Hallo,

ich gehe davon aus, dass Du in einem Strafverfahren geladen worden bist. Einschägig ist hier § 71 StPO, die auf das JVEG verweist. In § 5 JEVG sind die Fahrtkostengeregelt. Es werden Zugfahrten bis zur Höhe der ersten Wagenklasse der Deutschen Bahn gezahlt. Du kannst also ein Ticket für die erste Klasse, Flexpreis, kaufen. Anonsten werden bei Benutzung eines Autos 0,35 €/km gezahlt. Auch Parktickets, etc, werden beglichen. Du kannst Deinen Verdienstausfall gelten machen oder ein Nachteilausgleich für die Haushaltsführung. Eine Aufwandsentschädigung oder eine Entschädigung für die Zeitversäumnis stehen Dir auch zu. Musst Du vor 6:00 Uhr Abreisen oder kommst erst nach 22:00 Uhr an, steht Dir auch eine Hotelübernachtung zu. Hast Du sonstige, unabdingbare Ausgeben, z.B. eine Begleitperson, die Du aufgrund einer Behinderung bedarfst, werden auch diese Kosten erstattet.
Am Ende Deiner Vernehmung wird der Richter Dich fragen, ob Du Auslagen hast. Wenn Du diese Frage mit Ja benatwortest, bekommst Du einen Zettel und eine Raumnummer genannt, bei der Du dich melden sollst. Wenn Du alle Unterlagen vollständig hast, wird Dir da das Geld in bar ausgezahlt.

Hast Du nicht genügend Geld, um das Bahnticket zu kaufen, melde Dich bei Gericht. Die zahlen Dir einen Vorschuss.
Wichtig ist, wie immer: Belege sammeln...

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