ich am Tempo arbeiten. Für Sprints bieten sich Intervalle an. Sprich, ein paar Minuten laufen, dann 30 Sekunden sprinten, dann zwei Minuten laufen, wieder sprinten usw. Und eben mit der Zeit die Sprint-Perioden erhöhen.

Viel Glück.

...zur Antwort

Ja natürlich hab ich mich dran gehalten, im Vertrag steht eine Frist von 5 Tagen, bis zum September hab ich noch eine Schicht, die mache ich. Sind also bis September ca. 10 Tage - wenn ich überhaupt am 1. hätte antreten müssen. Ich will halt nicht, dass von den Mitarbeitern jemand den Urlaub gestrichen bekommt. Aber die Arbeit macht mir wirklich keinen Spaß, wenn dadurch noch das Studium und die Laune leidet, ist es doppelt doof. Im Moment sind wir 5 feste Mitarbeiter und drei Aushilfen. Die Tankstelle hat aber nur 3 Schichten unter der Woche und 2 am Wochenende.

...zur Antwort

Ich denk schon. Ein Bekannter von mir bekam einen (mittlerweile als Unrecht erkannten) Haftbefehl. Das Konto wurde sofort aufgelöst, das Geld war weg.

...zur Antwort

Nun ja, ich bin nierentransplantiert, habe aber körperlich keine Einschränkungen.

Die Uni wird also nicht sagen "Jaja, die Fächer sind zulassungsfrei, aber 3,1 ist uns zu schlecht, Pech gehabt, schönes Leben noch." ?

Darauf kommt es mir an.

...zur Antwort

Es gab Wahlrecht, allerdings nur für die Männer ab 25 Jahren. Die durften zum einen die Länderparlamente wählen und den Reichstag. Beides nahm direkt Einfluss auf die Gesetzgebung. Wobei der Kaiser gepflegt den Reichstag auflösen und den Bundesrat mit seinen Speichelleckern besetzen konnte. Also war die Demokratie nur auf dem Papier da.

...zur Antwort

Himmel, pack dir die Kralle und teste es aus. Entweder sie erwidert es oder nicht. Liebe ist grausam und das Schicksal unerbittlich. Aber wenigstens weißt du dann, woran du bist. ;)

...zur Antwort

Was kümmert euch, was irgendwelche Leute denken?

...zur Antwort