Vermieter hat die Schlüssel für die Wohnung, darf er auf meine Kosten Betriebskosten (Wasser etc.) verbrauchen?

Hallo zusammen,

ich brauche dringend Euren Rat bzw. Hilfe zur folgenden Situation:

Vor paar Tagen wurde ein Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug gemacht. Die Schlüssel für die Wohnung wurden auch abgegeben an den Vermieter, ich habe seit Tagen nun kein Zugriff für die Wohnung, sie wurde geräumt. Es wurde dabei am selbigen Tag ein Mietaufhebungsvertrag vom Vermieter gemacht, in dem der Vermieter und ich unterschrieben haben, dass ich als Mieter für alle anfallenden Mietkosten und Betriebskosten bis Ende Mai hafte. 

Nun ist meine Sorge, dass a) der Vermieter in diesem Monat evtl. meine Wohnung betritt und beispielsweise Wasser verbrauchen könnte, die ich dann zahlen muss?! Denn der Handwerker wird diesen Monat in der Wohnung sein, um Renovierungsarbeiten durchzuführen.

Im Übergabeprotokoll wurde allerdings vor paar Tagen die Schlüsselabgabe und die Zählerstände vermerkt, ebenfalls mit meiner und seiner Unterschrift.

Ist das überhaupt rechtens? Falls dieser Fall eintreten sollte und man juristisch irgendwann vorgeht, wer wird dann Recht bekommen? Ich habe schließlich auch handfeste Beweise (Übergabeprotokoll) und Zeugen.

b) Wie ich bereits geschilderte habe, wird im unterschriebenen Mietaufhebungsvertrag erwähnt, dass ich auch für die Mietkosten hafte. Nun wird für diesen Monat die Miete fällig, die ich zahlen muss, obwohl ich keine Schlüssel für die Wohnung besitze und es auch protokolliert wurde. Darf der Vermieter die Miete dann einkassieren für diesen Monat?

Vielen Dank schon mal. LG

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ja darf er ist seine wohnung du bist nur der Mieter.

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