In solchem Fall hast Du mehrere Möglichkeiten:

  1. persönliches Gespräch suchen

In einem persönlichen Gespräch unter 4 oder 6 Augen (mit der Exfreundin allein oder zusammen mit ihrem Vater) ein einvernehmliches Ergebnisses erzielen. Argumentieren kannst Du wie folgt:

Du hast nur ihr persönlich das Telefon zur kurzfristigen Verfügung gegeben und nicht anderen Personen. Hättest Du vorher gewusst, dass sie das Handy ihrem Vater gibt und Dich dabei "verarscht", hättest Du ihr das Handy nicht gegeben. Damit liegt ein Irrtum vor, der rechtlich anfechtbar ist.

MIt einer Anzeige drohen, die weitreichende Folgen für sie hätte. Ein polizeiliches Zeugnis mit entsprechenden Vormerken, wird sie in einigen Jahren, wenn sie arbeiten geht, deutlich spüren, wenn die Arbeitgeber nachfragen und sie deshalb nicht einstellen werden, weil sie der Meinung sind, dass sie auch im Unternehmen stellen könnte.

Auch kannst Du ihr sagen, wenn sie das Handy haben will, soll sie Dir den Kaufpreis erstatten und die Folgekosten übernehmen.

2.Verbraucherzentrale aufsuchen

Hier kannst Du Dich darüber informieren, welche Schritte möglich sind, und ein Schreiben erhalten, um Druck auf sie auszuüben.

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Detailierte Rechnung anfordern und analysieren und ggf. zur Verbraucher Zentrale gehen. Zuvor Widerspruch einlegen. Schriftlich mit Bestätigung.

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Der Handelsregistereintrag scheint geklaut zu sein !!! Wenn man diesen bei google eingibt, kommen viele unterschiedliche Unternehmen ans Licht.

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Es kann gut möglich sein, dass der Empfang von der Rufnummer X (Sohn) beim Vaterhandy gesperrt wurde. Oder aber auch die gespeicherte Nummer ist falsch, am besten alle Zahlen genau überprüfen.

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Ich habe die SternTV Folge gesehen und ja, es stimmt, man kann seine Bankkarten für Barabhebungen für das Ausland sperren lassen.

Ich habe dies für das Konto meiner Mutter und für mich selbst via Online Banking bereits erledigt.

Wenn Du kein Online Banking betreibst, dann gehst Du am besten zu einer Zeit zu Deiner Bank, wo wenig los und wenig Stress für die Bankangestellte herrscht. Dann bittest Du freundlich für Dein Konto die Möglichkeit der Auslandsabhebungen zu sperren. Oder Du beantragst die Nutzung für Dein Online Banking (gleichzeitig recherchierst Du im Internet über die zutreffenden Sicherheitsmaßnahmen für das Online Banking, um für mehr Sicherheit zu sorgen). Und sobald dieser Zugang freigeschaltet ist, stellst Du dies dort ein. Darüber hinaus, ist es sinnvoll, den Dispolimit auf 0 EUR zu setzen. Auch den Verfügungsrahmen für Inlandsgeschäfte und Auslandsgeschäfte auf Deine Bedürfnisse einstellen. Die meisten Banken haben dort bis 3.000 EUR stehen. Das kann und sollte man runterschrauben, abhängig vom Einkommen und dem eigenen finanziellen Verhalten.

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Ja, mit Online Umfragen kann man Geld verdienen. Dabei sollte man allerdings zwischen seriösen und unseriösen Anbietern unterscheiden. Ich kann Dir gerne meine 2 Anbieter geben, durch die ich seit Jahren regelmäßig Kleinbeträge verdiene. Und es gibt eine Möglichkeit fast einfach viel Geld zu verdienen, wenn man die nötige Fertigkeit mitbringt. Die Seite scheint seriös zu sein.

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Du brauchst nicht zu zahlen. Auf einem Vertragsformular darf nichts nachträglich per Handschrift hinzugefügt werden. Wäre dies anders, könnte auch der Verbraucher alles mögliche darauf schreiben. Und da ein Telefongepräch nachträglich bewiesen werden kann, hast Du einen Beweis, dass Du in diesem Gespräch dem Vertrag innerhalb der 14 Tage-Frist widersprochen hast. Dies ist ein gesetzlich verankertes Recht.

Wenn Du eine FritzBox hast, kannst Du (je nach Einstellung) das Telefonat an dem gesagten Tag heraussuchen und per Screenshot dokumentieren. Wenn dies nicht möglich ist, rufe bei Deinem DSL-Anbieter an und frage, ob die die Möglichkeit haben, ein Gespräch nachträglich nachzuweisen. Wenn nicht anders geht, gehe zunächst zur Verbraucherzentrale und danach zur Polizei. Die Polizei hat alle Möglichkeiten, solche Daten auch Jahre später aufzuspüren.

Was Du sofort machen solltest:

Widerspreche der Forderung schriftlich per Einschreiben Einwurf. Verweise auf das Gespräch und die mündliche Vereinbarung. Drohe ggf. mit der Einschaltung der Medien oder der Polizei und der Staatsanwaltschaft, weil die das womöglich mit mehreren Fast-Kunden durchgeführt haben könnten. Außerdem können die nichts fordern ohne vorher eine Mahnung zu schicken, die Du überhaupt nicht erhalten hast.

Also, ruhe bewahren und überlegt handeln. :)

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Im Falle, dass Du derzeit nicht trainierst, gibt es die Möglichkeit, ca. 5 Tage vor dem Beginn des neuen Monats auf Antrag sich beurlauben zu lassen, das bedeutet, nicht trainieren und nichts zahlen. Auf diese Weise verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Monatszahl. Damit kannst Du auch sofort den Vertrag schriftlich kündigen.

Tipp für die Zukunft: Die Servicemitarbeiter vor Ort fragen und oder Freunde und Familie.

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Jeder Mensch hat das Recht sich weiterzubilden. Dies gilt auch für die Aufnahme eines Studiums. Vorausgesetzt, Du erfüllst die Grundvoraussetzungen, kannst Du alles studieren, was Du möchtest. Unter bestimmten Voraussetzungen erhälst Du auch finanzielle Unterstützung vom Staat. Hierfür musst Du lediglich Anträge stellen und Nachweise für die Voraussetzungen liefern. Viel Erfolg.

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Je nach Qualität der Ausstattung und Größe der einzelnen Gegenstände können die Einrichtungskosten zwischen 0 EUR (bei Geschenken) und mehreren Hunderttausend, etwa bis 200.000 EUR betragen. Nach oben ist alles offen.

Die konkreten Zahlen kann man dem Businessplan entnehmen, sofern vorhanden. Denn eine konkrete Kalkulation unterstützt den Unternehmenserfolg und bewahrt somit vor der Insolvenz.

Auch als Geldgeber sind unternehmerische Kenntnisse von unverzichtbarer Bedeutung. Sie müssen das Konzept des Restaurants genauestens kennen und als Geldgeber haben Sie ein Mitspracherecht.

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1. Schriftlich einen Widerspruch wegen arglistiger Täuschung verfassen und absenden

2. per Einschreiben Rückschein per Post senden

3. NICHTS zahlen

4. weitere Schreiben entspannt ignorieren

5. Wenn Du nicht volljährig bist, ist der angebliche Vertrag rechtlich unwirksam

6. ggf. zur Verbraucherzentrale gehen

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Bevor die Abbuchung hätte erfolgen dürfen, müsste Dir eine Rechnung zugekommen sein. Da der Betrag extrem hoch ist, liegt der Verdacht nahe, dass dort zusätzliche Gebühren, wie Mahngebühren und Anwaltskosten, verbucht sind. Damit diese geltend gemacht werden dürfen, müsste Dir vorher eine Mahnung per Post gekommen sein. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, solltest Du unverzüglich Widerspruch einlegen und Deine Bank bitten, diesen Betrag sofort zurückzubuchen.

Daüber hinaus solltest Du NIE Deine Bankverbindung bei der Registrierung angeben, wenn Du eh den kostenlosen Service nutzen möchtest. Die meisten kostenpflichtigen Versionen der Anbieter bringen in der Praxis nur wenig.

 

Überprüfe zusätzlich alle Deine E-mails, die in Verbindung mit der Partnerbörse stehen. Suche dort nach Hinweisen, die auf unterschiedliche Zahlungsaufforderungen deuten. Speichere diese auf Deinem Computer als PDF - Dateien ab. Ggf. kannst Du diese dann der Verbraucherzentrale und oder einem Anwalt als Beweis vorzeigen.

 

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Wenn Du einen Namen trägst, der tausendfach in deutschen Telefonbüchern auftaucht, kann es passieren, dass es einen weiteren Menschen gibt, der fast die gleichen Eigenschaften besitzt, z. B. dass der Vorname ebenfalls identisch ist oder das Geburtsdatum übereinstimmt oder nur um einige Tage abweicht.

Es gab in den letzten Jahren hin und wieder ähnliche Fälle. Deshalb ist Vorsicht geboten. Da Du bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet hast, bist Du auf der sicheren Seite. Auf die Kundenberatung sollte man sich nie zu 100 % verlassen, auch die Mitarbeiter machen Fehler. Schließlich ist irren menschlich. Und bitte daran denken, stets alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren.

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Geh zur Polizei bzw. zu Deiner Anwältin hin und schildere ihr die tatsächlichen Geschehenisse, so wie Du sie kennst. Die Strafbemessung hängt auch vom tatsächlichen Alter sowie von der Persönlichkeitsentwicklung ab. Du bist etwa doppelt so alt wie Dein Sohn, also wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Strafe höher sein als wenn Dein Sohn bestraft wird. Darüber hinaus erweist sich Dein Schuldeingeständnis für Deinen Sohn als schlechte Erziehungsmaßnahme, dies wird auch der Richter so beurteilen.Ihr beide seid arbeitslos. Doch bedenke, dass Du aufgrund Deines Alters und der Straftat, sofern Du diese auf Deine Kappe nimmst, noch schwieriger auf dem Arbeitsmarkt Fuss fassen kannst. Dein Sohn dagegen wird, aufgrund des noch jungen Alters, anders betrachtet und ihm wird der ein oder andere Arbeitgeber eine weitere Chance geben.Solltest Du die Straftat Deines Sohnes auf Dich nehmen, wird er weitere Straftaten begehen und immer wieder alles auf seinen Vater schieben. Ihm muss klar werden, dass eine kriminelle Karriere keine seriöse und angenehme Zukunft hat. Drogen, Alkohol, Diebstahl, Sozialstunden, hinter Gitter ist keine schöne Zukunft. Das ist kein lebenswertes Leben. Am besten erst gar nicht dazu kommen lassen.

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Was wirklich Sinn macht, ist, zur Polizei zu gehen und den gesamten Fall schildern. Alle Unterlagen, also die Rechnung mitnehmen und eine Kopie der Polizei geben. Ggf. Deine Kontodaten für Otto sperren lassen, weil die sonst das Geld von Deinem Konto abheben können.

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Grundsätzlich werden Rechnungen per Post versendet. Ich empfehle Dir den Firmennamen bei google einzugeben und zu überprüfen, ob es sich nicht um eine Betrugsmasche handeln kann. Insbesondere bei Dateianhängen von Unbekannten sollte man sehr achtsam sein.

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Die Betrugsmaschen von Top of Software sind bereits seit Jahren bekannt. Diese und andere Firmen und Anwälte sind regelmäßig mit negativen Schlagzeilen in den Medien. Wenn Du solche Schreiben bekommst, gib einfach den Firmennamen, den Namen des Anwalts und die Internetadresse, auf der man angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben soll, bei google ein.

Aufregen brauchst Du Dich nicht. Nur, wenn ein Mahnschreiben kommt, solltest Du dem gesamten Inhalt widersprechen. Einfach das entsprechende Feld ankreuzen auf dem gelben Widerspruchsbogen.

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Kein seriöses Schreiben wird jemals soviele Rechtschreibfehler beinhalten. Ignorieren, als Spam markieren und am besten zur Polizei damit. Am besten noch in anderen Foren posten und andere warnen.

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Was nützt euch eine Unternehmensgründung, die euch einen Schuldenberg i.H.v. weit über 1.000.000 EUR bringt? Die Antwort ist klar und deutlich: Nichts. Nur Ärger und Stress.

Und wenn ihr einfach wild drauf los eure Internetfirma gründet, dann macht ihr eher alles mögliche falsch, als wenn ihr vorher jahrelange Berufserfahrung sammelt und euch Fachkenntnisse aneignet.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Eltern des 15-jährigen Schülers ihm erlauben zusammen mit anderen Jugendlichen und Heranwachsenden einen Internetfirma zu gründen.

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