Antwort
Mach dich nicht unglücklich , kennst ihn noch nicht mal richtig . Das kann nicht gut gehen.
Mach dich nicht unglücklich , kennst ihn noch nicht mal richtig . Das kann nicht gut gehen.
Du bekommst 2 Jahre die von deinen 1. Mann auf einmal ausgezahlt und dann bekommst du erst mal keine , denn du hast ja wieder geheiratet. Stirbt dein 2. Mann bekommst du die vom 2. Mann. Fällt die natürlich geringer aus als die vom ersten kannst du die vom ersten wieder beantragen musst aber das 2 Jahres Geld wieder zurückzahlen. Ich bin auch Witwe und hatte mich damit befasst.