Du musst einstellen das die Apps auf deine Speicherkarte und NICHT auf deinen Telefonspeicher geladen werden.

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NEIN! Weil er dich eben nicht kennt. Hast du doch selber schon geschrieben.

Das ist ein Spinner, eine Art Heiratsschwindler, der nur dein Geld und deinen Körper möchte.

Aufwachen, blockieren und gut ist!

Von jemanden Geld verlangen den man gar nicht kennt - merkst du nicht wie d :) mm der Typ ist??!!

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Du telefonierst nicht häufig, möchtest aber eine Allnet-Flat???!!!

Du möchtest eine reine Internet-Flat oder?

Ich empfehle dir die Internet Flat Monat 3 GB für 14,95€ von Ja Mobile. ( Netz von T-Mobile )

Gibts im Rewe und Toom-Baumärkten.

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Du hast zunächst absolut richtig gehandelt. Denn hättest du beim Termin zur Girokonto-Eröffnung angegeben, dass du das Girokonto kurze Zeit später in ein P-Konto umwandeln lassen möchtest, dann hätte dir die Bank das Girokonto wohl verweigert.

Anspruch auf die Einrichtung eines neuen P-Konto`s OHNE Girokonto hat man rechtlich nicht. Manche Banken machen das aber von sich aus und eröffnen gleich ein P-Konto.

Wenn man jedoch ein Girokonto hat ( und sei es erst 2 Tage ), dann MUSS dieses auf Kundenwunsch sofort in ein P-Konto umgewandelt werden. OHNE Zicken! 4 Bankarbeitstage ( Montag-Freitag ) hat die Bank aber für die Umwandlung Zeit. ( § 850k ZPO )

Vorsicht: Es gibt Banken, die sich beim P-Konto extrem kundenunfreundlich zeigen. Manche Banken sagen einem, wenn man erst wenige Tage ein Girokonto hat und dieses dann in ein P-Konto umwandeln lassen möchte, dass das Girokonto dann gekündigt wird. (???)

So geht es NICHT!!! Wenn ich ein Girokonto habe, dann habe ich den GESETZLICHEN Anspruch ( § 850k ZPO ) auf die Umwandlung in ein P-Konto. Und genau wegen diesen gesetzlichen Anspruch zur Umwandlung darf die Bank NICHT das Konto kündigen!!! Sonst gibt es großen juristischen Ärger und negative Werbung für die Bank!

Hier ein Beispiel für Willkür von Banken:

http://www.youtube.com/watch?v=H92457vpiZY

Bitte beachte auch. Ein P-Konto darf auf keinen Fall teurer sein als das normale Girokonto zuvor. Grundsätzlich behältst du mit der Umwandlung dein altes Girokonto. Der P-Konto Schutz stellt nur eine Zusatzleistung zum Girokonto dar, zu welchen die Bank gesetzlich verpflichtet ist.

Aufgrundessen darf die Bank sich weder die Umwandlung, noch die Führung eines P-Konto´s etwas zusätzliches kosten lassen. Für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht darf eine Bank NIE Gebühren erheben.

Wenn du jetzt zum Beispiel 3€ monatlich für dein Konto zahlst, dann darf das P-Konto weiter nur 3€ kosten. Auch an den weiteren Konditionen darf sich nichts ändern. Zahlst du für eine beleghafte Überweisung bisher 0,30€, dann muss das beim P Konto auch so sein.

Ein P-Konto ist grundsätzlich KEIN eigenständiges Kontomodell und darf NICHT zu einem pauschalen Preis angeboten werden!

Deine Bankkarte darfst du grundsätzlich behalten. Also KEIN Umtausch in eine Servicekarte. Auch der Zugang zum Geldautomaten darf dir NICHT verwehrt werden.

Du darfst mit einem P-Konto nicht schlechter gestellt sein, als mit dem normalen Girokonto!

Ausnahmen: Wen du ein P-Konto hast, darf dir die Bank Kreditkarte und Dispo kündigen, muss dies aber immer ordentlich und auf den Einzelfall bezogen tun. Also nicht einfach so pauschal löschen, nur weil du ein P-Konto hast.

Wenn du ein P-Konto und Pfändungen darauf hast, am Freitag Geld auf deinem Konto eingeht, dann kann es sein das du erst am Montag über dein Geld verfügen kannst.

Weil ein P-Konto immer manuell überwacht wird und das nimmt Zeit in Anspruch. Ob das rechtlich in Ordnung ist, weiss ich nicht.

Ansonsten berufe ich mich auf das Gesetz § 850k ZPO ( Umwandlungsanspruch ) und die Urteile des Bundesgerichtshof ( BGH ) vom 13.11.2012 und 16.07.2013 . ( wegen unzulässiger, zusätzlicher P-Konto Gebühren, Bankarte, Dispo, Kreditkarte... )

Kannst du einfach googeln. Zum Beispiel eingeben: "BGH 13.11.2012"

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Scheuermilch.

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Das S 5 wird zwischen März 2014 und Mai 2014 raus kommen.

Das I Phone 5 gibt es schon länger. Ab morgen in den Versionen "C" und "S" . Sind überarbeitete Versionen. Würde dir aber Samsung empfehlen. Das S 3 reicht vollkommen aus!

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NEIN!!! Sie hat selbstverständlich NICHT das Recht zu bestimmen, ob, wann und wen du heiratest!!!

Wenn sie dich nochmal anschreit und nötigt, würde ich die in Polizeigriff nehmen und fragen ob noch alles glatt läuft??!!

Zeige die wegen Nötigung an:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

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Samsung Galaxy S4

Wer kauft heute noch ein I Phone??!!! Samsung ist das was Nokia vor 10 Jahren war - das Maß aller Dinge!!!

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Schweissdrüßen weg operieren lassen. Kostet aber ca. 2000€ und kann auch mit Risiken verbunden sein.

Ansonsten würde ich es mal mit Babypuder probieren.

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Wenn deine Eltern beide ein Schriftstück verfassen, in dem sie dir ausdrücklich erlauben, dass du ausserhalb der Eltern wohnen darfst, dann ist das erlaubt. Wärst du unter 16 Jahre alt, dann wäre es nicht erlaubt.

Ob dein Bruder das Sorgerecht für dich bekommt, spielt keine Rolle für den Auszug aus dem Elternhaus.

Es ist vielleicht nicht zwingend das deine Eltern dir den Auszug schriftlich erlauben, wäre aber zweckmäßiger. Es geht natürlich auch mündlich. Aber schriftlich ist besser, wegen Jugendamt, Polizei, Vermieter........

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Grundsätzlich gilt:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html

Niemand darf einfach so in deine Wohnung. Egal ob Eigentum oder zur Miete.

In deine Wohnung darf man nur, wenn richterlich unterschriebene Beschlüsse/Haftbefehle vorliegen.

Ferner bei offensichtlicher Gefahr in Vollzug. Wie zum Beispiel das ein Baby alleine in der Wohnung ist und keiner rein kommt, Gasgeruch, Einsturzgefahr des Hauses, offensichtliche Hilfeschreie, Feuer......

Insbesondere aber wenn man eine Eigentumswohnung besitzt, brauchen Dritte trifftige Gründe um so einen Terror zu veranstalten.

Stell bitte den Hausmeister oder deinen Nachbarn zur Rede, warum er so einen Terz gemacht hat.

Allein für sein krasses Klingeln braucht er einen guten Grund. Eine Klingel ist kein Kinderspielzeug!!!

Wenn ein Notfall vorgelegen hat, hätte er doch sicherlich nach dir mit Nachdruck gerufen.

Hat der Hausmeister was gegen dich? Vielleicht ist das ein "Grund".

Wenn du weisst er belästigt dich OHNE Grund, dann frag ihn bei der nächsten Belästigung zunächst ob er einen Grund hat(te). Wenn nicht, tritt ihn in die Eier und hau ihn eine mit der Bratpfanne über.

Danach holst du die Polizei.

Vielleicht war es ja aber wirklich ein Notfall.

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Samsung Galaxy S 3 . Alles schick. Super Design, super Kamera. Klasse Menüführung. Viele kleine Nettigkeiten, die du nach und nach zu schätzen weisst.

Das S 4 oder irgend ein I Phone sind überteuert. Das S 4 kann man sich in 7 Monaten kaufen. Ist dann viel günstiger, weil es dann ( bald ) das S 5 gibt.

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