Vermieter hält angekündigten Termin einer Instandhaltungsbesichtigung nicht ein - Besteht ein Schadenersatzanspruch?
Der Vermieter kündigt zwei Wochen vorab einen Termin für eine Besichtigung von Fensterbänken durch eine Fremdfirma an und hält fest, dass diese Firma "zwingend Zutritt zu meiner Wohnung benötigt" - dies am Tag X in der Zeit von 13:15 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Vermieter bittet, anwesend zu sein oder eine Nachricht zu hinterlassen, bei welcher Vertrauensperson der Schlüssel hinterlegt wurde.
Da der Termin mehr als zwei Wochen zuvor angekündigt wurde, konnte ich an diesem Nachmittag frei nehmen um der Bitte, anwesend zu sein, nachkommen zu können. Keine Vertrauensperson hatte zu der Zeit frei.
Am Tag X kam dann jedoch niemand von der Firma und ich habe umsonst a) einen halben Tag frei genommen und b) bei schönem Wetter über vier Stunden in der Wohnung verbracht.
Nun stellt sich die Frage, ob Anspruch auf Entschädigung des umsonst bezogenen halben Urlaubstags besteht.
Ich bedanke mich im Voraus für hilfreiche Antworten.