Hallo Dominik,

die Beandbreite derer, die Dir eine "Begutachtung" Deines Businessplanes anbieten, wird so etwa bei 0 - ca. 400,- € liegen. Das es dabei seriöse und auch absolut unseriöse, sowie qualifizierte und auch absolut unqualifizierte Personen und Gutachten gibt, ist nun mal leider so, bzw. liegt in der Natur der Sache.

Eine qualifizierte Begutachtung dauert nun mal seine Zeit. Es geht ja nicht nur darum, den gesamten Text einfach zu lesen, sondern um eine Überprüfung, ob es sich hier um eine schlüssiges Konzept handelt. Dazu gehört u.a. auch, dass sich der "Begutachter" besonders das Zahlenwerk vornimmt und vorallem auch auf Machbarkeit überprüft. Verständlicherweise geht das alles nicht in 1 Stunde.

Auf Länderebene gibt es schon finanzielle Förderungen für die sog. Vorgründungsphase. Die Höhe liegt so zwischen 50 - 75% und die Beratungsdauer durch einen jeweils zugelassenen Gründungsberater ist limitiert auf einige Tage. Was allerdings hierfür auch ausreichend ist. Es soll ja auch nur eine Vorabprüfung/ -Beratung der Existenzgründung stattfinden.

Gehe mal in die Förderdatenbank der Bundesregierung:

foerderdatenbank(Punkt)de

Wähle als Fördergeber nur "Land" aus, Dein Fördergebiet (Bundesland), bei Förderberechtigter "Existenzgründer" und bei Förderart dann Zuschuss auswählen. Jetzt kannst Du sehen, welche Förderungen in Deinem Bundesland für die Vorgründungsphase möglich sind.

Ich hoffe mal, dass ich Deine Frage ausreichend beantwortet habe.

Gruß Volker

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Hallo "PapavonEmi",

Kann mir das mal einer erklären warum das so ist?

Das ist eigentlich ganz einfach erklärt. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass eine Vermittlung immer Priorität hat. Erst wenn es Deinem Fallmanager nicht gelingen sollte, Dir einen adäquaten Arbeitsplatz zu besorgen, kann er den nächsten oder einen anderen Weg wählen. Nämlich Dir u.a. den GZ genehmigen.

Ob Du so einfach in eine nichtselbstständige Tätigkeit vermittelt werden kannst, kann ich natürlich von hier nicht beurteilen.

Allerdings kann ich Dir den noch Tipp geben, dass Du einen Anspruch auf Herausgabe des dementsprechend GZ-Antrages hast. Dieses wird häufig und gerne von den Fallmanagern "vergessen". Und danach beginnt für Dich aber auch schon die Arbeit, um den Fallmanager von dem zukünftigen Erfolg Deines neuen Unternehmens zu überzeugen. Nämlich mit Zahlen, Worten und Fakten.

Ich hoffe, dass das schon mal Deine Hauptfrage beantwortet. Solltest Du doch noch weitere Fragen haben, so schreibe hier rein und ich werde versuchen, diese dann auch ordnungsgemäß zu beantworten.

Gruß aus Köln

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Hallo "phildie",

Was brauche ich rechtlich gesehen alles um einzusteigen, nach meiner Meinung reicht doch der amtliche Hygiene-Ausweis und ne saubere Küche, ODER?

Die Antworten auf diesen Teil Deiner Frage bekommst Du relativ einfach (und auch kostenlos)

Gehe einfach zu startothek(punkt)de, gebe Deine ganzen persönlichen Daten selber ein, suche Dir einen dort zugelassenen Berater aus (der Dir das Beratungsergebnis auch kostenlos übergibt) und schon weißt Du wesentlich mehr. Das Beratungsergebnis gibt es in einer Kurz- und einer Langversion (ca. 50 bzw. 120 Seiten).

Unter den angebotenen Wirtschaftszweigen ist auch der Bereich Partyservice dabei.

Solltest Du damit nicht klarkommen, melde Dich einfach nochmal.

Gruß aus Köln

Volker

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Hallo "SanneMarie",

Muß ich die Förderung ( falls ich sie erhalte) zurückzahlen, wenn ich in eine Gbr. mit 50 /50 aufteilung einsteige.?

Deine Frage kann ich mit einem klaren NEIN beantworten.

Konkretes Beispiel: Ich habe Mitte d.J. drei Personen (die zusammen eine GBR gründeten) in ihre Gründung geführt. 2 davon erhielten auch den (kompletten) GZ. Die dritte Person hatte keinen Anspruch darauf. Die Anträge liefen auch über 2 verschiedene Arbeitsagenturen.

So, Du siehst, dass Du, zumindest in dieser Frage, beruhigt in Deine evtl. Selbstständigkeit gehen kannst.

Viel Glück, viel Erfolg und Grüße aus Köln

VOLKER

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Hallo Ingo,

wenn Du vorab (warum auch immer) nichts von Deiner Geschäftsidee preisgeben möchtest, wirst Du, im Normalfall, auch von keiner Institution Fremdkapital bekommen.

Wenn Du ehrlich zu Dir selber bist, würdest Du unter diesen, sehr ungünstigen, Voraussetzungen, auch keinem Dein Geld verleihen.

Gruß aus Köln

VOLKER

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Hallo "tedesca1986",

um überhaupt einen theor. Anspruch auf den/einen Gründungszuschuss zu haben, musst Du erstmal arbeitslos geworden sein. Mindestens 1 Tag. Also, überlege Dir schon mal, was nach Ablauf Deiner Elternzeit aus Dir, bzw. Deinem Beruf werden soll.

Ja, es gibt (natürlich) Kredite, die speziell für Existenzgründer geschaffen wurden. Z.b. von der KfW-Bank das Produkt "ERP-Gründerkredit - StartGeld". In Abhängigkeit der Gesamtlaufzeit (5/10 Jahre) sind die ersten 12, bzw. 24 Monate tilgungsfrei.

Zusätzlich vergeben auch die meisten Landesbanken zinsvergünstigte Kredite an Existenzgründer.

Was alles möglich ist, kannst Du auch schon mal selber grob in der Förderdatenbank des Bundes recherchieren:

http://www.foerderdatenbank.de

Gruß aus Köln

VOLKER

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Nutze doch einfach mal die freie Zeit, um aus Deinem geschriebenen Text zu lernen. Er steckt nämlich vooooooooller Fehler.

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Hallo "Mel1988",

für eine reine (geistig, künstlerische) Tätigkeit als Schriftsteller, würde die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit bei Deinem Finanzamt reichen.

Aber Du möchtest ja u.a. auch Bücher und andere zusätzliche Produkte verkaufen. In diesem Moment musst Du ein Gewerbe anmelden. Dieses machst Du bei Deiner jeweiligen Gemeinde.

In Abhängigkeit Deiner unternehmerischen Ziele, machst Du Dir bitte dann auch noch darüber Gedanken, welche Rechstform Du wählen solltest, möchtest / brauchst Du einen Handelsregistereintrag und ob Du bei Deinem Finanzamt die sog. Kleinunternehmerregelung beantragen kannst.

Solltest Du noch weitere Fragen haben, so werde ich versuchen, diese auch qualitativ zu beantworten.

Viele Grüße aus Köln

VOLKER

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Hallo wovo1961,

letztendlich hast Du zwei Möglichkeiten. Entweder Du besorgst Dir das Grundgerüst eines Businessplanes (Tipps dazu hast Du ja hier schon bekommen) und füllst dieses dann mit Deinen eigenen "Gedankengängen" oder Du sucht Dir einen erfahrenen und zugelassenen Gründungsberater in Deiner Umgebung. Einen solchen kannst Du u.a. in der Beraterbörse der KfW-Bank finden. Wenn dieser Berater dann auch noch eine Zulassung u.a. für "Dein" Bundesland hat, kannst Du eine sog. Vorgründungsförderung in Anspruch nehmen. Die prozentuale Höhe ist zwar in jedem Bundesland unterschiedlich, bewegt sich aber (innerhalb gewisser Grenzen) durchschnittlich bei ca. 50-70%.

Deine Frage nach den evtl. entstehenden Kosten kann ich Dir leider nicht konkret beantworten, da die Höhe von vielen Einzelfaktoren abhängt. Wenn Du mal durchschnittlich mit einem (mehr oder weniger) kleineren dreistelligen Betrag kalkulierst, liegst Du garnicht mal so schlecht.

Gerade fällt mir noch einige andere Möglichkeiten für Dich ein. Zumindest hier in Köln gibt es viele unterschiedliche künstlerische "Vereinigungen" (Designerverband, Künstlertreffs, Bürgerämter und viele, viele andere Orte und Organisationen, wo sich Künstler treffen). Auch von dieser Seite wird oftmals demtsprechende Hilfe angeboten, indem diese (meistens) kostenlose Vortragsreihen, Seminare, sowie Workshops zu den Themen Existenzgründung, Businessplan, soziale Absicherung, Liquidität, Markenrecht- und Schutz, usw. durchführen. Gerade im künstlerischen Bereich sind auch die Bereiche Künstlersozialkasse, Beschaffung von (Förder)geldern für Projekte interessant. Da ich u.a. für die o.g. Organisationen selber solche Vortragsreihen durchführe, stelle ich doch immer wieder eine hohe Resonanz bei den Künstlern fest. Das liegt vielleicht auch daran, dass bei einer solchen Gründung zwei total konträre Dinge (Kunst und Wirtschaft) zusammengeführt werden müssen. Ohne monetäre Gedankengänge kann auch ein Künstler nicht (über)leben.

Hier in Köln gibt es (von der Stadt initiiert) die sog. Kulturpaten. Diese jeweiligen Personen helfen Künstlern (auf ehrenamtlihcer Basis!) bei der Lösung/Bewältigung ihrer vielfältigen (Alltags)Probleme.

Es gibt noch so viele andere Möglichkeiten, wie und wo Dir geholfen werden kann. Zwar beziehen sich die von mir erwähnten Beispiele "nur" auf Köln, bzw. NRW, allerdings wird es ähnliches auch in Deiner Umgebung geben. Google mal ein bisschen.

Du siehst, dass es viele Wege gibt, die nach Rom führen. Suche Dir den, für Dich zeitlich/finanziell passenden heraus.

Solltest Du noch weitere Fragen haben, so werde ich versuchen, diese objektiv zu beantworten.

Viele Grüße aus Köln und viel Erfolg bei Deiner anstehenden Existenzgründung

VOLKER

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Ich hatte eigentlich immer ein positives Gefühl, doch seit Kurzem weiß ich nicht mehr, ob sich die Aktenvernichtung lohnt.

Durch wen, oder was hat sich denn Dein Sinneswandel ergeben?

Es gibt ein paar große Konzerne in Deutschland, die das ganze zu Dumpingpreisen anbieten, was sich für mich wahrscheinlich nicht rechnen würde.

Das Wort "wahrscheinlich" sagt mir, dass Du Dir bisher noch keine schriftlichen und tiefgreifenden Gedanken über die Kernpunkte Umsätze, Gewinne, etc. gemacht hast. Oder?

Die Unternehmensgröße bei Deinen direkten/indirekten Mitbewerbern ist nicht so das entscheidende Kriterium. Wesentlich wichtiger ist ist für Dich die Frage, ob Du ein sog. Alleinstellungsmerkmal hast (welches aber auch wirklich objektiv vorhanden sein sollte), oder nicht. D.h., dass Du "nur" die gleichen Dienstleistungen erbringst wie Deine Mitbwerber.

Lohnt es sich, in diese Branche einzusteigen?

Eine qualifizierte Antwort wird Dir hier u.a. in diesem Forum keiner geben können. Dafür kennen wir weder Dich persönlich, noch Deine speziellen Gegebenheiten.

Mein vorläufiger Rat an Dich ist der, dass Du Dir einen kompletten und aussagefähigen Businessplan erstellst. Der wird Dir dann als Ergebnis viele Antworten auf Deine noch offenen Einzelfragen liefern. Diese Arbeit wirst Du Dir wohl machen müssen. Letztendlich geht es doch wohl um Dein Geld und Deine (berufliche) Zukunft.

Solltest Du noch weitere Fragen haben, so werde ich versuchen, diese auch qualifiziert zu beantworten.

Viele Grüße aus Köln

VOLKER

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Weitervermittlung verhindern und Gründungszuschuss beantragen

Hallo Forum, kurz zur Situation:

ich werde demnächst als Minibus- und Taxifahrer arbeitslos. Nun habe ich beschlossen, mich als Selbstständiger an einem alt eingesessenen Taxiunternehmen mit positiver Bilanz und Prognose zu beteiligen. Den größten Teil der Finanzierung würden meine Reserven, den Rest meine Frau übernehmen. Da die ganzen Fördermittelanträge über die KfW, etc. für diese Branche recht schlecht sind und man dort auch sehr weit 'die Hosen runterlassen' muss, kommt die Idee auf, den kleinen Gründungszuschuss des Arbeitsamtes für die ersten 6, bzw. weitere 9 Monate mitzunehmen (in meinem Fall zu Anfang rund 750, dann. 300 Euro).

Diesen Zuschuß erhält man, sobald man das Recht auf Arbeitslosengeld bestätigt bekommen hat, also theoretisch am ersten Tag. Das Problem ist nur, die Dame am Telefon der Arbeitsagentur sagte, Jobvermittlung geht über Gründungszuschuss. Mit anderen Worten, Taxifahrer werden immer wieder gesucht (gerade hinsichtlich meiner relativ geringen bisherigen Stundenzahl als 50%-Kraft) und auch die Fahrtätigkeit in einem Schulbusunternehmen (8-Sitzer, nicht die großen) wird sicherlich irgendwo ausgeschrieben sein.

Wenn ich die Kündigung erhalte, muss ich binnen 3 Tagen beim Arbeitsamt vorstellig werden, was bedeutet, die hätten 27 Tage Zeit mich weiterzuvermitteln und müssen mir somit den Gründungszuschuss nicht genehmigen. Wie soll ich mich nun am besten verhalten, um dennoch in den Genuss des Zuschusses zu kommen ?

Besten Dank im Voraus, Nephilim

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Hallo " Nephilim666",

in Abwandlung des Namens dieses Forums (GuteFrage), möchte ich Dir einen GutenRat geben.

Du hast für Deinen neuen Wunsch einer Existenzgründung zu viele Einzelfragen, bzw. -Probleme, als das Du diese hier alle beantwortet bekommst.

Suche Dir in Deiner Nähe einen qualifizierten, sachkundigen und zugelassenen Gründungsberater. Der wird Dich zwar wohl nicht komplett kostenlos beraten können, aber Du kannst evtl. eine finanzielle Beratungsförderung in Anspruch nehmen. Zuschusshöhe je nach Bundesland ca. 50% - ??.

Schaue in der Beraterbörse der KfW-Bankengruppe nach einem qualifizierten Berater in Deiner Nähe.

Viele (sonnige) Grüße aus Köln und viel Erfolg bei Deinem Gründungsweg

VOLKER

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Hallo "baoanh",

Ich begleite nun schon seit vielen Jahren u.a. Personen, die sich selbstständig machen wollen.

Aber ich habe bisher noch nie von einem "Fuß und Willkomm-Ankreuztest" gehört, der zur Beantragung eines Gründungszuschusses durchgeführt werden muss.

Wer "fordert" denn von Dir diesen Test?

Solltest Du noch weitere Fragen haben, so werde ich versuchen, Dir diese auch qualifiziert zu beantworten.

Viele (sonnige) Grüße aus Köln

VOLKER

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Hallo Anne,

Jetzt zu meiner Frage, erhalte ich einen Existensgründungszuschuß vom Arbeitsamt.

Diese Frage wird Dir hier so keiner beantworten können, da das Ergebnis von sehr vielen individuellen Faktoren abhängt. Von Faktoren, die in Deiner Person begründet liegen und auch in der Person Deines Sachbearbeiters bei der AA. Das "Problem" ist das, dass der Gründungszuschuss "nur" noch eine sog. Kann-Regelung ist.

Da in diesem Forum schon viel über die rechtlichen Voraussetzungen geschrieben wurde, verzichte ich im Moment mal darauf, alles zu wiederholen.

Solltest Du weitere und/oder spezielle Fragen haben, so werde ich mich bemühen, diese auch qualifiziert zu beantworten.

Viele (sonnige) Grüße aus Köln

VOLKER

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Hallo Chris,

es gibt einige Franchiseunternehmen, die nicht von der KfW-Bank finanziert werden. Welche das sind, müsste ich mal raussuchen. Vielleicht ist das die Lösung dafür, dass Du vorerst abgelehnt wurdest.

Eine fachliche Qualifikation bezieht sich bei Existenzgründern nicht "nur" darauf, ob sie jeweils eine Ausbildung und/oder ein Studium haben, sondern hauptsächlich darauf, ob sie ein Unternehmen betriebswirtschaftlich (und somit rentabel) führen können. Wie Deine fachlichen Qualifikationen aussehen, kann ich natürlich nicht wissen.

Da Du u.a. bei der Sparkasse sowie auch bei der Kölner Bank warst, nehme ich mal an, dass Du im Großraum Köln wohnst.

Wenn Du möchtest, kannst Du mir eine Mail schreiben.

info@gruenderagentur-koeln.de

Dann können wir sehen, ob ich Dir evtl. weiterhelfen kann. Auf der dementsprechenden Homepage kannst Du Dich vorab über die Gründeragentur-Köln informieren.

Egal, was Du auch immer machst, solltest Du Dir auf jeden Fall (und in Deiner jetzigen Situation erst Recht) einen qualifizierten und für Fördergelder zugelassenen Gründungsberater suchen. Du kannst auch in der KfW-Beraterdatenbank nach einem solchen suchen.

Viele Grüße aus Köln

Volker Ahlgrimm

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Bitte bittehelft mir! Es ist dringend!

Ich kann absolut nachvollziehen, dass eine solche Frage, bzw. ein solches Problem WIRKLICH dringend ist. Ich möchte nicht mit Dir tauschen wollen.

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Hallo Phil,

ich mache es mir (ausnahmnsweise) mal einfach und antworte nur in Stichworten:

1.) Vorweg: Denke auch an die bes. Gesetze bzgl. einer Produkthaftung

2.) Gehe zu einem spez. Anwalt. Nur hier wirst Du die (rechtlich einwandfreien) Antworten auf Deine offenen Fragen bekommen. Eine Frage mit einer solch hohen rechtlichen Relevanz stellt man nicht in einem solchem Forum. Da brauche ich schon eine absolute Sicherheit, die mir halt in einem anonymen Internet nicht gegeben wird.

3.) Tippe, wie ich es jetzt auch getan habe, in Google einfach mal nur die zwei Begriffe "usa" + "agb" ein. dann bekommst Du schon viele Antworten. U.a. auch diese:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Online-Shop-Verkauf-in-Deutschland,-EU,-USA-AGBWiderrufsrechtDatenschutz-__f170202.html

4.) Bist Du Dir überhaupt sicher, dass Deine AGB hier in Deutschland rechtlich i.O. sind?

5.) Kennst Du die Verbraucherrechte in USA? Folgedessen müssen auch Deine AGB ausgelegt sein.

6.) Hast Du Dir schon mal Gedanken über einen evtl. nötigen Gwerichtsstand?

7.) Denke daran, dass Deine AGB dann auch in die jeweilige Landessprache übersetzt werden müssen.

8.) Usw, usw, usw.

Gruß aus Köln

Volker

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Hallo "Remember21",

ich mache es mir jetzt ausnahmsweise mal einfach:

1.) Die "Wartefrist" zwischen zwei Beantragungen beträgt mindestens 2 Jahre. Dieser Zeitraum kann in Ausnahmefällen, wenn besondere Umstände vorliegen, auch evtl. verkürzt werden.

2.) Du musst Dir einen erneuten Anspruch auf ALG-I erarbeitet haben. D.h., Du musst in diesem Zeitraum u.a. Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben.

3.) Damit ich jetzt nicht soviel tippen muss, schicke ich Dir einfach einen Link, wo Du alles genauestens nachlesen kannst (ich will mich ja nicht mit "fremden Federn schücken):

http://www.frag-einen-anwalt.de/Beispiele-erneuter-Gruendungszuschuss-innerhalb-24-Monats-Frist-__f96143.html

So, ich denke mal, dass damit Deine Frage qualitativ beantwortet worden ist.

Gruß aus Köln

VOLKER

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Hallo "Katzenfrau",

in einem anderen Forum habe ich vor einigen Tagen einer Frau geantwortet, die ein ähnliches "Problem" hatte.

Sie ist auch (noch) Angestellte, hatte eine Berufsfremde Bildungsmaßnahme besucht und wollte auch wissen, ob die dafür bezahlten Kosten steuerlich absetzbar wären.

Hier ist der Link:

http://www.nailfreaks.com/de/forum/nagelstudio/existenzgruendung-nagelstudio/82060.htm#post977598

Besonders der erste Teil ist auch auf Dich zutreffend. Vielleicht auch irgendwann mal der zweite.

Ich hoffe, dass ich Deine Frage damit ausreichend beantwortet habe. Wenn nicht, schreibe/frage einfach wieder.

Sonnige Grüße aus Köln

VOLKER

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Wenn Du nach den 12 Monaten (3 + 9 Monate) Leistungsbezug noch einen Restanspruch auf ALG-I hast, kannst Du für diesen Zeitraum dann wieder ALG-I beantragen.

Wie hoch Dein zeitlicher Gesamtanspruch ist, kannst Du in der folgenden Tabelle nachlesen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html

Entscheidend ist die Anzahl der Monate, für die Du Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hast und Dein Alter.

Ich habe mal gehört, man bekommt nur noch höchstens 1 Jahr Leistungen, egal wieviel Jahre man eingezahlt hat. Stimmt das?

In der Tabelle kannst Du sehen, dass das mit dem 1 Jahr nicht so ganz stimmt.

Gruß aus Köln

VOLKER

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Du "verlangst" von uns, dass wir Guru spielen sollen.

Welche qualifizierten Antworten erwartest Du denn von uns auf eine solche pauschale Frage?

Wenn Dir allerdings Antworten wie: "könnte ..... sein", "müsste eigentlich der/die/das ..... sein" reichen, ja dann war es eine gute Idee hier so zu fragen.

Pauschale Frage + pauschale Antwort = HOCHWERTIG ?!

Nimm meine Meinung nicht so persönlich. Sie ist auch nicht so direkt an Dich gerichtet, sondern mehr an die Allgemeinheit.

Gruß VOLKER

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