Wir haben uns diesbezüglich bei unserem Wohnungsverein informiert.

Deren Aussage lautete, dass wir Warmwasser im Bad besitzen und aus diesem Grund eine Anschaffung und Installation eines Untertischgerätes in der Küche auf eigene Kosten veranlassen könnten.

Der Wohnungsverein sei dazu nicht verpflichtet (eben weil Warmwasser im Bad vorhanden sei).

Kennt sich damit jemand aus? Gibt es da eventuell Rechtstexte, die diesen Aussagen widersprechen? Hat jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gesammelt?

Vielen Dank für etwaige Antworten :)