Wie MagicKay schon sagte: Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten. Sollte deine Note versetzungsrelevant sein bzw. deinen NC versauen, dann musst du einen schriftlichen Widerspruch aufsetzen und um Nachprüfung bitten. Je nach Bundesland reicht es aus, wenn man mündlich nachgeprüft wird, sofern man in diesem bereich widerspruch einlegt. Doch in den meisten Bundesländern wird man komplett nachgeprüft.

Ich kann mir aber fast nicht vorstellen, dass dich deine Lehrerin hasst und dir deswegen schlechte mündliche Noten gibt. Sie wird dich zwar vielleicht hassen, aber Lehrer haben genug berufliche Intigrität um professionell arbeiten zu können.

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