Hallo, gestern bekam ich in der Pause einen Anruf und ging ran. Das bekam dann aber eine Lehrkraft mit und ich musste das Handy, wie in der Schulordnung geregelt, abgeben.
Hier der Artikel aus der Schulordnung: "Der Gebrauch elektronischer Geräte zur Kommunikation oder Unterhaltung ist auf dem gesamten Schulgelände unzulässig. Bei Verstoß ziehen die Lehrkräfte diese ein. Die Geräte können am Ende der Woche (Freitag von 12-13 Uhr) von Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit persönlich im Sekretariat abgeholt werden."
Dann fragte ich den Lehrer, wann ich dieses denn zurückbekommen würde. Dieser meinte, dass meine Eltern es bei ihm abholen müssen. Da das fast unmöglich ist, da meine beiden Eltern während der Schulzeit arbeiten müssen, habe ich den Lehrer gefragt, ob er das Handy denn nicht im Sekretariat der Schule hinterlegen könnte, damit meine Eltern es zu einem passenden Zeitpunkt abholen könnten. Der Lehrer aber meinte "Wir dürfen das Sekretariat nicht mit unseren Aufgaben betreuen" oder etwas in der Art.
Der Textausschnitt der Schulordnung war mir zu diesem Zeitpunkt nicht genau bekannt, dafür aber die §242, §246 sowie §282a des StGB, worauf ich den Lehrer auch Aufmerksam machte. Dieser reagierte eher zornig und verlangte, dass ich die Aussage vor meiner Klassenlehrerin wiederhole. Der Lehrer meinte ich würde ihm eine Straftat unterstellen und das wäre laut §187 des StGB Verleumdung.
Soweit ich weiß darf der Lehrer das Handy länger als bis nach Unterrichtsende einbehalten. Darf dies durch die Schulordnung aufgehoben werden? Und wenn ja, darf der Lehrer das Handy trotzdem länger als bis Freitag 12-13 Uhr einbehalten? So müssten meine Eltern ja zu der Arbeitszeit der betroffenen Lehrkraft erscheinen, was fast nicht möglich ist.
Was haltet ihr davon/was kann ich machen und war das, was ich tat wirklich Verleumdung?
Danke im Vorraus