Oh oh, das riecht ganz stark nach Ärger und Mietschuldner / - vielleicht auch Mietnomaden. Bin selbst Vermieter. Schnell loswerden den Knilch, das bringt nichts. Das neue Mietrecht erlaubt die Kündigung des Mietvertrags, wenn der Mieter entweder Mietkaution oder Miete mehr als zwei Monate hintereinander nicht gezahlt hat. Das Gute ist, man kann den Mieter auf diese Art schneller loswerden. Siehe auch Vorgehensweise hier: http://www.mietkautionsbuergschaft.de/news/mieter-zahlt-kaution-nicht-was-vermieter-tun-koennen.html

Gruß Gerhard

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Den Schaden muss man gleich melden. Das mit der Rechnung hat auch Zeit bis später. Wenn die Rechnung nicht mehr da ist, kann der Zeitwert geschätzt werden. Man kann ja z.B. im Internet anhand der Hersteller- Produktbezeichnung recherchieren, was Produkt XY mal neu gekostet hat. Die Versicherung zahlt definitiv, so lange du nicht jede Woche einen Schaden meldest.:)

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......seit dem 01.07.2016 versichert...... macht nichts. Du kannst trotzdem zum 30.11.2016 mit 4 Wochen Frist zum Jahresende kündigen. Zweitwagen wird bei Wechsel automatisch zum Erstwagen, so weit ich weiß.

Gruß, Gerhard

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Die Kautionsbürgschaft gibt es von verschiedenen Anbietern. Welche Kautionsbürgschaft am günstigsten ist, hängt so weit ich weiß von der Höhe der Mietkaution ab. Es lohnt sich in jeden Fall, erst mal verschiedene Anbieter zu vergleichen, bevor man abschließt.

Vielleicht hilft dir diese Übersicht weiter: http://www.mietkautionsbuergschaft.de/vergleich.html

 

 

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