Erst einmal zur rechtlichen Situation:
Also wenn das Mädchen unter 18 Jahre ist, wäre die Situation für den Lehrer strafbar, denn es handelt sich dann um Verführung einer Minderjährigen.
Ich denke, dass Du Dir den Rat eines Vertrauenslehrers bzw. Vertrauenslehrerin einholen solltest.
Ich würde es auf jeden Fall melden.