Den Straftat bestand "vorsätzliche Gruß verweigerung im besonders schweren fall " gibt es nicht. 😋 Es könnte höchstens als beleidigend empfunden werden, aber unhöflichkeit alleine ist auch noch nicht juristisch relevant. Zudem hat es ja immer Gründe warum jemand sich so verhält wie er es tut. Es könnte ja sein dass der andere in Gedanken ist oder es einfach akustisch nicht gehört oder verstanden hat, generell keinen Wert auf Höflichkeits floskeln legt oder sich nicht in ein gespräch verwickeln lassen möchte. In den beschrieben Fall scheint der Gruß ja absichtlich mehrfach nicht erwidert worden zu sein und es zwischen den beteiligten Differenzen gab. Ohne die Details zu kennen kann ich aber verstehen das wenn sich eine Person in irgend einer Form ungerecht behandelt oder " verarscht" fühlt und dann die andere Person noch "extra nett" und penetrant grüßt , nach den Motto "ich kann mich eh so Scheisse verhalten wie ich will aber Grüßen musst du mich" , das dann die andere Person selbst so eine banale höflichkeit wie das zurück grüßen unterlässt. Auf die angedrohten Anzeige wurde ich also amüsiert warten in aller Ruhe 😁
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