Um bei der letzten, aber hochinteressante Frage - weil teuren Versicherung - zu beginnen:
Dieese Versicherung leistet ja gerade und nur, wenn man infolge irgendeiner Behinderung den in der Police benannten Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Tarifpreise ergeben sich nämlich bezogen auf statistische Erfahrungswerte solcher eintretenden Risiken genau bei der jeweiligen Berufsgruppe. Auch deshalb sind Veränderungen im Berufsleben der Versicherung mitzuteilen; sie entscheidet dann, ob der Vertrag angepaßt (teurer) werden muß. Die BU-Versicherung ist eine reine Risiko-Personenversicherung. Sie leistet die hierin vereinbarten monatlichen Rentenzahlungen, wenn die BU als eingetreten angesehen werden kann. Das muß selbst dann noch nicht der Fall sein, wenn es der behandelnde Arzt so sieht. Ich kenne einen Fall, da verlor ein Mann (in den besten Jahren) bei einem Verkehrsunfall seinen linken Unterarm. Nach den objektiven Kriterien ist hier der Leistungsfall wohl als begründet anzusehen; dennoch trollt sich die Versicherung (es geht um 3 T€ BU-Rente monatlich, also doch in Summe dann ein ansehnlichres Häuflein Geld) über das zweite Jahr hin, den Fall nochmals seinem Hergang nach genauestens untersuchen zu wollen, um dabei sicher herauszufinden, ob es bei dem Unfall auch mit rechten Dingen" zuging. Man sollte sich also, nur deshalb erwähne ich diesen Praxis-Fall möglichst im Klaren darüber sein, daß man selbst bei den nicht gerade billigen Preisen für solche Versicherung nicht so easy dann auch bedient wird, wie es einem der Verkäufer der Versicherung vermittelte. Persönlich wage ich auch zu bezweifeln, daß da nicht ein wenig* Lobby-Arbeit* im Spiel war, als Verantwortliche des Renten-Un-Wesens in diesem Lande beschlossen haben (gegen das Volk und an diesem vorbei), die BU-Rente für Geburtenjahrgänge ab 1961 einfach zu streichen. Den Reibach (den Raub an den ggf. Betroffenen) kann man sich unschwer klarmachen, wenn man nur in die BU-Statistiken einsteigt...
Ich will's mal abkürzen: Jede Versicherung, die dich auf irgendeine "in den Sternen stehende" Leistungszusage heutzutage viel Geld von deinem Verdienten kostet, mithin Entbehrung an Liquidität bedeutet, gehört abgestellt. Wenn der BGH die Lebensversicherung (Rentenversicherungen sind nichts anderes, gehören alle der Sparte LV an) denn schon als "legalen Betrug" brandmarkte, kann sich eigentlich nur noch der hier von eigenem Fehlverhalten freistellen, der im Zeitpunkt seiner Willenserklärung dafür nicht im Vollbesitz aller dafür notwendigen Informationen geswesen ist, also im Inhaltsirrtum handelte.
Sieh' dir noch kurz folgendes an - und entscheide frei und selbstbestimmt:
Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat am 27. Oktober 2o1o unter Ausschluß der Öffentlichkeit eine Neuregelung im Versicherungsaufsichtgesetz beschlossen. Grund dafür waren die für das Jahr 2o12 erwarteten Staats-, Banken- und Versicherungspleiten. Mehrere hundert Milliarden EUR an Kundengeldern sind in heute zahlungsunfähigen (Krisen-)Staaten angelegt, den so genannten PIIGS. Letzte Verlautbarungen bezifferten die notwendigen Abschläge auf 50...70 %. Auch werden Totalausfälle nicht ausgeschlossen. Im Kontext aktueller Nachrichtenberichterstattung taucht deshalb zunehmend die Formulierung "Beteiligung auch privater Gläubiger" auf. Niemand soll sagen können, die politisch Verantwortlichen hätten hier nicht informiert.
VAG § 89 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) Ergibt sich be der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, daß dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen... Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.
(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1, Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. ...
Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
Quelle: www.versicherungsgesetze.de/versicherungsaufsichtsgesetz/0089.htm
Noch einen Hinweis in dieser Sache: kein Verlust ist so groß, daß er nicht die Aufhebung des Fehlers locker in den Schatten stellt, der eine weitere "Besparung" solcher Verträge bedeutete. Geldverbrennung ist auch anders möglich. Bist Du Raucher, dann nimm dir doch einfach mal mit 'nem Geldschein Feuer. Das prickelt! Und bringt dir bei weitem nicht den Schaden, den Du bei der Verabschiedung all' deines heute "freiwillig" und eigentlich auf -nimmer-Wiedersehen in den Schlund von Versicherungen geworfenes Geld anrichtest.
es gab in den öffentlich-rechtlichen Medien schon Sendungen zur "Riester-Lüge"; Totalverlust droht auch bei Anlagen in so genannte GRÜNE ENERGIE!