Verbände Im Unterschied zu den Parteien, die Gesamtinteressen zu vertreten haben, nehmen Verbände Interessen ihrer Mitglieder wahr. Die meisten Verbände versuchen, Einfluss auf staatliche Entscheidungen zu nehmen; andere, wie z.B. die Gewerkschaften, vertreten ihre Interessen primär gegenüber Arbeitgeberverbänden, also Partnern wie Kontrahenten im gesellschaftlichen Leben.
Verbände haben - im Unterschied zu Parteien - keinen Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes umfassend mitzuwirken. Sie tragen ihre Interessen jedoch an die politischen Parteien, die Abgeordneten oder die Minister heran. Diese wiederum nehmen sich der "organisierten" Interessen an, weil sie sich damit Vorteile für ihren Kampf um Wähler und Macht versprechen. Die Regierenden sind sogar auf den Sachverstand der Verbände angewiesen. Nur wenn spezielle Interessen artikuliert werden, können die politisch Verantwortlichen zu einem abgewogenen Urteil über die zu treffenden Maßnahmen kommen. Die Verbände haben damit die Aufgabe, dem Staat ihren Sachverstand zur Verfügung zu stellen und beratend tätig zu werden.