Ich weiß nicht, ob ich das vergleichen kann , aber ich habe auch jemanden basierend auf SMS/Fotos etc. angezeigt, was auch vor Gericht ging - musste mein Handy nach der Durchsuchung allerdings nicht Mal abgeben ...
Ehrlich gesagt , kann ich nicht wirklich beurteilen ,ob du das Recht hast, es wieder zurück zu bekommen , aber wenn du der Ankläger bist , sehe ich keinen Grund nach dem Verfahren deine Habseligkeiten wieder zu erlangen.
Abgesehn davon, ja die Polizei darf dein Handy einbehalten ...