Ungerechtfertigte Bereicherung wird nach den §§ 812 ff. BGB geregelt.
Demnach bereichert sich jemand ungerechtfertigt, wenn er durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt.
Ein Beispiele wäre wenn der Arbeitgeber seinem Arbeiter den Lohn überweist und aus Versehen statt 2.000 €, 20.000 € überweist. Der Arbeiter hat sich somit "ungerechtfertigt um 18.000 € bereichert". Der Arbeitgeber kann dann seinen Anspruch geltend machen und die Herausgabe des Geldes verlangen. Zu beachten ist auch, dass nach § 819 Abs. 1 BGB der "Bereicherte" zur Herausgabe verpflichtet ist, wenn er wusste, dass er keinen Anspruch auf das Geld hatte.
Bei dem Arbeiter sind die zu viel gezahlten 18.000 € eindeutig offensichtlich und sobald er auf sein Konto schaut, ist er zur Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Anders wäre es wenn ihm z.B. ein paar Stunden zu viel gut geschrieben wurden. Auch dann hat er ungerechtfertigt eine Bereicherung erhalten, aber diese ist nicht offensichtlich, weshalb er nicht automatisch zur Herausgabe verpflichtet wäre. Hier müsste wieder der Arbeitgeber den Fehler merken und aktiv werden.
So hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen :)