Hallo,

leider geben dir hier viele Leute eine falsche Info. Bei Vorsatz ist die Versicherung Leistungsfrei! Du kannst nur den Verursacher haftbar machen.

Das gute ist, dass Vorsatz sehr schwer nachzuweisen ist. Lieber sagen, der andere war unachtsam oder so.

Viele Grüße!

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Hallo,

die Zigarettenlöcher sind ganz klar Sengschäden und müssen in deinem Fall übernommen werden. Die Versicherung hat das Recht, sich dann den gezahlten Teil vom Schädiger zurückzufordern, es sei denn du oder deine Frau/Kinder waren es.

Wenn die Verursacher nicht zu ermitteln sind, denke ich nicht, dass die Versicherung ein Verfahren eröffnet um eben diesen zu finden.

Mit dem HDMI-Kabel hast du keine Chance bei der Hausratversicherung.

Viele Grüße!

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Hallo,

ich denke die beste Chance habt ihr, wenn ihr die Firma der Baustelle haftbar macht. Die haben dafür zu sorgen, dass keiner zu Schaden kommt. Außerdem hat fast jede Firma eine Betriebshaftpflicht.

Viele Grüße!

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Hallo,

Erwerber und Veräußerer haften für den Wohngebäudebeitrag Gesamtschuldnerisch. Das heißt die Versicherung kann den Beitrag von beiden Parteien einfordern.

Sollte der Erwerber außerordentlich kündigen, haftet nur der Veräußerer (in den Fall Person B). Du könntest die Versicherung außerordentlich zum Ablauf kündigen und müsstest bis dahin keinen Cent bezahlen da die Prämienhaftung eben bei Person B liegt.

So sieht es die Regelung im VVG vor, daher denke ich nicht, dass der Verkäufer von dir Geld verlangen kann.

Viele Grüße!

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Die Hausratversicherung zahl auch für Gebäudebeschädigung an deiner Wohnung (Sprich Wohnungstür und Femster) nach einem Einbruchdiebstahl.

In der Wohngebäudeversicherung ist der Einbruch gar nicht Vertragsbestandteil.

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Hallo,

ich vermute mal, du hattest einen Kfz-Schaden verursacht und die Schuldfrage war nicht ganz klar. Dein Kfz-Haftpflichtversicherer hat das recht dich zu vertreten und alle rechtlichen Schritte zu übernehmen.

Wenn der Versicherer meint, dass die Regulierung angemessen ist, dann kann er auch Leisten.

Falls ich falsch liege, dann schilder doch bitte den Fall etwas genauer.

Viele Grüße!

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Hallo,

es kommt immer drauf an was du möchtest. Im Versicherungsaußendienst gibt es keine Grenze nach oben, aber auch der Innendienst verdient nicht schlecht, z.B. direkt nach der Ausbildung 2600 brutto. Ich würde mir aber einen großen und seriösen Versicherer aussuchen, die nicht die jungen Leute verheizt.

Von einigen Bankern habe ich gehört, dass dieser Beruf auch nicht mehr ist wie früher. Früher wurden Kunden beraten und das Geld wurde angelegt, gleichzeitig Kredite rausgegeben. Heutzutage bekommen die vorgaben wie z.B. 10 Riesterverträge, 5 Fonds und 15 Bausparverträge zuverkaufen. Also noch härter als in der Versicherungsbranche.

Viele Grüße!

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Hallo,

die "Junge Leute-Regelung" der DEVK erlaubt dir, dass dein Fahrzeug mit Schadenfreiheitsklasse 1 (60%) eingestuft wird und nicht wie bei einem kompletten Fahranfänger. Das setzt aber vorraus, dass du oder deine Eltern insgesamt 4 andere Versicherungssparten versichert hast oder versichert. Da kommt man häufig günstiger weg, als wenn man eine Anfängerregelung wählt. Trotz der 4 anderen Sparten.

Mit der EVB-Nr. hast du erstmal einen Vertrag mit der DEVK. Die Gesellschaft garantiert Versicherungsschutz, damit das Fahrzeug angemeldet werden kann. Diese vorläufige Deckung kann man fristlos kündigen.

Es stimmt, dass es auch andere günstige Gesellschaften gibt, aber große und seriöse Versicherer, wie die DEVK, bieten dir Service in Form von Beratungsstellen und stellen sich auch in der Schadenregulierung nicht so kleinlich an.

Preis ist nicht immer alles.

Viele Grüße!

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Das ist ja ärgerlich! Hast du eine Vollkaskoversicherung? Diese würde die Kosten natürlich übernehmen. Wenn der Verursacher eine Kfz-Haftpflicht hatte, diese aber gekündigt wurde (z.B. wegen Nichtzahlung), dann hat der Versicherer noch 1 Monat Haftung.

Sonst bleibt dir nur der Rechtsweg.

Alles Gute!

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Hallo,

wie schon erwähnt, darf man sich durch die Versicherung nicht bereichern.

Grundsätzlich finde ich, dass 80% des Nettoeinkommens ausreichen, aber mehr kann auch nicht schaden. Z.B. wenn du Berufsunfähig und gleichzeitig Invalide wirst, müsstest du ggf. einen Kredit aufnehmen um dein Haus behindertengerecht zu machen. Dann würde ein Teil deiner BU-Rente für die Kreditraten verwendet werden können.

Oder aber du verdienst irgendwann mehr durch eine Gehaltserhöhung, bist aber nicht mehr gesund genug um deine Rente zu erhöhen. Dann schadet ein kleines Puffer auch nicht.

Mir kommt es vor, dass dein Bankberater erhofft, dass du deinen bisherigen Vertrag kündigst und bei ihm einen neuen Vertrag abschließt. Sprich doch einfach mal mit dem Versicherungsberater, bei dem du die BU gemacht hast und erzähl ihm von dem Banker. Das ist nur fair.

Viele Grüße

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Es ging um eine Befreiung der unterhatlszahlungen aufgrund besonderer Härte in der Kindheit, sprich Heimaufentahlte etc.

Deswegen mussten damals schon keine Zahlungen erfolgen, obwohl die Mutter Sozialhilfe erhalten hat. Jetzt ist sie im Pflegeheim und die verlangen Geld.

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Hi,

die Situation ist leider sehr schlecht für dich... Die Versicherung muss nur an ihren Vertragspartner etwas leisten, und das ist dein Vater. Ob du rechtlich was machen kannst, weiß ich leider nicht.

Viele Grüße!

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Hallo,

du musst dich bei der Versicherung als neuen Halter anmelden. Diese stellt dann einen Versicherungsschein auf deinen Namen aus, damit du der Polizei nachweisen kannst, dass es dein Mofa ist. Kostet dich auch nichts.

Viele Grüße

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Hallo,

die Sterbegeldversicherung ist dir nicht zu empfehlen. Wenn es um die Absicherung bei Tod geht, wäre deine Lebensversicherung besser gewesen. Klar, das nach 5 Jahren nicht viel drauf ist. Das ist ja auch ein Vertrag den man über 40 Jahre abschließt, und dann kommt i.d.R. das doppelte, von dem was du eingezahlt raus. Zusätzlich hast du noch deine Absicherung bei Tod!

Viele Grüße!

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Hallo,

ist es die Tür vom Vermieter? Dann meldet den Schaden eurer Privathaftpflichtversicherung. Die kümmert sich um die Regulierung. Wenn es eure eigene ist, dann zahlt keiner.

Der Glastisch ist über die Glasversicherung abgesichert, da ist die Ursache (außer Vorsatz und eine über die Hausrat versicherte Gefahr) total egal.

Viele Grüße!

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Hi,

manche Privathaftpflichtversicherungen haben Beschädigungen durch Ein- bzw. Aussteigen mitversichert.

Vielleicht mal da nachfragen.

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Hallo,

die wichtigste Versicherung die es gibt ist die private Haftpflichtversicherung. Die sollte jeder meiner Meinung nach haben.

Leider kenne ich dich als Person nicht und könnte keine passende Beratung hier online durchführen, dass kann keiner hier. Also bleibt dir nur der Weg zum Vertreter.

Viele Grüße!

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Hi,

also ich würde den Anspruch ablehnen, da dich m.E. keine Schuld trifft. Ein Fernseher hat nicht auf einem kleinen Couchtisch mitten im Raum zu stehen. Dazu wurdest du von seiner Katze angesprungen und hast deshalb den Fernseher umgestoßen. Da kannst du einfach nichts dafür. Eben deswegen wird die Haftpflicht ablehnen, da man dir einfach nichts vorwerfen kann.

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Die HUK ist dieses Jahr sehr günstig. Dafür habe ich gehört, dass bei der Schadensabwicklung ziemlich viel gekürzt wird und diese auch recht lange dauert. Ich habe aber noch keine persönlichen Erfahrungen mit denen gemacht.

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