dann ist mir eingefallen das ich ein PlayStation 3 Spiel was ich vor 3 Monaten über eine. Kleinanzeigen Seite verkauft habe vergessen zu zahlen.
Vorab: Ich gehe davon aus, du hast gekauft, nicht verkauft.
Jetzt zum Fall:
Hast du denn die Ware bereits erhalten (das wäre sehr untypisch, denn eigentlich bezahlt man erst und erhälte dann die Waren.
Wenn ja, dann überweise jetzt schleunigst die Kohle und entschuldige dich für deine Schludrigkeit.
Dann gibst du genau das bei der Polizei an; dass du es vergessen hattest, inzwischen aber bezahlt ist.
Damit sollte das Ganze erledigt sein.
Wenn du aber die Ware noch nicht erhalten hast; dann kann dieser Vorfall nicht der Grund für deine Vorladung sein, denn Nichtzahlung eines Artikels hat rein zivilrechtliche, aber keine strafrechtliche Relevanz.
Hinzu kommt, dass bei den Kleinanzeigen Deals eigentlich via Abholung gegen Cash geschlossen werden; d.h. der Kaufvertrag findet eigentlich erst bie der Übergabe statt.
Ledigliches Interessebekunden ist noch kein Kaufvertrag.