Dies hier steht als Antwort bei den FAQs der Ärztekammer:
1. Wann gilt der Gehaltstarifvertrag?
Der Gehaltstarifvertrag (GTV) ist nicht allgemeinver bindlich. Er gilt deshalb nur dann obligatorisch, wenn sowohl der Arbeitgeber Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/ Medizinischen Fachangestellten (AAA) als auch die Medizinische Fachangestellte/ Arzthelferin (MFA/AH) Mitglied des Verbandes medizinischer Fachberufe ist (siehe Tarifvertragsgesetz).
Der Tarifvertrag gilt auch für Auszubildende.
In der Mehrzahl der Fälle kommt die Anwendung durch freiwillige Vereinbarung im Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag zustande, nämlich dadurch, dass im Arbeitsvertrag/ Ausbildungsvertrag die Geltung der Tarifverträge vereinbart wird. Dies ist z.B. bei Verwendung des Arbeitsvertragsmusters der Bundesärztekammer und den meisten Ausbildungsvertragsmustern der Landesärztekammern der Fall.
Mit anderen Worten: Wenn die Ärzte der Gemeinschaftspraxis nicht MItglied im AAA sind und etwas anders im Ausbildungsvertrag steht, müssen sie auch nicht den Tarif zahlen. Schade, wenn sie trotzdem Auszubildende bekommen, die bereit sind, das mit sich machen zu lassen...