Die Regelung ist von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Es kann geregelt sein durch - die Kampfhundeverordnung, das Landesjagtgesetz, das Landeswaldgesetz, lies dich schlau bevor du losgehst und dir Ärger einhandelst. Seit ich weiß dass ich meinen lieben Schäferhund überall in Sachsen frei laufen lassen kann (Ich setze mir da selbst die Grenzen - sofern ich niemanden der offensichtlich Angst hat belästige oder in Menschenmengen oder an gefährlichen Straßen - ist am ende jedem Hundehalter selbst überlassen.)

Z.b. ist in Thüringen durch die Kampfhundeverordnung geregelt dass nur Hunde welche im Sinne der Verordnung Kampfhunde sind, immer an der Leine zu führen sind und im Wald jeder Hund an der Leine zu führen ist.

In Sachsen ist es so dass ausschließlich Kampfhunde im Sinne der Kampfhundeverordnung Sachsen an der Leine gehen müssen und alle "nicht Kampfhunde" bzw welche nicht durch einen Wesenstest als solcher bestimmt worden ist können ohne Leine laufen (auch im Wald). Diese Bestimmungen können durch lokale Verordnungen (Gemeinden) anders sein.

Belies dich

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