So oder so ähnlich steht das in jeder Verordnung drin, das ist keine Ausnahme. Und es ist o.k.. Dies heißt nicht, dass jeder Lärm gestattet ist.
Nein, das bringt nichts, der Vorgang ist abgeschlossen, außerdem hat man 2-3 Euro immer dabei, dann wäre das nicht passiert. Es ist jedenfalls nichts mehr zu machen.
Es wird erst eine Anhörung kommen, solche Vorgänge können bis zu einem halben Jahr dauern. Ein Bußgeldbescheid kommt nicht "einfach so", sondern erst nach Anhörung. Und wenn er kommt, dann i.d.R. als gelbe Zustellungsurkunde. Jedenfalls kann nach 2 Wochen eigentlich noch gar nichts gekommen sein.
Zwar kann sich der Gemeinderat alle Vorgänge auf den Tisch ziehen, doch ist dies bei normalen Baugenehmigungsvorgängen kaum erfolgreich, denn das kommunale oder kreisliche Bauordnungs- oder Bauverwaltungsamt arbeitet im übertragenen Wirkungskreis, also eigentlich als Landesbehörde. Sollte der Gemeinderat aus solchen angedeuteten, nicht sachlich-objektiven Gründen ein negatives Votum fällen, muss dies bei der Dienstaufsichtsbehörde beanstandet werden, dies ist bei kreisfreien Städten das jeweilige Innenministerium und bei kraisangehörigen Gemeinden der Landrat.
Er müsste auch Strafantrag gestellt haben, Strafanzeige reicht nicht, da es sich um ein Privatklagedelikt handelt. Sollte eine Beschuldigtenvernehmung kommen, dann würde ich erst mal über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und dann sieht man, was einem da von wem vorgeworfen wird. Und dann kann man schriftlich Stellung nehmen und die Vorkommnisse im Haus schildern, es könnte auch eine Gegenanzeige wg. falscher Verdächtigung im Raum stehen. Also, erts einmal die Ladung abwarten, dann Akteneinsicht nehmen.
Es war jedenfalls die richtige Entscheidung, diese Tiermisshandlung anzuzeigen. Wenn man den Tätern habhaft werden kann, können sie eine Geldstrafe bekommen wg. Verstoßes gegen § 17 des Tierschutzgesetzes, eine Ordnungswidrigkeit ist es allemal. Jedenfalls werden sie Ärger bekommen.
Sofort zu Polizei gehen, das ist doch gar keine Frage. Möglichst auch den Tatort fotografieren, eigentlich auch nichts anfassen.
Dringend ist von einer Anzeige abzuraten, die diese zu nichts führt. Die sozialen Netzwerke strotzen nur so von Beleidigungen, Verleumdungen, Drohungen etc. und wer sich dort hineinbegibt, muss damit rechnen, auch diesen ausgesetzt zu sein. Das beste ist in diesen Fällen die Delete-Taste.
Das ist irrelevant, dass die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt. Ich rate dem Geschädigten, den Strafantrag zurückzuziehen, dann ist die Sache erledigt. Ansonsten wird es auch bei Aufrechterhalten des Strafantrages kaum Folgen haben, das wird dann, wenn überhaupt, an die Jugendgerichtshilfe abgegeben und dann muss man vielleicht 10 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Wenn Sie dies nachweisen können, beantragen Sie die Freistellung wg. dieses unaufschiebbaren und von Ihnen nicht beeinflussbaren Termins, jedes Gericht wird Sie dann entbinden, entweder wird ein neuer Verhandlungstermin angesetzt oder aber es stellt sich während der Verhandlung raus. dass man auf Sie als Zeuge letztlich verzichten kann, denn die Zeugenladungen werden immer routinemäßig und zur Vermeidung eines Revisionsgrundes ausgereicht, in der Verhandlung selbst stellt sich vielfach heraus, dass man gar nicht alle Zeugen braucht.
War es ein Strafbefehl oder wie? Sozialstunden, d.h. gemeinnützige Stunden muss man beantragen.
Nein, es macht überhaupt keinen Unterschied, ich würde Dir auch raten, abzusitzen. Normalerweise versucht die Justiz immer, Geldstrafen etc. zu vollstrecken, also bis zum Offenbarungseid (Eidesstattliche Versicherung). Nur wenn das nicht funktioniert, akzeptiert sie dann eine Ersatzhaft. Auch im zivilrechtlichen Bereich gibt es eine Ersatzhaft, dort gilt: Für 500 Euro 1 Tag Ersatzhaft. Also kannst Du ruhigen Gewissens für die 200 Euro 1 Tag absitzen. Handelt es sich tatsächlich um eine Geldstrafe oder eher um eine Geldbuße?
Bei www.peta.de gibt zu allen Themen der Tierrechte Flyer, Poster, Faktenblätter etc.
Ich kann nur dringend raten, dorthin zu gehen, Ladungen von Gerichten sind Gesetz und Jedermann und jede Frau sind verpflichtet, dort zu erscheinen. Und man muss die Wahrheit sagen. Man kann nur mit einem amtsärztlichen Gutachten sich von diesem Termin entbinden lassen. Im übrigen ist es gut, dass diese Angelegenheit geklärt wird, es ist hier Unrecht geschehen und ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Täter ist unangebracht, zumal es sich ja wohl um Wiederholungsfälle handelt.
Hier steht einiges, vor allem Kritisches zum Hamburger Landgericht, speziell zur Pressekammer dort: http://www.buskeismus.de/
Diese Website hat keinen "privaten" Charakter und benötigt ein Impressum, auch eine Eintragung bei DENIC.
Das ist Sachbechädigung und es muss ausdrücklich Strafantrag vom Geschädigten gestellt werden, Strafanzeige reicht nicht. Es ist nicht nur der Materialschaden zu ersetzen, sondern auch die Kosten des Wiederaufbaus. Bei einem Jägerhochsitz z.B. können das allein ca. 500 Euro sein. Wenn er nicht gesehen worden ist, dann wird man ihn auch auch nicht ermitteln können. Sollte eine Beschuldigtenvorladung von der Polizei kommen, dann nicht hingehen, sondern sofort über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht verlangen und danach dann schriftlich Stellung nehmen.
Natürlich sind Sie ermittelbar, aber es wird kaum eine Strafe geben, nur wird auf das erhöhte Beförderungsgeld bestanden werden. Es ist im übrigen auch ein Rechtsbruch, sich nicht innerhalb von 3 Monaten umzumelden. Ich fahre jeden Tag mit der Bahn, mehrmals, ärgere mich teilweise grün und blau, aber wir zetern auf einem hohen Niveau. Ich kanalisiere meinen Ärger anders, aber nicht durch Rechtsbrüche.
Dies war wohl nur ein Eintrag im Erziehungsregister, und nicht im Bundeszentralregister? I.d.R. werden solche Einträge nach 5 Jahren gelöscht, allerdings darf keine Straftat in dieser Zeit hinzukommen, dann läuft die Löschungsfrist erneut. Dies hat nichts mit dem polizeilichen Führungszeugnis zu tun, in dem nur Straftaten ab 91 Tagessätzen oder ab 3 Monate Freiheitsstrafe aufgenommen werden.
Ist es ein Strafbefehl oder eine Einstellung nach § 153a StPO und einer Geldbuße von 600 Euro? Dies ist ein Riesenunterschied, bei einem Strafbefehl würde ich immer in Einspruch gehen, bei einer Einstellung würde ich beantragen, Ratenzahlungen leisten zu dürfen (man darf den Betrag über 6 Monate abbezahlen). Wenn man einen Anwalt einschaltet, wird das alles doppelt so teuer, dann ist man schnell bei weit über 1000 Euro, also keinen Anwalt!