Die Easybox 802 hat keine WPS Taste
Ich glaub das macht die Minijobzentrale automatisch.
Aber hier stellt sich eine ganz andere Frage. Ist es nicht eigentlich so, dass man keine zwei 400,-€ bzw. 450,-€-Jobs haben darf???!!
Kassierer. Verkäufer, Lagerarbeiter ??? Ich kann dein Problem nachvollziehen, habe auch selbst eine abgeschlossene Kochausbildung hinter mir. Kochen an sich und die Arbeit gefällt mir, nur das ganze drumherrum nicht, die Bezahlung, Arbeitszeit und das Klima. Wenn nur ein einziger Punkt gepasst hätte, wäre ich dabei geblieben. Ich selbst bin 28 Jahre alt und mache nochmals eine zweite Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation im öffentlichen Dienst (Kommunalverwaltung).
Wäre vllt. eine zweite Ausbildung, bzw. Umschulung vllt. etwas für dich??? Oder eine Arbeit im Lebensmittelbereich???
Aus Datenschutzgründen gar nicht, das muß Ebay klären. Öffne am Besten ein Fall wegen nicht erhaltenen Artikel. Und Schreibe Ebay direkt an. Hast du eine ganz normale Überweisung getätigt oder ELV über Paypal, dann hättest du Käuferschutz?!
Verbieten kann man einen Mitbewohner den Besuch nicht.
Aber es gibt Ausnahmen: Gewalt, Diebstahl, absichtliche Sachbeschädigung
Dann kann man sein Hausrecht in Anspruch nehmen, aber da der Mitbewohner ja auch miete zahlt kann es Probleme geben.
Dann am Besten die Hausverwaltung mit einbeziehen.
Was die Dauer der Besuchszeit betrifft, kann es für dein Mitbewohner Ärger bedeuten.
Denn viele Hausverwaltungen haben bestimmte Klauseln in der Hausordnung. Z.B. das als Besuch zählt, wenn eine Person maximal 1-2 Wochen oder innerhalb eines Monats mehrer Tage zu Besuch ist. Wird diese Zeit überschritten ist dieser kein Besuch sonder als Untermieter einzuordnen. Und das muss im Mietvertrag mit eingetragen werden, egal ob Freund oder nicht. Viele dulden auch keine Untermieter. Das könnte auch eine Kündigung zu Folge haben.
90 tagessätze betrifft es nur , wenn es deine erste verurteilung mit tagessätzen ist.
Nix gegen den von ThisIsTheLevel angegebenen Laptop, aber der is viel zu teurer und für den preis viel zu schlecht, für weniger Geld gibs bessere, zB:
http://www.amazon.de/gp/product/B009TNNM2M/ref=oh_details_o05_s00_i00?ie=UTF8&psc=1
Den hab ich mir vor drei Monaten gekauft, darauf zocke ich unter anderem WoW usw.
Preis 819,-€ gekauft und hat bessere Leistung, ist auch größer 17,3 Zoll 8GB Ram i7 Prozessor 1TB Speicher Blu-Ray Win 8 Nvidia GT635M Grafikkarte usw.
Sorry, nee kleine Änderung:
Der Laptop mit AMD Radeon HD 7650M hat 2,5 GHz mit Turboboost bis zu 3,10 GHz und der mit nVidia GeForce GT 635M hat 2,3 GHz mit Turboboost bis zu 3,30 GHz.
Wie ich das meine? Also wenn ich auf gewisse Seiten gehe. dann wird mir angezeigt, dass diese gesperrt sind. Dann habe ich natürlich versucht, z.B. über Unblocker auf diese Seiten zu zugreifen. Hat aber auch nicht funktioniert, is auch gesperrt, egal welche ich anklickt, alle Web-Proxy-Seiten sind gesperrt. :(
Hmm.. wann fängt denn deine Ausbildung an? Normalerweise sollte es Monatsende/ zum Ersten des Folgemonats kommen, genau dann ungefähr, wenn du dein erstes Gehalt bekommst. Das sagt ja schon das Wort Berufsausbildungsbeihilfe aus. Die gehen davon aus, dass du am 31. des vorigen Monats, bzw. am 1. des Monats zu Beginn deiner Ausbildung noch dein letztes Gehalt, ALG oder ALGII usw. bekommst.
Nach dem Gestetz her gesehen kan man als "normaler" Arbeitsnehmer ohne Angabe von Gründen jederzeit während der Porbezeit gekündigt werden. Aber bei einer Schwangerschaft tritt, auch in der Probezeit, der sogenannte Mutterschutz ein.
Eine andere Frage stellt sich, ob das rechtlich ist, dass die dir einfach mehr Probezeit geben.
Mfg Graig179
Nicht nur HartzIV-Empfänger, sondern auch Geringverdiener können beim Wohnungsamt einen Antrag auf Kostenübernahme von Provision und Kaution stellen, das ist Fakt. HartzIV-Empfänger stellen diesen bei ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus und die bekommen ja auch ihre Kaution und Provision gezahlt.
Hey Wurunkel, ich hab zur Zeit das gleiche Problem. Ich beginne am 01.09.2012 auch eine Ausbildung, nur ich wohne schon einige Jahre in München und habe aus finanziellen Gründen vor umzuziehen und zwar mit einem Freund in einer Wg, ggf. in einer günstigeren Wohnung. Du kannst natürlich die Kaution- und Provisionsübernahme beim Wohnungsamt in München, S-Bahnhalte Rosenheimerplatz beantragen. Begründung: Du wirst wahrscheinlich mit deinem Lohn, BAB nicht über dem Sozialsatz steigen und somit bist du Geringverdiener. Falls du zur Zeit arbeitssuchend bist, kannste das berufsbedingt auch bei deiner zuständigen ARGE beantragen und auch die Umzugskosten. Falls du mit deinem BAB und Lohn nicht hinkommen wirst, dann würde ich dir raten Wohngeld bei der ARGE zu beantragen. Wichtig hier ist erstmal BAB beantragen und warten wieviel du bekommst und dann kannste Wohngeld beantragen. Denn hier gilt: Berufausbildungshilfen gehen vor Soziale Hilfen, erst wenn das Erste nicht reicht kann man auf das Zweite zugreifen.
PS: BAB muß du bei dem Arbeitsamt München in der Kapuzinerstraße beantragen. Das kannste auch telefonisch machen 01801-555111
Ich joffe ich konnte dir da weiterhelfen.
Mfg Daniel
Ich habe das gleiche Problem, ich habe so zwischen den 16./17. 1.2012 ein wichtigen Brief weggeschickt, habe sicherheitshalber sogar die Adresse abgeglichen und auch meine Anschrift als Absender drauf geschrieben, sowohl auch doppelt frankiert, am 5.3.2012 habe ich mich dort mal schlau gemacht und erfahren, dass dieser Brief aber nicht vorliegt. Bis jetzt habe ich aber auch noch nicht diesen Brief zurückbekommen, da ich davon ausgehe, dass was bei der Zustellung schief lief. Was kann ich da jetzt tun, nachweisen kann ich das leider auch nicht?