Also danke ertmal für die Hilfe, leider gibt es hier ja auch unterschiede ... :( das scheint ein sehr verzwicktes Thema zu sein !! ;)
Ich hab mal im Internet gegoogelt und folgendes gefunden :
Erste Ausbildung war betrieblich (Lehre)
Eine betriebliche Ausbildung (Lehre) kann nicht durch BAföG gefördert werden (vgl. VwV 7.1.2). Daher erlöscht durch solch eine Ausbildung der BAföG-Anspruch nicht. Man kann also noch studieren oder zunächst an einem Kolleg oder einer FOS die Hochschulreife nachholen
Ich versteh das so , dass ich Bafög bekomme da ich ja ne betriebliche Ausbildung habe und noch keinen Anspruch auf Bafög hatte !!!
Oh man oh man ... ich würde ja sagen " am besten geh ich mal zum Amt, die wissen schon bescheid " , aber selbst da sind die alle sehr verwirrt und haben keine Ahnung !!
Naja ... wir werden sehn ;)