Ein Auszug aus der rechtsanwalt Seite....
Tipp 1: Verlangen Sie Vorschüsse aufgrund eines konkret berechneten Schadens!
b) Durchführen von Begutachtungen
Die Versicherungen regen oft selbst an, ein Gutachten zum gesundheitlichen Zustand erstellen zu lassen. Hierbei erhält man erfahrungsgemäß von den berufsgenossenschaftlichen Kliniken (BG-Klinik) fehlerfreie Gutachten. Oft wird allerdings nur der orthopädische Zustand überprüft und der psychische und neurologische Zustand außer Acht gelassen. Das liegt daran, dass sich jeder Mensch davor scheut, von sich aus auf psychische Probleme hinzuweisen. Daher ist es besonders wichtig, den Mandanten einfühlsam aber zielgerichtet auch seine traumatischen psychischen Folgen erläutern zu lassen. Die psychischen Beeinträchtigungen können leicht zu einem sehr hohen Grad der Behinderung (GdB) führen und das Schmerzensgeld erheblich erhöhen.
Tipp 2: Berichten Sie selbstständig von den psychischen Problemen, unter denen Sie leiden!