Grundsicherung: Musst man beim Amt ALLE Sparkonten angeben?
Ich beziehe Grundsicherung mit Mehrbedarf, und werde alle Halbjahre vom Amt dazu aufgefordert, all meine Auszüge von den letzten 3 bis 6 Monaten ihnen zukommen zu lassen. Und zwar von allen vorhandenen Konten versteht sich. Müsste ich also auch das Konto meines Onkels als solches mit angeben? Ich mein, ich habe mir davon des öfteren schon von meiner Schwester was abheben lassen, der mein Onkel seine Karte (oder was immer auch das sein soll) für den Zugriff darauf überlassen hat. (Das Sparbuch hat er extra für uns eingerichtet, laufen tut es aber über seinem Namen) Das davon abgehobene Geld hab ich dann meinem eigenen Sparbuch gutgeschrieben. Nur um das mal außerdem gesagt zu haben.
Sollte ich das Sparkonto meines Onkels also auch als "vorhandenes Konto" offenlegen? Falls ja, wird es glaub ich schwer in so kurzer Zeit an die entsprechenden Auszüge zu kommen, da ich meine Schwester nicht bei mir in der Nähe wohnen habe. Außerdem ist bislang vom gemeinten SB nur was abgehoben worden, und nie darauf eingezahlt (ok, abgesehen von der ganzen Summe, die schon von anfang an da drauf ist, gleich ganz zu Anfang von ihm darauf gepackt wurde natürlich).