Ich wurde im Juli einmal innerorts mit 32 km/h zu schnell geblitzt. Den Anhörungsbogen habe ich ausgefüllt und zurückgeschickt. Auf mich kommen jetzt laut dem Internet ein einmonatiges Fahrverbot, die Probezeitverlängerung auf insgesamt 4 Jahre und ein Aufbauseminar zu. Zwei Tage später wurde ich nochmals geblitzt, diesmal außerorts mit 27 km/h zu viel. Meine Frage ist jetzt, da ich noch kein Aufbauseminar absolviert habe, ob der zweite Blitzer auch als A-Verstoß gilt und ich dann schon auf Stufe 2 der Probezeitmaßnahme bin, oder ob ich wegen des fehlenden Aufbauseminars nur die Strafe zahlen muss und den Punkt einstecke und immer noch auf Stufe 1 bin.

Danke im Voraus.