https://profile.ea.com/acctcreate.do
Bei Teppich und Waschbecken müssen Nutzung, die über den 'normalen' Gebrauch hinaus gehen, ersetzt werden. Was aber nicht bedeutet, dass diese komplett bzw. ausgetauscht werden müssen. Es kann beispielsweise sein, dass für's den Teppich 10% des Kaufpreises verlangt werden können.
Wie andreas48 schon schriebt, Kontakt zum Mieterbund oder einer Verbraucherschutzzentrale suchen.
Das ist so nicht richtig. In Mietverträgen ist dies normalerweise gestaffelt geregelt. Wenn man trotz einer entsprechenden Vereinbarung nicht streicht, kann der Vermieter je nach Mitdauer einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für's Streichen in Rechnung stellen.
Bei sogenannten Schockfarben sieht dies jedoch anders aus. Diese müssen bei Auszug entfernt werden. In der Frankfuter Rundschau ist diesbezüglich erst ein Artikel (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/magazin/1617624_Schockfarben-muessen-bei-Auszug-weg.html) erschienen.
Man kann aber auch ein sogenanntes Master-Dokument erstellen.
Noch ein interessanter Link: http://www.brennecke-partner.de/1546/Wohnraumberechnung-erfolgt-immer-nach-Berechnungsverordnung
Wie was berechnet zu berücksichtigen ist steht unter §§ 2-4 der Wohnflächenverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html
Ich nehme an, dass Altverträge lediglich angepasst, also die Fläche die ab 2004 als Berechnungsgrundlage dient, werden mussten.
Wende dich doch mal an die Verbraucherzentrale, die können dir bestimmt weiterhelfen.
Vom Widerrufsrecht gebrauch machen (innerhalb von 14 Tagen). Die Frage ist, wenn der Vertrag zustande gekommen ist: auf der Straße oder durch den Brief der Kundenbetreunung! Hast du irgendwelche Unterlagen vom Werber erhalten?
Nach einem Testabo muss man gründsätzlich kündigen, ansonsten geht es in ein normales Abo über.