Hat jemand die AGB der Ad 2.0 Internet GmbH aus Hamburg schon einmal der Wettbewerbszentrale oder dem VZBV vorgelegt?
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Soweit eine Bewertung keine falschen Tatsachen beinhaltet, ist eine geäußerte Meinung von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das ist trotz aller Gerichtsentscheidungen und Verfahren wirklich so einfach.
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Für einen anstehenden Rechtsstreit mit der Ad 2.0 GmbH wegen deren Advertorials vor dem Amtsgericht Hamburg suchen wir Kunden, die ebenfalls Probleme und Erfahrungen mit der Ad 2.0 zu Advertorial bei Focus online, Handelsblatt und n-tv haben.