dann ist mir eingefallen das ich ein PlayStation 3 Spiel was ich vor 3 Monaten über eine. Kleinanzeigen Seite verkauft habe vergessen zu zahlen.

Vorab: Ich gehe davon aus, du hast gekauft, nicht verkauft.

Jetzt zum Fall:

Hast du denn die Ware bereits erhalten (das wäre sehr untypisch, denn eigentlich bezahlt man erst und erhälte dann die Waren.

Wenn ja, dann überweise jetzt schleunigst die Kohle und entschuldige dich für deine Schludrigkeit.

Dann gibst du genau das bei der Polizei an; dass du es vergessen hattest, inzwischen aber bezahlt ist.

Damit sollte das Ganze erledigt sein.

Wenn du aber die Ware noch nicht erhalten hast; dann kann dieser Vorfall nicht der Grund für deine Vorladung sein, denn Nichtzahlung eines Artikels hat rein zivilrechtliche, aber keine strafrechtliche Relevanz.

Hinzu kommt, dass bei den Kleinanzeigen Deals eigentlich via Abholung gegen Cash geschlossen werden; d.h. der Kaufvertrag findet eigentlich erst bie der Übergabe statt.

Ledigliches Interessebekunden ist noch kein Kaufvertrag.

...zur Antwort

Warum willst du denn nicht mehr verkaufen?

Von Ebay gibt es keine rechtlichen Maßnahmen - aber vom deutschen Gesetzgeber.

Der Käufer kann die Einhaltung des Vertrages einklagen - der Erfolg wird auch zu 100 % sein, wenn du keinen rechtlich anerkannten Grund für den einseitigen Vertragsbruch hast.

Diese Kosten der zivilrechtlichen Auseinandersetzung gingen dann zu deinen Lasten, sprich zu zahlst z.B. den Anwalt des Käufers.

...zur Antwort

Im Moment ist die Betrugsmasche mit geklauten oder gefälschten Ausweisen bei den Ebay-Kleinanzeigen sehr präsent.

Weder ist also die Ausweis-Kopie sicher (im Gegenteil, kaum ein seriöser Verkäufer wäre so dumm, seine Perso-Kopie zu verbreiten), noch hält paypal diesbezüglich, was paypal verspricht.

Ich bin relativ sicher, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt; aber erst wenn du die Kleinanzeige mal verlinkst, kann ich dir dazu noch genaueres sagen.

...zur Antwort

Vorsicht!

Das sind nicht einfach nur Spam-Mails, sondern gefährliche Pishing-Mails!

lies diesen Tipp:

http://www.gutefrage.net/tipp/vorsicht-gefaehrliche-pishing-e-mail

da ist alles ausführlich erklärt.

Leite solche mails unbedingt weiter an spoof@paypal.com oder spoof@paypal.de und lösche sie dann.

...zur Antwort

ACHTUNG!! WARNUNG!!

Bitte in google eingeben "Warnung vor xmasdiscounter.com" (incl. der Anführungszeichen) und dann dem ersten link folgen!

...zur Antwort

Allerdings habe ich jetzt die Sorge, dass mir der Verkäufer dann ebenfalls eine negative Bewertung gibt

Diese Sorge kann ich dir nehmen: Bereits seit längerer Zeit ist es für Verkäufer nicht mehr möglich, rote oder graue Bewertungen zu vergeben. ;)))

Und sollte dem Verkäufer einfalle, dir eine grüne Bewertung mit "negativem" Text zu geben, kannst du diese löschen lassen.

Wichtig: Bleibe unbedingt SACHLICH bei deiner Bewertung.

...zur Antwort

@JJLxD99

deine Freundin soll erst mal zu einem Frauenarzt oder einer Frauenärztin gehen, um abzuklären, ob sie tatsächlich schwanger ist.

Diese freiverkäuflichen Tests geben zwar Anhaltspunkte, sind aber nicht sicher.

Wenn sie schwanger ist, kann sie das aber nicht vor den Eltern verheimlichen; sie muss mit ihnen sprechen, bzw. die Eltern werden informiert.

Sie wird zudem umfassende Hilfe von Jugendamt und sonstigen Sozialbehörden erhalten - erst recht, wenn es mit den Eltern "problematisch" sein sollte.

ABER: Die Eltern können deine Freundin weder dazu zwingen, das Baby abzutreiben, noch, es zu bekommen. Diese Entscheidung darf deine Freundin alleine treffen nach ausführlicher Beratung und Unterstützung von entsprechender Beratungsstelle.

Ich drücke die Daumen, dass sie nicht schwanger ist und rate ihr, sich in dem Fall dann man gründlich mit dem Thema "Verhütung" zu befassen.

...zur Antwort

Du hast bei einem chinesischen account mit nicht gerade berauschendem Profil eingekauft.

Allerdings bietet er keinerlei Versandrabatt an, von daher hätte dir klar sein müssen, dass du ggf. für jeden einzelnen Artikel Versandkosten bezahlen musst - alles andere wäre reine Kulanz.

Dein Problem wäre also vermeidbar gewesen, wenn du vor dem Kauf nachgefragt hättest.

Wie ich die Lage einschätze, kannst du dir die Diskussion mit dem Verkäufer sparen, entweder bezahlst du den Betrag, zu dem du eingekauft hast oder du trittst eben vom Vertrag zurück.

Von Betrug zu sprechen, halte ich für absolut gewagt, denn die Bedingungen der Auktionen waren absolut klar, da war nichts verschleiert.

Und eigentlich kann ich den Verkäufer auch gut verstehen, denn bei diesen geringen Versandkosten trägt er auch das Risiko des Versandes idR ganz alleine, denn für 99 Cent bis 2 Euro kann man aus China nicht versichert verschicken.

...zur Antwort

Bitte verlinke erst mal den Verkäufer; damit man was zum Sachverhalt sagen kann.

...zur Antwort

@DURANTx

deine Kommentare von dir zeigen mit, dass du das Problem, das du hast verkennst.

Nicht die Ebay-app ist schuld an deinem Dilemma, sondern leider dein unüberlegtes Agieren.

Aber ich kann dich verstehen; du hast einen Fehler beim Einstellen gemacht, der den Wert des Artikels mindert, das möchte niemand; deshalb halte ich auch Schadenfreude (anderer) für völlig unangebracht.

Rechtlich ist es so, dass der Käufer nun einen Kaufvertrag mit dir hat.

Du willst das Iphone aber für das Geld nicht hergeben (durchaus nachvollziehbar).

Wichtig ist; dass du nun sofort schriftlich den Verkauf anfechtest, wichtig ist dabei, dass du dich ausdrücklich auf den §119 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

berufst.

Wenn er diesen Widerruf nicht akzeptiert und trotzdem bezahlst, musst du entscheiden, ob die auf Risiko gehst und Mehrkosten einkalkulieren möchtest.

Denn wenn du das Geld zurückzahlst und die Ware nicht rausrückst, ist es möglich, dass der Käufer einen Anwalt einschaltet - da kann es am Ende passieren, dass du diese Kosten auch noch bezahlen musst.

Es kann aber auch gut sein, dass dem Käufer dieser Aufwand und SEIN Risiko zu hoch sind und nichts mehr nachkommt.

Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen.

Einen Hinweis habe ich noch für dich:

Solltest du minderjährig sein (deine Kommentare weisen darauf hin) und hast das Iphone mit eigenem Ebay-account verkauft, DANN kommst du aus der Nummer raus, wenn deine Eltern mitziehen.

In diesem Fall: Gib mir Rückmeldung, dann sag ich dir, wie du vorgehen kannst/musst.

...zur Antwort

Ich muss dazu sagen, dass ich statt 20€ nur 19,99 überwiesen habe; das aber nicht böswillig, sondern Paypal hat das automatisch gemacht.

DAS kann defintiv nicht sein, denn paypal übernimmt den Zahlungsbetrag direkt von Ebay. Wenn die Rechnung über 20 Euro gelautet hat und du hast auch direkt über Ebay bezahlt, dann wurden nicht 19,99 an den Verkäufer bezahlt, sondern 20 Euro.

Dazu noch:

Kann ich vorzeitig eine negative Bewertung abgeben

Kannst du jederzeit, solltest aber bedenken, dass sie sachlich korrekt sein muss und keine Beleidungen, etc. enthalten darf.

Um dir aber rechtliche Ratschläge zu geben, würde es die Artikelnummer benötigen, die du mir auch gerne per Kompliment schicken kannst, wenn du es nicht öffentlich machen willst. Das Kompliment wird dann gelöscht.

Erst wenn ich mir die ganzen Umstände, den Verkäufer und die Auktion angesehen habe, kann ich da was zum Sachverhalt sagen.

Keine Angst, deinen Ebay-Nick, also den des Käufers kann ich daraus nicht erkennen ;)

...zur Antwort
Würde es was bringen wenn ich zur Polizei gehe und eine Anzeige erstatte oder wird da eh nix weiteres unternommen (also gegen den Absender)?

würde nix bringen, die Drahtzieher sind mit Proxys unterwegs, die Server im Ausland. Dass die mal ohne Fehler ind Deutsch geschrieben wurde, sagt gar nichts aus.

lies vielleicht noch den Tipp von Aryacat; da ist das Thema Pishing ausführlich behandelt:

http://www.gutefrage.net/tipp/vorsicht-gefaehrliche-pishing-e-mail

...zur Antwort

In diesem Fall definitiv paypal (obwohl ich ein bekannter Kritiker von paypal bin).

Denn dadurch hast du bei Problemen wie Nichtlieferung definitiv eine große Chance, dein Geld über den Käufeschutz zurückzuerhalten.

ABER: Fristen beachten (denn die Lieferzeiten von China können schon mal lange sein) und bei Zollproblemen (z.B. markenrechtliche) kann und wird dir paypal auch nicht helfen.

45 Tage nach der Zahlung muss ein Käuferschutzfall eröffnet werden, danach verfällt die Chance.

...zur Antwort

Den Kaufpreis könntest du natürlch ggf. versuchen, zivilrechtlich einzuklagen.

ABER:

Da du offenbar keine Einzelheiten nennen willst, musst du damit leben, dass man annehmen könnte, dass deine Auktion doch nicht so ganz sauber ist, wie du hier glauben machen willst.

Denn da scheint es ja erheblich Diskrepanzen in der gesamten Auktionsgestaltung zu geben.

...zur Antwort

Wenn du bei paypal fürs Abbuchungsverfahren zugelassen bist, erhält der Verkäufer die Zahlung SOFORT - d.h. du wirst die Ware also auf jeden Fall erhalten (vorausgesetzt natürlich, dass dein Verkäufer seriös ist)

Die Probleme, die sich daraus aber sicher mit paypal ergeben, solltest du allerdings nicht auf die leichte Schulder nehmen.

Es droht:

  • Ausschluss vom Lastschriftverfahren auf Dauer (dann kannst du pp nur noch auf Guthabenbasis, also durch Aufladen, nutzen),
  • erhebliche Mehrkosten durch Lastschriftrückgabe,
  • Mahnverfahren incl. Inkasso mit erheblichen Forderungen,
  • Komplett-Ausschluss von paypal - lebenslang
...zur Antwort

Bei den Ebay - Kleinanzeigen kommen Verträge zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen bezüglich des Preises bei Abholung gegen Barzahlung

Anzeige kannst du nicht erstatten, es liegt ja kein Straftatsbestand wie z.B. Betrug vor, die Polizei kann dir also nicht helfen.

Das Ganze ist sehr ärgerlich für dich und vom Verkäufer auch absolut nicht fair; aber hier lohnt nicht mal, sich drüber zu ärgern.

Das schadet nur die selber, weil du dir die Laune verdirbst.

Hake es einfach ab als unschöne Erfahrung und lass dir, wenn du wieder mal bei den Kleinanzeigen einkaufst, den Kaufpreis per E-Mail bestätigen.

...zur Antwort

17 MINDERJÄHRIGE

Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.* Falls Sie unter 18 sind dürfen Sie Amazon Services nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.*

Quelle: amazon-AGB:

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_cou/278-6278558-2249008?ie=UTF8&nodeId=505048

...zur Antwort

Seine Freundin erwartet nix.

Wie hoch die Strafe für deinen Freund ausfällt, kann niemand voraussagen, das wird der Richter entscheiden.

Das hängt von etlichen Faktoren ab, z.B. ob es Vorstrafen oder Auffälligkeiten gibt, wie "reuig" er sich zeigt und um welche Summen es geht.

Anwendung des Jugendstrafrechts kommt sicher nicht mehr in Betracht von daher wird die Strafe bei 16-fachem Betrug aber schon richtig wehtun.

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

(1) (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(...)

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (...)

...zur Antwort

Es gibt keine gemeinsame Ebay-Konten, sondern definitiv nur private EINZELkonten, es kann also nur ein Person eingetragen sein. Dieser Person gehört dann der Ebay-account.

Dieser account gehört ja also offenbar deiner Ex-Freundin, ich weiß gar nicht, wie du da auf die Idee kommen konnstes, damit noch zu bestellen.

Was dein Problem angeht:

Wenn du via Überweisung bezahlt hast und der Verkäufer hat dir die abweichende Lieferadresse bestätigt, haftet er für den Schaden.

Ehrlich gesagt, ist das alles Kindergarten - den du allerdings selbst verschuldet hast....

Anzeige halte ich in dem Fall für Unsinn - eher könnte sie in dem Fall sogar dich verklagen, wegen "Missbrauchs" ihres Ebay-Kontos.

...zur Antwort

Wie lange soll denn das Praktikum dauern?

Für bis zu einwöchige Schulpraktika dürfte es kein Problem sein, einen Praktikums-Platz bei einer Polizeidienststelle zu bekommen; falls du noch Vitamin B hast, klappt das erst recht.

...zur Antwort