In solchem Fall hast Du mehrere Möglichkeiten:
- persönliches Gespräch suchen
In einem persönlichen Gespräch unter 4 oder 6 Augen (mit der Exfreundin allein oder zusammen mit ihrem Vater) ein einvernehmliches Ergebnisses erzielen. Argumentieren kannst Du wie folgt:
Du hast nur ihr persönlich das Telefon zur kurzfristigen Verfügung gegeben und nicht anderen Personen. Hättest Du vorher gewusst, dass sie das Handy ihrem Vater gibt und Dich dabei "verarscht", hättest Du ihr das Handy nicht gegeben. Damit liegt ein Irrtum vor, der rechtlich anfechtbar ist.
MIt einer Anzeige drohen, die weitreichende Folgen für sie hätte. Ein polizeiliches Zeugnis mit entsprechenden Vormerken, wird sie in einigen Jahren, wenn sie arbeiten geht, deutlich spüren, wenn die Arbeitgeber nachfragen und sie deshalb nicht einstellen werden, weil sie der Meinung sind, dass sie auch im Unternehmen stellen könnte.
Auch kannst Du ihr sagen, wenn sie das Handy haben will, soll sie Dir den Kaufpreis erstatten und die Folgekosten übernehmen.
2.Verbraucherzentrale aufsuchen
Hier kannst Du Dich darüber informieren, welche Schritte möglich sind, und ein Schreiben erhalten, um Druck auf sie auszuüben.