So oder so ähnlich steht das in jeder Verordnung drin, das ist keine Ausnahme. Und es ist o.k.. Dies heißt nicht, dass jeder Lärm gestattet ist.

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40€ Strafe wegen unbewussstem schwarz fahren

ich fahre öfters am Wochenende in eine Stadt in der ich einkaufen gehe.Dazu benutze ich mein Monatsticket das vom Wohnort bist zur Schule geht.(die Stadt liegt nicht auf de rstrecke) am Wochenende ist das ticket aber in dem Landkreis wo die Stadt liegt ganztags gültig. Ich dachte das das ticket aber die ganze Woche durch ganztags gültig ist.Gestern musste ich mittags in die Stadt und meine schwester nahm mich mit da die Stadt auf ihrer strecke zur arbeit lag. Um 13.20 fuhr ich dann mit einem ringzug zurück und wurde kontrolliert.ich zeigte der kontrollörin gutes Gewissens meine fahrkarte bis sie sagte das die Fahrkarte an Werktagen erst ab 14 Uhr gültig ist ich sagte ihr das ich das nicht weiß und es ja nur ne halbe stunde ist dadurch bat sie mir dann an mir ein ticket der strecke noch im zug zu kaufen aber wie soll es anders sein habe ich kein Geld mehr und muss dadurch 40 € strafe zahlen. ich möchte morgen dort anrufen und fragen ob man an der strafe was machen kann da ich ja nicht mit Absicht schwarz gefahren bin und es ja nur eine halbe stunde war und ich als Schülerin nicht auf die schnelle 40 € auftreiben kann. das Problem ist aber das mein vater das Geld einfach sorort überwieß. denkt ihr das das irgendwas ausmacht und ich trotzdem noch etwas Geld zurück bekommen kann oder ich einfach das Geld für die strecke des tickets zahlen muss? hattet ihr vielleicht schonmal selber so eine ähnliche Situation? Danke schonmal

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Nein, das bringt nichts, der Vorgang ist abgeschlossen, außerdem hat man 2-3 Euro immer dabei, dann wäre das nicht passiert. Es ist jedenfalls nichts mehr zu machen.

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Es wird erst eine Anhörung kommen, solche Vorgänge können bis zu einem halben Jahr dauern. Ein Bußgeldbescheid kommt nicht "einfach so", sondern erst nach Anhörung. Und wenn er kommt, dann i.d.R. als gelbe Zustellungsurkunde. Jedenfalls kann nach 2 Wochen eigentlich noch gar nichts gekommen sein.

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Zwar kann sich der Gemeinderat alle Vorgänge auf den Tisch ziehen, doch ist dies bei normalen Baugenehmigungsvorgängen kaum erfolgreich, denn das kommunale oder kreisliche Bauordnungs- oder Bauverwaltungsamt arbeitet im übertragenen Wirkungskreis, also eigentlich als Landesbehörde. Sollte der Gemeinderat aus solchen angedeuteten, nicht sachlich-objektiven Gründen ein negatives Votum fällen, muss dies bei der Dienstaufsichtsbehörde beanstandet werden, dies ist bei kreisfreien Städten das jeweilige Innenministerium und bei kraisangehörigen Gemeinden der Landrat.

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Nachbar zeigt mich an wegen Verleugung bei der Polizei, was tun?

Hallo,

ich habe folgenden Text in den Hausflur gehängt: .....22.04.2013 Nachtrag, leider halten die Mobbingmaßnahmen auf uns weiter an. Weiterhin werden unsere Fahrräder beschädigt, es wird die Luft raus gelassen oder es wird einfach in den Mäntel gestochen! Auch die Finger von unserer Wohnungstür kann man nicht lassen, wer wird das wohl sein? Immer wieder wurde das Schild an unserer Wohnungseingangstür abgerissen, eine Frechheit ist das! Nun steht unser Kinderwagen und mein Fahrrad (nach dem mir 3 Speichen aus dem Hinterrad getrennt wurden) in unserem Keller, war dass das Ziel der Anschläge, damit euer Kinderwagen da steht wo ihr es wollt, müsst ihr mit solchen Maßnahmen und Anzeigen beim Vermieter ( wo die Themen an den Haaren her bei gezogen sind ) den Hausfrieden stören??? Und weil wir uns beschwert haben gegen euch, sollen wir jetzt aus ziehen??? Sind euch beiden Mietparteien diese Anschläge gegen uns nicht peinlich??? Ich würde mich in Grund und Boden schämen, wenn man über einen körperlichen behinderten Menschen lacht bzw. ihn so einen Ärger zu fügt, es gibt Tage da geht es mir gut, aber es gibt auch Tage da bin ich in meiner Wohnung gefangen. Auch meiner Frau nimmt das ,,Ganze,, sehr mit, macht euch das Spaß??? Findet ihr das lustig, sich an Sachen die ein Kind nutzt zu vergreifen??? Mich persönlich regt das sehr auf! Oder treibt ihr das ganze nur, weil ihr nicht mit euren Kopf durch kommt, eine Person denkt ja auch Sie sei was besseres und kann uns gegen über Forderungen stellen, die einfach nur bösartig sind!!! Habt ihr mal an die Folgen gedacht, nein oder??? Durch euren Mist sollen wir jetzt aus ziehen... Text Ende...! ist das schon Verleugnung??? Ich hab doch keinen Namen genannt...! Bitte andere Fragen dazu durch lesen! MfG

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Er müsste auch Strafantrag gestellt haben, Strafanzeige reicht nicht, da es sich um ein Privatklagedelikt handelt. Sollte eine Beschuldigtenvernehmung kommen, dann würde ich erst mal über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und dann sieht man, was einem da von wem vorgeworfen wird. Und dann kann man schriftlich Stellung nehmen und die Vorkommnisse im Haus schildern, es könnte auch eine Gegenanzeige wg. falscher Verdächtigung im Raum stehen. Also, erts einmal die Ladung abwarten, dann Akteneinsicht nehmen.

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Es war jedenfalls die richtige Entscheidung, diese Tiermisshandlung anzuzeigen. Wenn man den Tätern habhaft werden kann, können sie eine Geldstrafe bekommen wg. Verstoßes gegen § 17 des Tierschutzgesetzes, eine Ordnungswidrigkeit ist es allemal. Jedenfalls werden sie Ärger bekommen.

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Sofort zu Polizei gehen, das ist doch gar keine Frage. Möglichst auch den Tatort fotografieren, eigentlich auch nichts anfassen.

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Massiv beleidigt- Anzeige?

Ich habe jemanden auf Facebook wegen eines von Sexismus nur so protzenden Kommentares gemeldet. Ich habe auch den Text zur Entfernung seines Kommentares an ihn gesendet und sein Kommentar kommentiert. Er stellte unter seinem Kommentar eine Frage, die geistig von einem Kleinkind stammen könnte. Ich schrieb dann etwas, das sinngemäß so lautete: Wenn die Frage echt ernst gemeint ist, nehme ich dich von nun an in Schutz, da ich davon ausgehe, das du geistig unterentwickelt bist.

Das Kommentar konnte ich durch die Meldung nicht mehr sehen. Er meldete sich dann einige Tage später auf die Pn, die er zur Entfernung des Kommentares mit den Sexismus erhielt.

Es folgten Wortes des Hasses. Die Beleidigungen richteten sich auch gegen unbeteiligte Personen auf meinen Profilbild. Die Aussagen enthielt auch Drohungen und Aussagen wie: "Dich sollte man aufhängen".

Ich denke bei der schwere der Kommentare (die ich nicht weiter erläutern will), ist eine Anzeige gerechtfertigt. Auch die Drohungen, da verstehe ich ebenfalls keinen Spaß. Das er Unbeteiligte Freunde und Verwandte massiv angreift, ist unverschämt.

Ich denke stark über eine Anzeige nach. Meine Frage jedoch ist, kann das auf mich zurückfallen? Mein sinngemäß zitiertes Zitat, das vor seinen massiv Beleidigungen stattfand, war ja auch nicht grad von der freundlichen Sorte. Man sollte jedoch unterscheiden, dass ich es nicht so maßlos übertrieben habe.

Also: Kann das auf mich zurückfallen, bzw kann er wegen eines solchen Kommentares ebenfalls Anzeige erstatten? Meine Aussage ist gegen seine doch ein feuchter Furz.

Mit freundlichen Grüßen, Rechtsfrage123

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Dringend ist von einer Anzeige abzuraten, die diese zu nichts führt. Die sozialen Netzwerke strotzen nur so von Beleidigungen, Verleumdungen, Drohungen etc. und wer sich dort hineinbegibt, muss damit rechnen, auch diesen ausgesetzt zu sein. Das beste ist in diesen Fällen die Delete-Taste.

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Das ist irrelevant, dass die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt. Ich rate dem Geschädigten, den Strafantrag zurückzuziehen, dann ist die Sache erledigt. Ansonsten wird es auch bei Aufrechterhalten des Strafantrages kaum Folgen haben, das wird dann, wenn überhaupt, an die Jugendgerichtshilfe abgegeben und dann muss man vielleicht 10 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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Wenn Sie dies nachweisen können, beantragen Sie die Freistellung wg. dieses unaufschiebbaren und von Ihnen nicht beeinflussbaren Termins, jedes Gericht wird Sie dann entbinden, entweder wird ein neuer Verhandlungstermin angesetzt oder aber es stellt sich während der Verhandlung raus. dass man auf Sie als Zeuge letztlich verzichten kann, denn die Zeugenladungen werden immer routinemäßig und zur Vermeidung eines Revisionsgrundes ausgereicht, in der Verhandlung selbst stellt sich vielfach heraus, dass man gar nicht alle Zeugen braucht.

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Nein, es macht überhaupt keinen Unterschied, ich würde Dir auch raten, abzusitzen. Normalerweise versucht die Justiz immer, Geldstrafen etc. zu vollstrecken, also bis zum Offenbarungseid (Eidesstattliche Versicherung). Nur wenn das nicht funktioniert, akzeptiert sie dann eine Ersatzhaft. Auch im zivilrechtlichen Bereich gibt es eine Ersatzhaft, dort gilt: Für 500 Euro 1 Tag Ersatzhaft. Also kannst Du ruhigen Gewissens für die 200 Euro 1 Tag absitzen. Handelt es sich tatsächlich um eine Geldstrafe oder eher um eine Geldbuße?

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Wie läuft eine Zeugen befragung vor Gericht ab? Und kann ich diese verweigern?

Hallo,

ich hab heute eine Zeugenladung bekommen um vor Gericht auszusagen. Es geht darum das vor ungefähr 6 Monaten in der Schule ein Handy geklaut wurde. Ein damaliger "Freund" hat mir auf den Weg zu der Bushaltestelle dann auch das Handy gezeigt usw. Also ich war zwar daran komplett unbeteidigt, allerdings hatte ich ein etwas schlechte Gewissen dem Geschädigten gegenüber und hab ihm im vertrauen halt gesteckt, wer das war und wo es passiert ist (Sport Unterricht in einer niedrigerin Klasse) Der dem ich das dann gesagt habe hat auch eine Anzeige gegen ihn geschaltet und hat mich gefragt ob er mich als Zeuge angeben darf.

Nach langem überlegen bin ich dann zu dem Entschluss gekommen das ich vor der Polizei aussagen werde, da es nicht das erste mal von .... ist.

Habe dann auch vor der Polizei ausgesagt vor etwa 3 Wochen viel wusste ich sowie so nicht mehr grade mal das ich das Handy gesehn habe, wo das war und wer. Noch nicht einmal was das für ein Handy war.

Jetzt habe ich ein Brief vom Jugendgericht bekommen in dem steht das ich als Zeuge dort erscheinen muss usw.

Jetzt komm ich mal zu meiner Frage, und zwar: MUSS ich dort wircklich erscheinen? In dem schreiben steht zwar das ich dann auch ein Ordnugsgeld bekommen kann usw. Aber ich weiß das es einen noch viel belastenderen Zeugen gibt der bei der Tat dabei war und auch bei meinem "Geständniss" auf dem Weg zur Bushaltestelle.

Dann zu meiner zweiten Frage: Wie kann ich diesen Termin "Blau machen" ? Also reicht ein Atest vom Arzt indem steht das ich Bauchschmerzen habe oder brauch ich da wircklich was wichtiges wie eine OP ?

Dann zu meiner Dritten Frage: Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen wenn ich ohne jegliche Abmeldung dort einfach nicht erscheine ?

So jetzt zu meiner letzten Frage: Wie läuft das vor einem Jugendgericht ab, als Zeuge? Muss ich dort vor allen Aussagen und am Rand sizt der Täter oder ist das in einem Seperaten Raum? Läuft das genau so wie in diesen billigen Gerichtsverhandlungen im Fernsehn die verscheinlich genau jetzt zur Mittagszeit laufen ? :D

Ich danke euch schon mal im Vorraus für eure Antworten und entschuldige mich für mein "voll gelaber" nur hätte man das anders nicht viel kürzer fassen können.

Nils2009

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Ich kann nur dringend raten, dorthin zu gehen, Ladungen von Gerichten sind Gesetz und Jedermann und jede Frau sind verpflichtet, dort zu erscheinen. Und man muss die Wahrheit sagen. Man kann nur mit einem amtsärztlichen Gutachten sich von diesem Termin entbinden lassen. Im übrigen ist es gut, dass diese Angelegenheit geklärt wird, es ist hier Unrecht geschehen und ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Täter ist unangebracht, zumal es sich ja wohl um Wiederholungsfälle handelt.

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Diese Website hat keinen "privaten" Charakter und benötigt ein Impressum, auch eine Eintragung bei DENIC.

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Das ist Sachbechädigung und es muss ausdrücklich Strafantrag vom Geschädigten gestellt werden, Strafanzeige reicht nicht. Es ist nicht nur der Materialschaden zu ersetzen, sondern auch die Kosten des Wiederaufbaus. Bei einem Jägerhochsitz z.B. können das allein ca. 500 Euro sein. Wenn er nicht gesehen worden ist, dann wird man ihn auch auch nicht ermitteln können. Sollte eine Beschuldigtenvorladung von der Polizei kommen, dann nicht hingehen, sondern sofort über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht verlangen und danach dann schriftlich Stellung nehmen.

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Wie soll ich mich am besten verhalten, um mit einer möglichst geringen Strafe davonzukommen?

Hallo Leute,

Meine Hassbeziehung zur Bahn ist wahrlich eine ganz spezielle, so hat sie beispielsweise durch etliche massive Zugverspätungen u.a. auch zum verspäteten Erscheinen gleich bei mehreren Vorstellungsgesprächen für einen Ausbildungsplatz geführt, was natürlich bei potenziellen Chefs sofort einen schlechten Eindruck erweckt, sodass ich letztlich einen Beruf gewählt habe, der im Grunde überhaupt nicht zu meiner Persönlichkeit passt und mich niemals voll ausfüllen wird, zumal ich mich inzwischen damit angefreundet und nicht den Teufel an die Wand malen, aber zumindest zum Ausdruck bringen möchte, dass die Bahn durch ihre Unzuverlässigkeit einen doch erheblichen Anteil an meiner sehr zweifelhaften Berufswahl und somit automatisch viel an Verantwortung für einen Großteil meines Lebens hat.

Unzählige weitere große Ärgernisse mit der Bahn mal außen vorlassend nun zum eigentlichen Punkt. Lange Zeit habe ich mir stets ein Ticket für die Fahrt geholt, selbst dann noch als ich vor gut 1,5 Jahren nach Frankfurt zog, wo die Preise für Fahrkarten dermaßen astronomisch überteuert sind, dass bereits ein normales Monatsticket für einen Geringverdiener schwerlich zu finanzieren ist. Was ich diesen einen Tag allerdings an Unverfrorenheit und höchst asozialem Verhalten der Schaffner erleben musste, hat mich schlagartig zum Schwarzfahrer gemacht. Ich war bereits spät dran und wollte mir einen Fahrschein am Automaten holen, welcher jedoch meinen 20-Euro-Schein nicht akzeptierte, also fragte ich die zwei Schaffner, welche offenbar ebenfalls auf die S-Bahn warteten, ob es denn auch möglich sei direkt am Anschlussbahnhof bzw. auch gerne bei ihnen einen Fahrschein zu lösen, wozu der eine nur gehässig meinte "Nur für 40 Euro". Ich also mit schwerem Gepäck gut nen halben Kilometer zur nächsten Bank gehetzt und Geld abgehoben, dummerweise bekommt man am Schalter ebenfalls nur Scheine raus, welchen Zehner auch dieser Automat an der nächsten Haltestelle nicht akzeptierte und ich völlig entnervt bereits unter argem Zeitdruck ohne Fahrschein in die nächste S-Bahn stieg, wo ich wie das Schicksal so wollte doch tatsächlich erneut auf diese beiden miesen Schaffner stieß, die mich erkennend augenblicklich mit gierigem, vorfreudigem Blick zu mir eilten, um mir einen Schein für 40 Euro auszustellen, um mich noch mit den freundlichen Worten zu verabschieden "Musst beim nächsten Mal eben Kleingeld dabei haben du Spasst!" Selbst auf meine Reklamation hin blieb die Bahn weiterhin stur und beharrte auf dem erhöhten Beförderungsentgelt, was ich größten Missmutes auch beglich, seither aber so gut wie immer schwarzfahre.

Hierbei wurde ich natürlich auch ein paar Mal erwischt, habe aber stets meinen Perso mit der alten Adresse vorgezeigt, da ich diese niemals ummelden ließ. Neulich haben sie jedoch mittels Adressermittlung Post an mein Elternhaus geschickt. Hierzu meine Frage, ob es der Bahn möglich ist mich dennoch auch hier zu finden und welche Strafe mir schlimmstens droht?

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Natürlich sind Sie ermittelbar, aber es wird kaum eine Strafe geben, nur wird auf das erhöhte Beförderungsgeld bestanden werden. Es ist im übrigen auch ein Rechtsbruch, sich nicht innerhalb von 3 Monaten umzumelden. Ich fahre jeden Tag mit der Bahn, mehrmals, ärgere mich teilweise grün und blau, aber wir zetern auf einem hohen Niveau. Ich kanalisiere meinen Ärger anders, aber nicht durch Rechtsbrüche.

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Dies war wohl nur ein Eintrag im Erziehungsregister, und nicht im Bundeszentralregister? I.d.R. werden solche Einträge nach 5 Jahren gelöscht, allerdings darf keine Straftat in dieser Zeit hinzukommen, dann läuft die Löschungsfrist erneut. Dies hat nichts mit dem polizeilichen Führungszeugnis zu tun, in dem nur Straftaten ab 91 Tagessätzen oder ab 3 Monate Freiheitsstrafe aufgenommen werden.

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Ist es ein Strafbefehl oder eine Einstellung nach § 153a StPO und einer Geldbuße von 600 Euro? Dies ist ein Riesenunterschied, bei einem Strafbefehl würde ich immer in Einspruch gehen, bei einer Einstellung würde ich beantragen, Ratenzahlungen leisten zu dürfen (man darf den Betrag über 6 Monate abbezahlen). Wenn man einen Anwalt einschaltet, wird das alles doppelt so teuer, dann ist man schnell bei weit über 1000 Euro, also keinen Anwalt!

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