Die Internetseite teachsam.de bietet seht gute Hilfen für alle Bereiche des Faches Deutsch. Wenn man bei der Startseite "Deutsch" anklickt, kommt man auf eine Seite, auf der auch "Fachbegriffe" ist.

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Man kann jedes Verb in allen Zeitformen mit dem Indikativ konjugieren. Z.B. I. Pers. Singular: ich gehe, ich bin gegangen, ich ging, ich war gegangen, ich werde gehen, ich werde gegangen sein. Beim Konjunktiv ist das anders: Hier wird der Konjunktiv I aus dem Präsensstamm gebildet, der Konjunktiv II aus dem Präteritumstamm. z.B. 3. Pers. Singular: Konj. I: er gehe, er sei gegangen, er werde gehen, er werde gegangen sein. Konj. II: er ginge, er wäre gegangen, er würde gehen, er würde gegangen sein.

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"Wieder" heißt nach einmal. "Wider" bedeutet gegen. "Wida" gibt´s ganz einfach nicht. Vielleicht schreiben das manche so in einer SMS, um Buchstaben zu sparen. Ich kann mir nur vorstellen, dass dies zu einer Pseudo-Vereinfachung beitragen soll wie das englische "4u", das ja in Wirklichkeit "for you" bedeutet.

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Grundgesetz Artikel 7 Abs. 1 bis 3 Schulwesen Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Dieser Artikel des Grundgesetzes garantiert in der Bundesrepublik den Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen. Dies gilt nicht für Bremen und Brandenburg (Bremer Klausel Art. 141 GG). Sollte sich der Schulleiter "stur" stellen, wenden Sie sich am besten ans zuständige Schulamt, ans Ordinariat Ihres Bistums oder an die Schulabteilung Ihrer Landeskirche.

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Im Semester werden 48 Wochenstunden veranschlagt. Das heißt, es werden z. B. in zwölf Wochen je vier Stunden unterrichtet oder in acht Wochen sechs. Die Gesamtzahl muss jedoch im Semester 48 ergeben.

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