Legale Sterbehilfe gibt es nur in der Schweiz. Das kostet aber mindestens 2.000 € .

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Kann dir doch egal sein, was bei deiner Nachbarin lose ist und was nicht! Man fässt keine fremden Sachen an!!!

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Stormsperre, ist es wirklich so einfach?

Nabend ihr Lieben!

Ich habe ein gewaltiges Problem. Ich bezahle jeden 2. Monat 120€ Abschlag an meinen Stormanbieter. Bisher habe ich immer pünktlich und Ordnungsgemäß bezahlt, bis diesen Monat. Die Waschmaschiene kaputt und der Kühlschrank wollte sich in eine Heizung verwandeln. Da mein Gehalt nicht besonders hoch ist, hauen solche Dinge (selbst gebraucht) ordentlich rein. Ich hätte jetzt am 01.08.2014 den Betrag zu zahlen gehabt, hatte aber gehofft es irgendwie bis zum nächsten Monat ziehen zu können um dann den kompletten Betrag direkt zu zahlen. Jetzt bekam ich gestern Post von meinem Anbieter. Der Brief enthielt die Drohung, dass sobald ich nicht bis Montag den Betrag bezahlt habe, sie mir den Storm direkt sprren würden. Keine Mahnung, kein gar nichts vorher. Jetzt habe ich ein wenig im Netz gesurft und folgendes gefunden...

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist.

Es sind definitiv noch keine 4 Wochen her! Und was genau hat es mit den 100€ auf sich? So sehr ich es auch will, ich schaff es leider nicht, innerhalb der nächsten 2 Wochen, das Geld aufzubringen. =(

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Zahle 30 € bis 40 € . Im Verwendungszweck deiner Überweisung gibst du an: "Deine Kundennummer, Teilzahlung für Abschlag Strom August 2014" .

Dann dürfen sie dir den Strom erstmal nicht sperren. Mach das aufjedenfall. ( siehe Antwort von skyfly )

Denn: Wird dir der Strom abgeklemmt, fallen Gebühren von ca. 65 € an. Soll der Strom wieder angeklemmt werden, kommen genau die gleichen Gebühren noch mal hinzu! Das sind ca. 130 € !!! Nur für´s Ab- und Anklemmen.

Also zahl mindestens 30 € ein und dann versuch den Rest möglichst schnell abzuzahlen. Hab aber Verständnis für deine Lage. Die ist nur menschlich. :-/

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Auf 2 Jahre alte Hygieneartikel wie WC Deckel gibt es keine Garantie mehr! Neue kaufen!

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Main Event = Hauptkampf . Da wird immer was in den nächsten Shows von gezeigt.

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Nein, das geht nicht. Das Jobcenter kann doch nichts dafür, wenn du aus Stolz oder sonstigem zu spät Alg 2 beantragt hast.

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