Hallo Looserlike, für 600 warm wird man in Berlin kein Loft mit 70m²-Wohnzimmer finden. Müsste man entweder tiefer in die Tasche greifen oder vielleicht nach Brandenburg raus... LG [...]

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Üblicherweise sind neben der Selbstauskunft erforderlich:

  • SCHUFA-Auskunft
  • Einkommensnachweise
  • Kope vom Personalausweis
  • Bei zu geringem Einkommen evtl. selbstschuldnerische Bürgschaft, sowie Einkommensnachweise der Bürgen
  • In Berlin: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter

Mit freundlichen Grüßen

[...]

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immonet.de immowelt.de

mit scout sind das die drei größten überregionalen Immobilienbörsen in Deutschland. Den Rest kann man eigentlich vergessen.

Ansonsten schau auch mal auf der Webseite von der lokalen Tageszeitung.

Hoffentlich konnte ich etwas weiterhelfen.

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Kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel ist es nicht selten so, dass gerade ältere deutsche Vermieter nur deutsche Mieter wünschen, so dass der Makler die Interessenten schon mal über den Namen vorsortieren muss. Traurig aber wahr. Auch ist der Makler ja angehalten Immobilientourismus zu verhindern. Wenn sich am Telefon also z.B. herausstellt, dass der Anrufer zwar an der Wohnung interessiert ist, aber nur wenn sie 200 Euro weniger kosten würde und trotzdem mal gucken will, macht es auch wenig Sinn einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

Der Hauptgrund ist denke ich meistens folgender: Es gibt bereits einen Interessenten, der die Wohnung mieten würde – Makler und Vermieter sind auch einverstanden, benötigen aber z.B. noch eine aktuelle SCHUFA-Auskunft. Bis die vorliegt zieht sich der Vertragsabschluss oft noch tage- oder wochenlang hin und so lange der Vertrag nicht in trockenen Tüchern ist, möchte der Makler die anderen Interessenten natürlich noch warmhalten. Neue Besichtigungstermine zu vergeben wäre aber wahrscheinlich auch Zeitverschwendung.

Guter Maklerservice wäre es dann die Interessenten anzurufen und über die Sachlage zu informieren. Machen nur leider viele Makler nicht, weil sie keine Zeit haben oder zu faul sind.

Ich würde einfach hartnäckig am Ball bleiben.

Beste Grüße

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Mit einem Zusatz wie "Alle Angaben stammen vom Eigentümer und sind daher ohne Gewähr" in den AGBs ist der Makler in der Regel raus aus der Haftung. Was nicht geht ist arglististige Täuschung, z.B. Mängel absichtlich vertuschen oder wirklich offensichtliche Falschangeben an den Kunden weiterzugeben.

Wenn sich dem Makler Zweifel aufdrängen ist er verpflichtet diesen nachzugehen oder sie offenzulegen.

Beste Grüße, Bernhard

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z.B. http://www.orangeimmo.de/

Es gibt aber nicht so viele maklerfreie Börsen. Vermutlich da Immobilienmakler die besten Kunden von Immobilienbörsen sind und es daher schwierig wäre komplett auf sie zu verzichten.

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