Unberechtigt Forderung erhalten. Muss ich reagieren oder reicht es, wenn ich erst nach einem Anwaltsschreiben den Nachweis erbringe, längst gezahlt zu haben?

Falls jemand Anwalt ist, ich hätte da mal eine Frage: ich habe vorgestern eine UNBERECHTIGTE Forderung bekommen und möchte aus folgenden Gründen nicht darauf reagieren: ich hatte letztes Jahr eine Installationsfirma beauftragt, bei meinem ehemaligen Mietshaus die Heizung zu erneuern und ließ mir versichern, dass es keine bösen Überraschungen hinterher geben wird. Diese gab es aber: nach Einbau waren die Leitungen geplatzt, weil die nicht kontrolliert hatten, ob die noch in Ordnung sind. Kostenpunkt: weitere 20.000 euro. daraufhin hatte ich diese Firma nur noch einmal vor 2 Monaten wegen Garantiefall beauftragt, sich den ausgefallenen Durchlauferhitzer anzusehen. Antwort: wenn ich die Garantie in Anspruch nehmen würde, müsste das Ding ersatzlos beim Hersteller eingeschickt werden und ich hätte mindestens 4 Wochen kein warmes Wasser. Also hab ich die wieder weg geschickt und das von nem Bekannten reparieren lassen. Dann kam ne Rechnung wegen der umsonst gemachten Fahrt von 82 Euro, hab ich auch bezahlt. Nachweis Kontoauszug! Und jetzt lag ne Zahlungserinnerung in meinem Briefkasten, dass das Geld noch nicht bezahlt wäre. Mir ist eine Frist von 5 Tagen eingeräumt worden, dann gehen die direkt zum Anwalt. Kann ich die jetzt, so wie die mich die ganze Zeit verarschen, jetzt ebenfalls auflaufen lassen, indem ich nicht reagiere und die den Anwalt nachher umsonst beauftragen? Oder bin ich verpflichtet, auf UNBERECHTIGTE Forderungen zu reagieren, bzw. kann mir am Ende drohen, dass ich deren Anwalt bezahlen muss, nur weil ich nicht im Vorfeld nachweise, dass diese Forderung unberechtigt ist und ich das Geld längst überwiesen habe? 

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Wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst (kein Anwaltschreiben), dann solltest du reagieren und innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Ansonsten ist der gültig und du musst bezahlen, ob berechtigt oder nicht.

Nachdem du dann Widerspruch eingelegt hast, kannst du einer Klage entspannt entgegensehen, sofern du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass du bezahlt hast und die Gegenseite diese Zahlung auch hätte zuordnen können.

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Warte mal ab, bis Du 57 bist, dann kommen Dir zehn Jahre wie die letzten zwei Monate vor.

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