Hey :) als erstes mal: lass dich nicht von deinem Ziel abbringen, weil andere grundlos gemein zu dir sind. Bleib stark und kämpfe für dich und nicht für andere. Du schaffst das! Und wenn du keine Fortschritte erzielen kannst, obwohl du konsequent daran arbeitest, dann geh doch mal zum Arzt und schildere ihm das Problem. Lass dich durchchecken, vielleicht kann er dir helfen und klären wo das Problem versteckt liegt.
Ich würde so sagen: Ohne euer Einverständnis darf sie euch nicht aufnehmen. Grundsätzlich ist es so, dass jeder das Recht auf das eigene Bild hat. Das ergibt sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, eine Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, abgeleitet von Artikel 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 2 Grundgesetz.
Also ich würde sagen , dass es so ist: Wenn das Instrument beschädigt ist, ist das ein Sachmangel. Deine Rechte bestimmen sich jetzt nach § 437 BGB. Das heißt, der Verkäufer muss entweder den Mangel beseitigen oder dir ein funktionsfähiges Instrument verschaffen. Ist ein solches nicht mehr vorrätig, dann kannst du vom Vertrag zurück treten, d.h. das Instrument zurück geben und den Kaufpreis zurück verlangen.
Der Verkäufer ist gemäß § 433 Abs. 1 S. 2 BGB dazu verpflichtet, die Sache frei von Sachmängeln zu überliefern. Wenn das Gerät nicht funktionsfähig ist, dann ist dies ein Sachmangel. Die Rechte die du dann hast bestimmen sich nach § 437 BGB. Demnach kannst du die Beseitigung des Mangels oder die Neulieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wenn das nicht möglich ist, kannst du vom Vertrag zurück treten, d.h. das Gerät zurückschicken und den Kaufpreis zurückverlangen.
Hey, du brauchst auf alle Fälle Abitur. Bei manchen Unis einen bestimmten Notendurchschnitt, das ist allerdings sehr verschieden. Du musst mindestens 8 Semester absolvieren, sprich 4 Jahre, normal braucht man aber länger. Es ist sehr sinnvoll und ja, es ist schwierig, aber mit mit Fleiß und Wille machbar. Ich studiere selbst Jura :) Das Gehalt eines Juristen kann extrem schwanken, je nach Arbeitsort und Examensnote, aber arm wirst du nicht :) Die Bestimmungen sind aber soviel ich weiß von Bundesland zu Bundesland und von Uni zu Uni unterschiedlich. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Hallo! Ich habe es so gelernt: Normalerweise ist es so, dass die Fußnote vor dem Punkt steht. Dies bedeutet dann, dass sich die Fußnote nur auf diesen einen Satz bezieht. Beispiel: Die Täuschung müsste widerrechtlich sein. Die Widerrechtlichkeit ergibt sich idR aus der Täuschung (Fußnote). Wenn die Fußnote nach dem Punkt steht, bedeutet dies, dass sich die Fußnote auf den letzten Absatz bzw. auf den ganzen letzten Abschnitt bezieht, der zum Thema gehört. Beispiel: Die Täuschung müsste widerrechtlich sein. Die Widerrechtlichkeit ergibt sich idR aus der Täuschung.(Fußnote) So mache ich es zumindest immer und es hat sich noch keiner beschwert :-)