CIGNA ist einer der ganz großen internationalen Krankenversicherer (auch noch anschauen bitte BUPA; AETNA, Allianz Worldwide Care (AWC) und Gobality (ehemals DKV).

Das sind Krankenversicherungen, die entgegen den deutschen PKV als Geschäftsmodell haben, dass man sie überall auf der Welt als Vollversicherung neben oder über der dortigen staatlichen Krankenversicherung/Gesundheistsysteme haben kann.

Über CIGNA sind zum Beispiel alle Beamte der EU versichert (war früher mal ein anderer Anbieter).

Qualität kommt auf den Tarif an, den Du auswählst. Wie auch bei deutschen Versicherungen bekommst Du für billig Geld auch nur billig Versicherung. Musst halt überlegen, was Dir wichtig ist und dann dafür gute Deckung raussuchen. Gibt für den pazifischen Raum gute Anbieter, die Vergleichsrechner anbieten (brokerfish.com). Wenn mit einem Anbieter gearbeitet werden soll, der auch in Deutschland stark ist (und hier Ansprechpartner hat) dann eher AWC oder Globality.

Servus

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Also: wenn er nicht in die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) wechseln konnte, weil die sozialversicherungspflichtige Anstellung nie zustande kam/kommt, dann ist die Kündigung bei der vorhergehenden privaten Krankenversicherung unwirksam. Denn seit 2009 wird eine Kündigung nur wirksam, wenn ein Folgeversicherungsnachweis erbracht wird.

Damit ist er wieder zurück bei der PKV wie und wo er war. Wenn er dort vor 7 Jahren, also VOR 2009, seine Versicherung angefangen hat, dann kann er in den sogenannten "Standard-Tarif" wechseln. Der ist günstiger als das was er jetzt zahlt (und auch als der BASIS-Tarif) und hat ähnliche Leistungen wie die GKV.

Evtl. solltet ihr aber mal im Freundes- und Bekanntenkreis nachfragen, ob nicht irgendwer bereit und in der Lage ist, ihn für einen Monat mit einem Bruttogehalt von >451 EUR sozialversicherungspflichtig anzustellen. Der Vertrag darf zeitlich nicht begrenzt sein, kann aber nach einem Monat gekündigt werden. Dann hat er anschliessend aufgrund der "obligatorischen Anschlussversicherung" die Möglichkeit, sich freiwillig weiter zu versichern.

Und falls Deine Mutter noch in einer gesetzlichen Kasse ist, könnte man den Weg über die Familienversicherung versuchen - dann darf Dein Vater aber aktuell kein Einkommen haben.

Cheerio

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Die Antworten von DerHans und Dolphin sind nicht vollständig richtig, vorallem was die Rückkehr in die GKV angeht. Daher erlaube ich mir, dass zu korrigieren.

Zuerstmal ist der Hinweis richtig und wichtig dass Du, für den Fall dass später doch wieder private Krankenversicherung gewählt werden soll wenn Du zurück in Deutschland bist, eine Anwartschaft gemacht werden soll. Dein VErsicherungsvermittler/_betreuer kann Dich dazu beraten.

Wenn Du nach Italien richtig und legal gehst (und so verstehe ich das mit der Anstellung) dann wirst Du Mitlied im staatlichen Gesundheitssystem in Italien. Damit liegt auch ein GRund vor, die Krankenversicherung bei der SIGNAL zu beenden, analog einer Pflichtmitgliedschaft bei einer deutschen Krankenkasse.

Wenn Du nun wenigstens 1 Jahr in der staatlichen Krankenversicherung in Italien Mitglied warst, kannst Du jederzeit, auch wenn Du dann schon über 55 Jahre alt bist, bei der Rückkehr in Deutschland Dich in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiterversichern. Hier greift die europäische VErordnung (VO) 883/2004 im Artikel 6. Danach muss Deine Versicherungszeit in einer anderen staatlichen Krankenversicherung eines EU-Mitgliedlandes so gewertet werden als ob Du die Versicherungszeit in einer deutschen Krankenkasse verbracht hättest. Das ist aber zugestandenermaßen ein Feld für Experten, die ständig mit Expats und so zu tun haben und kann man daher DerHans und Dolphin nicht zum Vorwurf machen, denn sonst sind deren Ratschläge uneingeschränkt richtig.

Du solltest Dich aber noch über das italienische Gesundheitssystem gut informieren und evtl. noch private Zusatzversicherung bei internationalen Anbietern abschließen, wenn Du auch in Italien gerne eine gute Privatversorgung haben möchtest. http://www.ess-europe.de/europa/kvsys_italien.htm    Dafür gibt es viele gute Anbieter (ALC, Bupa, Cigna, Foyer, MOrganPrice) wo Du zum Beispiel auch nur stationäre private Deckung bekommen kannst (also fürs Krankenhaus).

Viel Glück und Erfolg im neuen Job in Italien

Cheerio

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Vermutlich meinst Du die "Expat"-Versicherung von Globality (ehemals DKV Globality) ?  Das ist eine internationale Krankenversicherung - sogenannte EWR-Dienstleister.

Normalerweise haben die eine Deckung für ganz Europa, d.h. Du kannst Dich hier aufhalten und bist durch die Versicherung gedeckt. Aber lass Dir das zur Sicherheit von Globality direkt bestätigen bzw schau einfach mal in die AVBs( Versicherungsbedingungen) Deiner Police.

Cheerio

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Die Aussage ist falsch - natprlich sind Sie weiter versichert. Seit August 2013 gibt es die "obligatorische Anschlussversicherung". Wer aus der Familienversicherung ausscheidet und nicht binnen 2 Monaten aktiv widerspricht, wird automatisch als nun selber zahlendes Mitglied der GKV weitergeführt. Sie sind also versichert, schulden aber auch die Beitragszahlungen. Daher müssen SIE und nicht Ihre Mutter nunmehr die AOK kontaktieren und die Beitragszahlung regeln, bevor sich da Schulden samt Säumniszuschlägen auftürmen. Selbst ist die Frau

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In Deutschland herrscht - wie übrigens in Österreich auch - Versicherungspflicht für Krankenversicherung. Wenn Du Dich in Deutschland gemeldet hast, gilt auch die EHIC-Karte Deiner österreichischen Krankenversicherung nicht mehr, da die nur für zeitlich begrenzten Aufenthalt im Ausland gilt, wenn der Hauptwohnsitz in A bleibt.

Allerdings geht das alles Deinen Arbeitgeber nichts an und er bekommt davon nichts mit. Er meldet Dich bei der gesetzlichen Kasse Deiner Wahl an (im Gegensatz zu Österreich ist das nicht nach Bundesländern geregelt, sondern Du hast hier eine breite Auswahl - daher informieren). Die wird dann von Dir fordern die Vorversicherung nachzuweisen. Und dazu die Meldebescheinigung. Dann werden für die Monate ab Anmeldung in DEutschland die Beiträge direkt von Dir nachgefordert, die sind in der Tat zu zahlen, bei finanziellen Problemen kannst Du aber Ratenzahlung beantragen und erhalten. Sind, wie bereits von anderen gesagt, rund 137,33 EUR Mindestbeitrag für die KV und dazu noch 18,89 EUR für Pflegepflichtversicherung pro Monat.

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Mir ist derzeit kein deutsches Versicherungsunternehmen bekannt, dass einen Antrag annimmt, wenn in den letzten 3 Jahren (bei vielen gehen die Gesundheitsfragen hier sogar 5-10 Jahre zurück) eine Psychotherapie durchgeführt wurde (wobei ich die Antragssituation bei DEBEKA und HUK-COBURG nicht so genau kenne, dass muss ich einräumen). Es kommt aber auch immer darauf an, was genau therapiert wurde.

Daher meine dringende Empfehlung, sich hier von einem unabhängigen Makler (möglichst noch spezialisiert auf Beamte, was ich nicht bin) oder gar Versicherungsberater wenden und beraten lassen. Vermutlich sollte eine Risikovoranfrage gestellt werden, um das zu klären. Evtl. läuft es darauf hinaus, nur über den Kontrahierungszwang durch die Öffnungsaktion der deutschen PKV mit 30% Risikozuschlag reinzukommen (dann aber mit Einschränkungen bei der Auswahl von Zusatzleistungen im ambulaten und stationären Bereich).

Auf keinen Fall mit den Gesundheitsfragen hier nachlässig umgehen - unbedingt alles und in vollem Umfang angeben. Sonst droht auch noch Jahre später die rückwirkende Kündigung des Vertrags wg Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (was ein Betrugsdelikt ist) und das kann dann sehr teuer werden, weil der Versicherer die gezahlten Beiträge behalten darf, aber die gezahlten Leistungen zurückfordern kann und darüber hinaus dann nur noch eine Versicherung im BASIS-Tarif bei einem anderen Versicherungsunternehmen möglich ist, was rund 700 EUR aktuell im Monat kostet.

Cheerio

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Der Hinweis mit dem BDAE war schonmal sehr gut. Ansonsten noch prüfen, wie Angebote von internationale Krankenversicherung aussehen und ob die bei Abschluss der Versicherung mit noch Wohnsitz in D auch später nach D rücktransportieren, wenn erforderlich/gewünscht. Anbieter sind, unter anderem: Allianz Worldwide Care, DKV Globality, AXA PPP (am Besten über ALC - a la carte als Anbieter), CIGNA, BUPA oder auch MorganPrice.

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Damit dass richtig Sinn macht und sich spannend liest, würde ich eine der sogenannten "Orphan diseases" recherchieren und nehmen. Das sind Krankheiten, die nur eine ganz geringe Zahl von Menschen auf der Erde betreffen und daher von den großen Pharma-Unternehmen und der Wissenschaft nicht erforscht werden, weil die Kosten für die Forschung einfach nicht im Verhältnis zu möglichen wirtschaftlichen Erträgen stehen, die man dann mit den Medikamenten erzielen kann. Eine gute Einführung in das Thema findest Du hier: http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/seltenekrankheiten/

Ansonsten wäre ein gutes Beispiel heute HIV /AIDS. Wer gut medikamentös behandelt wird wenn er HIV-positiv ist, hat viele Jahre normales Leben vor sich und AIDS bricht vielleicht sogar nie aus. Aber schau Dir mal an, was in Afrika passiert, wo es diese teuren Medikamente kaum gibt.....

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Also, so einfach geht das nicht mit dem "ohne Krankenversicherung". Es gibt zwar ein Urteil, dass ein Vater die private Krankenversicherung für seinen volljährigen Sohn kündigen durfte, nachdem er diesen mehrfach aufgefordert hatte, sich selber um eine Krankenversicherung zu bemühen ( http://www.juraforum.de/recht-gesetz/vater-darf-mitversichertem-volljaehrigen-sohn-die-private-krankenversicherung-kuendigen-463624 ), aber das Schlüsselwort ist hier: "volljährig". Und das bist Du mit 16 Jahren offensichtlich noch nicht. Daher ist eine Kündigung, auch wenn sie durch den Stiefvater ausgesprochen wurde, gegenüber der privaten Krankenversicherung zumindest so lange ungültig (schwebend unwirksam) wie Du keine Folgeversicherung nachweisen kannst. Das ergibt sich aus der Versicherungspflicht gemäßt § 193 Abs 3 VVG bzw den Regelungen zur Kündigung von privaten Krankenversicherungen gemäß § 205 VVG, speziell Absatz 6.

Wenn Dir also vo irgendjemandem gesagt wurde, dass Du nicht mehr versichert bist, ist das rechtlich einfach falsch. Du bist versichert. Punkt. Aber die Frage ist dann: wer zahlt dafür? Dass musst Du oder Deine Mutter (und wenn die nicht kann und will, wende Dich selber ans Jugendamt) regeln, damit da nicht irgendwelche Schulden auflaufen. Ich bin kein Experte fürs Scheidungsrecht und weiß daher nicht, bis wann der Stiefvater weiterbezahlen muss und so. Ganz eventuell hast Du auch ein Anrecht, als nachrangig pflichtversichert in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden. Vermutlich aber ist Deine aktuelle private Krankenversicherung (weißt Du wieviel das für Dich im Monat kostet derzeit?) günstiger als der Mindestbeitrag in der GKV.

Viel Glück und lass Dich nicht unterkriegen!!!!

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Private Krankenkasse - Altkunde niedrigere Tarife durch irgendein Stichwort

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit einmal einen Beitrag zu Privatkrankenkassenbeiträgen gesehen, in denen im Beisein von jemanden von der Verbraucherzentrale darauf hingewiesen wurde, dass gerade Altkunden irgendetwas nachfragen sollten, dann bekämen sie günstigere, gleich gute, manchmal sogar bessere Tarife. Es wäre wohl irgendetwas, dass neuere Kunden immer bessere Tarife bekommen und man da irgendetwas als Altkunde verlangen kann, so wie ich das verstanden habe. Sie haben dann einen Schlüsselbegriff genannt, den man erwähnen sollte. Ich habe es mir brav aufgeschrieben, überprüfe immer so im Mai einmal all meine Versicherungen und stelle nun fest, dass dieses Blatt im Altpapier gelandet ist. Prima!

Weiß jemand hier, wonach man fragen sollte? Es geht mir nicht um den Mindestschutz, sondern ich bin zufrieden mit meiner Krankenkasse, war auch toi, toi, toi bis auf die Vorsorgeuntersuchungen und eine Wurzelbehandlung seit 28 Jahren nicht weiter beim Arzt, außer mal Erkältung, Grippe, aber das bezahle ich selbst, weil weit günstiger als meine Jahresrückerstattung.

Ich war damals bei dem Beitrag eben so überrascht, dass man da als Altkunde anscheinend eine Angleichung an die günstigeren Beiträge neuerer Kunden verlangen kann und das wohl sogar gewährt werden muss. Die von der Verbraucherzentrale meinte, es wäre eben auch typisch, dass dies nicht bekannt ist und man versucht auch, das nicht so bekannt werden zu lassen.

Danke im Voraus für jeden Hinweis

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Nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) hat jeder Versicherte das Recht, in einen "jüngeren" Tarif mit gleichen Leistungen/Deckungen zu wechseln. Manchmal sind "alte" Tarife" schon vor langer Zeit geschlossen worden und wenn das Kollektiv, also die Gruppe der Versicherten, zu der Sie in diesem Tarif gehören, sich ungünstig entwickelt hat, kann Ihr Beitrag erheblich höher sein als ein vergleichbarer Tarif heute bei Ihrer Versicherung kosten würde. Dann macht der Wechsel durchaus Sinn.

Im Prinzip müsste Sie auf Anfrage Ihr Versicherer direkt informieren und Ihnen Alternativen in den aktuellen Tarifen zum Wechsel anbieten. Das passiert aber häufig nur schleppend, wenn überhaupt - und die Auswahl der "Alternativen" ist auch nicht immer ganz richtig. Daher empfiehlt es sich, hier einen Experten zu beauftragen, dass für Sie optimale Tarifwerk bei Ihrem Versicherer zu ermitteln. Da gibt es ein paar große Anbieter (WIDGE, Delegare AG), aber die verlangen dann in der Regel ein mehrfaches der monatlichen Ersparnisse als Gebühr. Eine andere Möglichkeit - und besonders interessant, wenn Sie eine REchtsschutzversicherung haben, die dafür dann nämlich bezahlt - ist eine Beratung durch einen echten VErsicherungsberater auf Honorarbasis. Das würde ich Ihnen empfehlen.

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wenn es darum geht, erstmal wieder Versicherungsschutz zu erhalten ohne große Strafbeiträge für die VErgangenheit zahlen zu müssen, sollstest Du Dich mal mit dem Thema EWR-Dienstleister beschäftigen. Das sind Krankenversicherungen aus anderen EU-Ländern, die auch in Deutschland verwendet werden können. Haben Vor- und Nachteile, weil sie halt anders sind als die deutschen Versicherungen. Aber man kann sich sehr gut gegen Krankheiten versichern und die verlangen keine rückwirkenden Beiträge. Einfach mal googeln, dann findest Du eine Reihe von Maklern, die dazu beraten können. Es gibt auch bereits Fälle, wo die ARGE/Bundesanstalt dazu einen vergleichbaren Zuschuss zahlt wie bei deutschen PKV. Viel Glück

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ein kurzer Blick in das Impressum der AEVON GmbH hat ergeben, dass sie als Versicherungsmakler zugelassen sind. Das ist an sich schonmal gut, den Makler sind - anders als die Mehrheit der Vermittler, welche rechtlich gesehen Versicherungsvertreter sind - immer dem besten Interesse ihrer Kunden verpflichtet (Sachwalterurteil des BGH).

Aber: es gibt durchaus kritische Stimmen, was den Einsatz von Maklern beim Wechsel der Versicherung nach § 204 VVG betrifft. Denn hier findet in der Regel auch Rechtsberatung statt - und für die sind Makler nicht zugelassen. Das ist ein bisserl eine Grauzone (und bedeutet nicht, dass sie bei Aevon schlecht beraten würden).

Ich würde Ihnen daher eher raten, einen echten Versicherungsberater auf reine Honorarbasis zu kontaktieren. Die verlangen nicht, wie die Makler in der Regel, ein gewisses mehrfaches der monatlichen Ersparnis sondern eine festgelegte Gebühr/Honorar. Und wenn sie eine REchtsschutzversicherung haben, kann die Abrechnung sogar über die erfolgen. Beim Bundesverband der VErsicherungsberater können sie einen solchen Berater in ihrer Nähe finden http://www.bvvb.de/BeraterSuche.aspx?map=1

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Hier findest Du ein paar Info und Kontaktdaten zu Beratungsstellen in Luxemburg: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=6108

Da Deine FRau in D lebt und dort ein Gewerbe betreibt, ist sie aus meiner Sicht hier voll versicherungspflichtig. Da kommt sie nur raus, wenn wirklich die Luxemburgische KV sie voll versichert (dann könnte es unter die Ausnahmen des § 193 Abs 3 VVG fallen, vorallem unter die NUmmer 2:" ......oder vergleichbare Ansprüche haben im Umfang der jeweiligen Berechtigung" Wird aber dann nicht einfach, die Frau aus ihrer jetzigen PKV rauszukriegen, die stellen sich sicher erstmal quer. Noch eine Alternative wäre, sie gut in Luxemburg zu versichern (immer vorrausgesetzt das geht - kann ich nicht beurteilen) und dann bei der deutschen PKV in einen Tarif mit sehr hohem Selbstbehalt zu wechseln, um die Beiträge nach unten zu drücken. Oder am Ende vom Jahr (falls nicht gerade eine Beitragserhöhung ansteht) in einen einfachen, VVg-konformen Tarif bei einem EWR-Dienstleister wechseln, um die VErsicherungspflicht in Deutschland zu erfüllen wenn zugleich Versicherungsschutz aus Luxemburg besteht.

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die US-Versicherung wird in der Regel nicht anerkannt rechtlich dass sie geeignet ist die Versicherungspflicht in Deutschland gemäß § 193 Abs. 3 VVG zu erfüllen. Daher reicht das nicht aus.

Und in die gesetzliche kommst Du, wenn es nicht gleich am Anfang entschieden wird, später nicht mehr freiwillig zurück sondern höchstens über eine Pflichtversicherung als Angestellter (aber auch nur bis Endalter 55). Ansonsten geht es nur als Familien-Mitversicherung wenn Du unter der von Hans benannten Einkommensgrenze bleibst.

Problem ist außerdem dass, wenn Du eine Versicherung verwendest, die nicht die Versicherungspflicht in Deutschland erfüllt, zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend die Beiträge nachzahlen musst.

Evtl. auch mal auf Toytown Germany im Finance forum nachlesen, da gibt es viele konkrete Info zu genau solcher Problematik.

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kommt sie aus einem EU-Land und ist dort derzeit staatlich versichert oder kommt sie von außerhalb der EU?

Wenn sie aus einem EU-Land kommt, dann kann man sie auch in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entweder als nachrangig pflichtversichert oder freiwillig versichert unterbekommen. Kostet aber dann min 150 EUR p.m. und bei der Beitragsfestlegung wird dann auch, weil Du privat versichert bist, Dein Gehalt zu Teilen berücksichtig, so dass der Beitrag eher höher sein wird (geht bis max rund 350 EUR p.m. für sie).

Sofern Du mit Deiner privaten Krankenversicherung gut stehst (also keine Beitragsrückstände und so) wird sie kein Problem haben, Deine Ehefrau als versicherte Person mit Dir als Versicherungsnehmer/Beitragszahler zu akzeptieren, wenn die Gesundheit von ihr ok ist. Beitrag errechnet sich dann nach Alter und Gesundheit und vereinbarten Leistungen.

Was noch immer geht ist auch eine Krankenversicherung bei einer europäischen privaten Krankenversicherung (EWr-Dienstleister), aber wenn sie dann in einen JOb wechselt mit Pflichtversicherung in einer deutschen Krankenkasse kommt man dort, anders als bei deutschen privaten Krankenversicherungen, nicht so einfach raus, dann kann es passieren, dass ihr eine Weile doppelt zahlt. Also auch nicht ideal.

Cheerio

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also: zuersteinmal verstößt Du im Moment gegen das deutsche Melderecht -denn wer hier lebt, muss sich binnen 7 Tagen auf dem Einwohnermeldeamt anmelden. Kann zu einem Ordnungsgeld führen

Wer eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht, hat dieses innerhalb kurzer Frist bei der Meldebehörde anzumelden. Der Wohnungsgeber (Vermieter) ist verpflichtet bei der An- und Abmeldung mitzuwirken und Ein- und Auszug dem Meldepflichtigen zu bestätigen. Auch ist er verpflichtet auf Verlangen der Meldebehörde entsprechende Auskunft zu erteilen. Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, begeht ein Meldevergehen, das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1000 € geahndet werden kann.

und wenn man dann hier lebt und ordnungsgemäß gemeldet ist, muss man sich hier auch krankenversichern. wenn Du es besonders billig halten willst und auch noch flexibel sein willst wo Du zukünftig lebst, nimm doch die Krankenversicherung bei einem EWR-Dienstleister, die kann die VErsicherungspflicht auch erfüllen .....

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wenn Dein ERstwohnsitz in dem EU-Land ist, gilt das in der Regel als Dein Lebensmittelpunkt (zumal wenn Du Dich dort überwiegend aufhältst). Laut EU-Recht haben Selbstständige dort ihre Krankenversicherung, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Danach musst Du also Dich dort versichern, wo Du wohnen wirst.

In praktisch allen EU_Ländern außer Deutschland gibt es eine staatliche Grundversorgung, meist Steuerfinanziert. Da musst Du Dich erstmal schlau machen, wie es in dem jeweiligen Land ist. Dann musst Du diese Pflichtversicherung der deutschen Kasse nachweisen, sonst lassen die Dich nicht ohne weiteres raus.

Und wenn es sich um ein EU-Land handelt, wo diese Grundversorgung eher Mau ist was die Leistungen betrifft, sollstest Du Dich vielleicht noch mit dem Thema "Europäische private Krankenversicherung" beschäftigen, auch als EWR-Dienstleister in Deutschland bekannt. Das sind private Krankenversicherungen die in vielen der EU-Länder als Zusatzversicherung genommen werden, vorallem für eventuelle Krankenhausaufenthalten. Die gilt dann auch in Deutschland, wenn Du Dich zwischendrin hier aufhälst.

Viel Glück!

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Rechtlich geht beides - innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt MUSS Deine private Krankenversicherung das Kind ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen, also sogar dann wenn in den ersten Wochen nach Geburt massive und teure Eingriffe erfolgen müssen. Später kann die private Krankenversicherung auch eine Versicherung aus Kosten-/Risiken-Gründen ganz ablehnen oder Risikozuschläge verlangen.

Da ihr nicht verheiratet seid, kann das Kind auch kostenfrei als Familienmitglied bei der Mutter mit versichert werden.

Intererssant wird es, wenn Ihr geheiratet habt: - Ehefrau: sofern sie nicht angestellt ist oder sonstwie mit eigenem Einkommen UND wenn Du deutlich mehr verdienst, wird die Hälfte Deine Bruttoeinkommens bis max. zur Hälfte der maximalen Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung für sie als Beitrag berechnet, derzeit also rund 350 EUR p.m. (einschliesslich Pflegepflichtversicherung) - Kind: das Kind kann dann in der gesetzlichen Kasse bleiben, aber als freiwillige Mitglied mit einem Mindestbeitrag von aktuell rund 130 EUR p.m.

Natürlich kannst Du auch bei denn privat versichern - wenn es keine gesundheitlichen Probleme gibt, die dem entgegen stehen. Keinesfalls aber muss, wie oft fälschlicherweise gesagt wird, das Kind dann unbedingt privat versichert werden - das ist Blödsinn.

Cheerio

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