Nein, aber die meisten ballern sich erst mal einer ordentliche Dosis Coffein rein um wach zu werden.
Es tut mir außerordentlich leid ihnen mitteilen zu müssen, dass display port 1.2 nicht in der Lage ist HDR Signale zu übertragen.
Das sind natürlich Pinguine. Wenn du einen über den Haufen fährst, kannst du vor dir behaupten einen 🐧 überfahren zu haben.
Nein.
Ich werde wohl noch deutlich länger ein Schüler bleiben als die :)
Aber ich sehe nicht ein, warum ich nicht trotzdem komplett ausrasten kann.
alt +strg + entf drücken, auf 'mehr details'(unten links), dann auf autostart und von dort aus kannst du dann die programme deaktivieren die beim start nicht automatisch gestartet werden sollen.
Tritt dagegen
Datenschutztechnisch weniger problematisch als du vielleicht denkst und sehr praktisch.
Die sehen schon sehr gefährlich aus.
Zurücksetzen
Lightweight Linux drauf klatschen
Festplatte gegen ssd austauschen
Ram upgraden
Sich einen neunen Laptop kaufen
Wie wäre es mit, keins von denen?
Aber nur solange ich das auto nicht selbst fahre, denn dann heißt es rette sich wer kann
Ja, wenn jemand den fehler macht auf meine extrem dämlichen antworten / fragen zu antworten
Editor. Ist sogar schon vorinstalliert :)
Schreib wie sehr es die Pflanze verdient hat
1. Spiel kein Fortnite
2. Versuchs mal mit vpn wenn du eine hast.
3. Woher weiß du dass es ein Hardwareban ist
4. Ich glaube du brauchst eine neue windows installation(geht auch ohne key) und eine neue ssd um den Hardwareban aufzulösen
5. Eventuell könntest du es aber auch sicher mit kenntnissen die du nicht hast irdendwie mit deinen alten Komponenten schaffen
Naja, sieh es mal so. Du gehst jeden tag aus dem Haus, die wahrscheinlichkeit dass du von einem Blumentopf, der aus einem Fenster fällt getötet wirst oder einen Autounfall hast ist nunmal auch vorhanden. Deine lebenserwartung wird sich mit einer Impfung fast nicht verändern.
Gute Idee, mach ich auch immer so. Hat zwar noch nie geklappt, aber man darf nie die Hoffnug verlieren
Ich würde mal sagen, dass kommt auf die spannung an